Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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gerer, eingehender Berathung wurde ein Antrag aus 
der Mitte des Kolonialraths einstimmig zum Beschluß 
erhoben, wonach der Regierung empfohlen wird, die 
zu gründende Anstalt im Anschlusse an die beabsichtigte 
Hamburger Anstalt als Reichsinstitut zu errichten, 
jedenfalls aber, wenn das Letztere nicht ausführbar 
sein sollte, dem Reich einen weitgehenden Einfluß auf 
das Hamburger Institut sicherzustellen. 
Die Sitzung wurde alsdann auf Dienstag, den 
13. Juni, früh 10 Uhr, vertagt. 
In dieser Sitzung des Koloniolraths standen der 
Antrag der Herren Dr. Schöller und Genossen auf 
Verleihung einer Landkonzession im nordwestlichen 
Kamecrun und der Antrag der Herren Deuß und 
Genossen auf Verleihung einer Konzession zur Er- 
richtung einer Transport-, Plantogen= und Handels- 
gesellschaft im Seengebiet von Deutsch-Ostafrika auf 
der Togesordnung. Der Direktor der Kolonial= 
Abtheilung des Auswärtigen Amts, Wirkliche Geheime 
Legationsrath Dr. v. Buchka, stellte fest, daß eine 
Verpflichtung zur Vorlegung der vorgenannten An- 
träge an den Kolonialrath zur gutachtlichen Aeußerung 
nicht bestehe; die Vorlegung erfolge aber bereitwilligst 
mit dem Bemerken, daß eine Stellungnahme der 
Kolonial-Abtheilung zu den Anträgen noch nicht statt- 
gefunden habe. Es wurde die Generaldebatte über 
den Antrag des Dr. Schöller eröffnet. Dieselbe 
wurde um 1 Uhr durch eine längere Pause unter- 
brochen. Vor Eintritt der Pause wurde ein Tele- 
gramm Seiner Majestät des Kaisers an Seine Hoheit 
den Herzog-Regenten Johann Albrecht von Mecklen- 
burg-Schwerin als Antwort auf das am gestrigen 
Tage seitens des Kolonialraths abgesandte Huldigungs- 
Telegramm verlesen: 
„Neues Palais, den 12. Juni 1899. Indem Ich 
mit Befriedigung von der patriotischen Kundgebung 
der Mitglieder des Kolonialraths aus Anlaß der 
Erwerbung der Karolinen-, Palau= und Marianen- 
Inseln seitens des Deutschen Reichs Kenntniß nehme, 
bitte Ich Euere Hoheit, dem Kolonialrath für dies 
erneute Zeichen seines Vertrauens in Meine auswärtige 
Politik Meinen Kaiserlichen Dank zu sagen. 
Wilhelm I. R.“ 
In der Nachmittags Sitzung theilte der Kolonial- 
direktor mit, daß Herr Dr. Schöller und Genossen 
sich bereit erklärt haben, u. A. folgende Verpflich- 
tungen zum Zweck des Erwerbs der Konzession zu 
übernehmen: Drei Viertel des Verwaltungsraths, der 
Vorsitzende desselben, sämmtliche Mitglieder des Direk- 
toriums müssen Deutsche sein; die Gesellschaft hat 
den Handel zu fördern, das Land durch Expeditionen 
und zweckmäßig erscheinende Verkehrsmittel zu er- 
schließen, Plantagen und Faktoreien anzulegen; bei 
Gewinnung des Gummis der Raubwirthschaft der 
Eingeborenen Einhalt zu thun. Auch hieran knüpfte 
sich eine längere Debatte. Es wurde sodann ein- 
stimmig beschlossen: 
  
„Der Kolonialrath empfiehlt, bei Ertheilung 
von Landkonzessionen diese neben der Aufbringung 
eines ausreichenden Kapitals von der Erfüllung be- 
stimmter, durch die Konzessionäre zu übernehmen- 
der Verpflichtungen abhängig zu machen, welche die 
Erschließung des Konzessionsgebietes durch die 
Konzessionäre thatsächlich gewährleisten und es 
sichern, daß Dritte an der Erschließung durch die 
Konzessionäre nicht gehindert werden. Bestehende 
fremde Interessen dürfen seitens der Konzessionäre 
nicht beeinträchtigt werden. Bei Nichterfüllung dieser 
Verpflichtungen wird die Konzession nach bestimmter 
Frist hinfällig. . 
Bei Verleihung von Befugnissen öffentlich-recht- 
licher Natur sind für die Kolonialverwaltung die 
zur Wahrnehmung der öffentlichen Interessen er- 
forderlichen Vorbehalte zu machen, insbesondere 
gilt dies für Konzessionen zu Wege-, Eisenbahn-, 
Kanalanlagen und Dampsschiffsverbindungen, für 
Handelsmonopole und ausschließliche Bergwerks- 
konzessionen.“ 
Von einer Spezialdebatte wurde Abstand ge- 
nommen. Hierauf vertagte sich der Kolonialrath auf 
Mittwoch, den 14. Juni. 
Auf der Tagesordnung der Vormittagssitzung des 
Kolonialraths stand an diesem Tage der Antrag der 
Herren Deuß und Genossen auf Verleihung einer 
Konzession zur Errichtung einer Transport-, Plan- 
tagen= und Handelsgesellschaft im Seengebiet von 
Deutsch-Ostafrika. Es fand eine Generaldebatte statt. 
Hierauf wurde folgender Beschluß gefaßt: 
„Der Kolonialrath verwirft nicht grundsätzlich 
die Ertheilung von Landkonzessionen, aber er hält 
Landkonzessionen für gefährlich, die geeignet sind, den 
Mitbewerb Anderer in größeren Gebieten auszu- 
schließen oder wesentlich zu erschweren. Der Kolonial- 
rath empfiehlt, unter Bezugnahme auf den gestrigen 
Beschluß in Sachen Schöller, der Regierung, in 
weitere Verhandlung mit Deuß und Genossen ein- 
zutreten und dabei alle in der einstimmig gefaßten 
gestrigen Resolution berührten Gesichtspunkte zu 
berücksichtigen."“ . 
In der Nachmittagssitzung erstattete der Geheime 
Legationsrath Göhring dem Kolonialrath Bericht 
über die Verhandlungen der Branntweinkonferenz in 
Brüssel. 
Sodann wurde, nach einer eingehenden Darlegung 
des Direktors der Kolonial-Abtheilung des Aus- 
wärtigen Amts, Dr. v. Buchka, in die Berathung 
über die Vorbildung der Kolonialbeamten eingetreten. 
Zum Schluß der Tagung dankte der Vorsitzende 
den Theilnehmern für ihre aufopfernde Thätigkeit, 
worauf Seine Hoheit der Herzog-Regent Johann 
Albrecht von Mecklenburg = Schwerin dem 
Kolonialdirektor den Dank des Kolonialraths für das 
Entgegenkommen der Kolonialverwaltung und für 
die erfolgreiche Leitung der Berathungen aussprach.
	        
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