Metadata: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

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Benennung der Gegenstände. 
Maasstab 
der 
Berzollung. 
Abgabensäze 
  
nach dem nach dem 
30-Waler-Fus, 52½ -Gulden-Fu# 
beim beim 
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feinen Metallgemischen, echt ver- 
goldetem oder versilbertem Metall, 
Schildpatt, Perlmutter, cchten 
Perlen, Korallen oder Steinen), 
ingleichen Holz-Bronce, holzerne 
Hängeuhren, feine Korb= und 
.7 echter-Arbeit ohne Unter- 
schied, Fourniere mit eingelegter 
Arbeit und geschnittenes Scschtenn 
auch Blei= und Roth-Slifte 
g) Gepolsterte Meubles, wie grobe 
Sattlerwaaren. 
h) Grode Böttcherwaaren, gebrauchte 
Anmerk. zu e) und h): Gretbe, rehe, 
ungefärbte Bettcher-, Drechsler-, Tisch- 
ler= und blos gehobelte Holz-Waaren 
und Wagnerarbelten, grebe Maschinen 
ven Holz und grebe Korbflechterwaaren 
tragen die allgemeine Eingangsabgabe. 
Hopfen 
Instrumente, astronomische, chirur- 
gische, mathematische, mechanische, 
musikalische, optische, physikalische, 
ohne Rücksicht auf die Materia- 
lien, aus denen sie gefertigt sind 
Kalender, 
a) die für's Inland bestimmt sind, 
werden nach den, der Stempel- 
abgabe halber gegebenen beson- 
deren Vorschriften behandelt; 
b) die durchgeführt werden, tragen 
die Durchgangsabgabe. Der 
Wiederausgang muß nachgewie- 
sen werden. 
  
  
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
  
Für 
Tara 
wird vergätet 
vom Centner 
Brutto-Gewicht: 
Pfund. 
  
  
10 —1—2117,301 — 
— 5—17¼ — 
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20 in Fässern u. Kisten. 
13 in Körben. 
#f in Ballen. 
23 in Fässern u. Kisten. 
9 in Ballen.