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oun
Benennung der Gegenstände.
Maasstab
der
Berzollung.
Abgabensäze
nach dem nach dem
30-Waler-Fus, 52½ -Gulden-Fu#
beim beim
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lr. Le. T##. LS. . kr. #.⅝
—
3
14
feinen Metallgemischen, echt ver-
goldetem oder versilbertem Metall,
Schildpatt, Perlmutter, cchten
Perlen, Korallen oder Steinen),
ingleichen Holz-Bronce, holzerne
Hängeuhren, feine Korb= und
.7 echter-Arbeit ohne Unter-
schied, Fourniere mit eingelegter
Arbeit und geschnittenes Scschtenn
auch Blei= und Roth-Slifte
g) Gepolsterte Meubles, wie grobe
Sattlerwaaren.
h) Grode Böttcherwaaren, gebrauchte
Anmerk. zu e) und h): Gretbe, rehe,
ungefärbte Bettcher-, Drechsler-, Tisch-
ler= und blos gehobelte Holz-Waaren
und Wagnerarbelten, grebe Maschinen
ven Holz und grebe Korbflechterwaaren
tragen die allgemeine Eingangsabgabe.
Hopfen
Instrumente, astronomische, chirur-
gische, mathematische, mechanische,
musikalische, optische, physikalische,
ohne Rücksicht auf die Materia-
lien, aus denen sie gefertigt sind
Kalender,
a) die für's Inland bestimmt sind,
werden nach den, der Stempel-
abgabe halber gegebenen beson-
deren Vorschriften behandelt;
b) die durchgeführt werden, tragen
die Durchgangsabgabe. Der
Wiederausgang muß nachgewie-
sen werden.
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Centner
Für
Tara
wird vergätet
vom Centner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
10 —1—2117,301 —
— 5—17¼ —
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215— r isß
1
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6———10I30—
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20 in Fässern u. Kisten.
13 in Körben.
#f in Ballen.
23 in Fässern u. Kisten.
9 in Ballen.