Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

    
Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Seransgegeben in der HlSbtheilung des Inswirligen JInlsB.B 
  
  
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X. — — 1. Mai 1899. Anumer 9. 
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S e Zeitschrift in der Regel am 1. — 15. iedes Monats. Derselben werden als Bei este — die mindestens einmal vierteljährlich 
rscheinenden: „NMittheilun von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen ieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr. 
enekelmün. Der v Wo enedenöpreit, für das Kolonialblatt mit den rm beträgt beim Bezuge durch die Post und die 
Fogieurre igen chen- direkt unter Streifband durch à die Berlag puchhandeun Mk. 8,50 für Deutschland und Oesterreich= Ungarn, Mk. 8 75 
stvereins. — Einsendungen Anfragen sind an die önigliche Hofbuchhandlung von. Ernst Siegfried Mittle er 
s GEte — SW12. Kochstraße 68—71, zu richten. (Eingetragen in der Zeitungs: Pes#t. für 1899 unter Nr. 2065.) 
  
  
Inbalt: Amtlicher Theil: Erlaß des Fi betr. den Stempel von Theilschuldverschreibungen S. 307. — 
Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat Januar 1690 
S. 8308. — Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte bei dem Kaiserlichen Gericht zu Swakopmund im bDusch-#üd 
Fitcpiischen —= wehgend es Geschäftsjahres 1898 S. 308. — Gouvermnementskurs in Deutsch= O a 
Richtamtcicher Theil Personal-Nachrichten S. 310. — Deutsch-Ostafrika: Bericht über eine Feise 
des Oberleutnants Albinus in die Uluguruberge S. 310. — Bericht über eine Dienstreise des Forst ors 
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ogo gv r in Togo im re — Beri er die Douglassche geologische Fo g- 
Schüton S. 813. — 12. Bereiche der Missionen und der Antisklaverei- ewshun 1.— 
Sr- S## Verzeichniß 1 im ——— ebiete von Südwestafrika thätigen Firmen und —— 
nach dem Stande am 1. J — Aus fremden Kolonien: Inmnerer Verkehr in 
Plscher S. 317. — Das Budget der — * 1899 S. 318. — Die African Lakes Corporation 
S. 3818. — Die unter englischem Schutze stehenden föderirten malayischen Staaten im Jahre 1897 S. 818. — 
Berschiedene Ritth###ngen: Post S. 319. — Rinderzecke und # S. 319. — Litteratur 
* — . —* Verzeichniß S. 322. — Schiffsbewegungen S. 322 Verkehrs-Nachrichten S. 323. — 
nzeigen 
  
  
  
  
  
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Amtlicher Theil. 
  
Geleitze; Verordnungen der Reichsbehörden; Perträge. 
Erlaß des Finanzministers, betr. den Etemwel von Theilschuldverschreibungen. 
Der Westdeutschen Handels= und Plantagengesellschaft in Düsseldorf ist auf eine Anfrage folgende 
Entscheidung des Herrn Finanzministers zugegangen, die auch für andere Gesellschaften von Interesse sein dürfte: 
Die von der Gesellschaft auszugebenden Theilschuldverschreibungen nach Maßgabe des vorgelegten 
Förmulars würden dem Reichsstempel von 4 vom Tausend nach Tarifnummer 2a des Reichsstempelgesetzes 
vom 27. April 1894 unterliegen, wenn sie von der Gesellschaft ohne Ausfüllung des Namens des Gläu- 
bigers ausgegeben werden sollten, da sie alsdann als Schuldverschreibungen auf den Inhaber sich dar- 
stellen würden. 
Derselbe Stempel würde erforderlich sein, wenn zwar der Name des Gläubigers eingefügt wird, 
indeß die Verschreibungen durch Giro übertragbar sein sollten, da sie auch dann als für den Handelsverkehr 
bestimmte Schuldverschreibungen anzusehen sein würden. 
Wird auf den Verschreibungen ein Vermerk hinzugefügt, daß sie nicht durch Giro, sondern nur 
durch Cession übertragen werden können, so würde zu den Verschreibungen der preußische Schuldverschrei- 
bungsstempel von ½/12 vom Hundert nach Tarifnummer 58 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 
31. Juli 1895 und zu den etwa erfolgenden Cessionen der Abtretungsstempel von ½50 vom Hundert 
(mindestens Mk. 1.—) nach Tarifnummer 2 des soeben genannten Gesetzes zu verwenden sein. 
Eine Befreiung von der Stempelsteuer steht der Gesellschaft nicht zu. 
Ihre Antheilscheine sind nur deshalb keinem Stempel unterworfen, weil sie weder als Aktien 
noch als Schuldverschreibungen zu betrachten sind, also unter keine Tarifstelle der Stempelsteuergesetze fallen.
	        
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