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§ 2.
Die Entscheidung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten zwischen Weißen und Eingeborenen, insoweit letztere
Beklagte sind, wird den Verwaltungsbehörden des Schutzgebietes übertragen.
Zuständig sind die Bezirkshauptleute, welche die ihnen zustehenden Befugnisse an die Distriktschefs
ihres Bezirkes übertragen können.
Zu den Verhandlungen ist in Gemäßheit der abgeschlossenen Schutzverträge und in sinngemäßer
Anwendung des § 13 der Verfügung des Reichskanzlers vom 22. April 1896 (Kolonialblatt 1896
S. 241 f..) stets ein Eingeborener als Beisitzer hinzuzuziehen.
§ 3. .
Insoweit bei Verkündung dieser Verordnung bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit Eingeborenen bei
den zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz ermächtigten Beamten anhängig sind, werden sie noch
von diesen erledigt.
84.
Diese Verordnung tritt überall mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Windhoek, den 1. Januar 1899.
Der Kaiserliche Gouverneur.
(L. S.) (gez.) Leutwein.
Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte bei den Kaiserlichen Gerichten des südwest-
afrikanischen Schutzgebietes zu Windhoek während des Geschäftsjahres 1898.
1. Gerichtsbarkeit erster Instanz.
Aus Davon
rmrdh
Es waren anhängig: 41 9 2
2% 3 25
"a
A. Purgerich Rechtsstreitigkeiten, und zwar: «
Prozesse, einschließlich Urkundenprozesse, Ehe= und Entmündigungssachen 9 54 63 45 I 18
Sonstige Rechtssachen, und zwar: " s
a) Arreste, einstweilige Verfügungen: 1 6 7 7.—
b) Rechtshulfesaceen 2 40 42 3
c) Zwan zpolseeckungen 3 60 63 43 20
d) Naynfachen. — 262 262 2602 —
e) Sühnesachen — 4 4 4 —
f) Anträge außerhalb eines bei dem Gericht anhängigen Rechtsstreites — 3 3 3 —
Von den Sachen zu 1 gehorten zur Zustandigkeit z
c)de6R1chters.. 4 25 29 21 8
b) des Gerichts 5 29 34 24 10
Die Sachen zu 2 hebdrien samnitlich ur Zustandigteit ð des #chter. 1
B. Konkuresachen 3.— 3 3 —
C. Strassachen, und zwar:
1. Sachen, in denen ein Strafbefehl erlassen wurde 11 4 5 5 —
2. Sachen, in denen ein Hauptverfahren einzuleiten war 10 12 # 22 20 2
Davon Privatklagesachen. .. 1] 7 8 7 1
3. Einzelne richterliche Anordnungen, Ermittelungen . —s21i21 17 4
4. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richters .. — 1 1 1 —
In den Sachen zu 2 fanden Hauptverhandlungen statt Q„
a) mit Beisitzer . — — — — —
b) ohne Beisitze 1 2 3 3 —
D. Sühnesachen in Privatklagesachen . --6I6 6 —
E. Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, und zwar: .-
1. Vormundschaften und Pflegschaften . 1 2 3 — 3
2. Erbtheilungen. . — 11 1 —
3. Erbbescheinigungen .. — 1| 1 1 —
4. Eintragungen und Löschungen im Grundbuch — — — — —
5. Errichtung von letztwilligen Verfügungen. — 5 5 5 —
6. Nachlaßregulirungen 6 3 9 7 2
7. Eintragungen in das Handelsregister — 1 1 1 —
8. Hinterlegung von Geld= und Verthsachen — 7 7 7. —
9. Protestsachen . —,l,1 1 —-
10. Sonstige Handlungen . — 28 28268 —
F. Verfahren auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 2. Äprit 1835 — — — — –
G. Stgeeitigkeiten zwischen Weißen und Eingeborenen . 11-»13 24 14 10
H. Auswärtige Gerichtstage fanden statt .. — — — 1 — —