Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

Rultur von Gummibäumen in Guatemala. 
In den „Advance sheets of Consular Re- 
ports“ vom 10. März 1899 findet sich ein äußerst 
instruktiver Aufsatz über die Kultur von Gummi- 
bäumen in Guatemala. Die erforderlichen klimatischen, 
Höhen= und Bodenverhältnisse, die Art der Anpflan= 
zung, die Pflege der Bäume und das Gewinnen des 
Saftes durch sachgemäßes Anbringen von Einschnitten 
in die Baumrinde — es handelt sich um die Castilloa 
elastica oder Artocarpus, der auch in Afrika ge- 
deiht — sind eingehend erläutert. Eine detaillirte 
Berechnung der Kosten, die erfordert werden durch 
die Anlage und Erhaltung einer Pflanzung — die- 
selben würden bei einer Anzahl von 159 Bäumen 
innerhalb der ersten zehn Jahre unter dortigen Ver- 
hältnissen insgesammt 66 Dollar betragen —, ferner 
durch Gewinnung und Verarbeitung des Saftes, 
Transport und Vertrieb des Gummis, ergiebt bei 
einer Gegenüberstellung des Gewinnes von einem 
engl. Pfund pro Baum und Jahr das günstige Resultat, 
daß sämmtliche Kosten der ersten zehn Jahre, in 
denen nicht geerntet wird, durch eine einzige mittel- 
mäßige Jahresernte fast doppelt gedeckt werden. 
  
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Titterakur. 
Karte der deutschen Verwaltungsbezirke der 
Karolinen, Palan und Marianen. Mit sieben 
Nebenkarten und Begleitworten. Bearbeitet mit 
Benutzung bisher noch unveröffentlichter Quellen von 
Paul Langhans. Gotha 1899. Justus Perthes. 
Die Karte ist eine erwünschte Bereicherung des 
von der gleichen Firma herausgegebenen Kolonialatlas. 
Wir haben es hier nicht mit einer rohen Uebersichts- 
skizze zu thun, sondern mit sorgfältig durchgearbeiteten, 
offenbar seit Langem vorbereitelen Spezialkarten, die 
ein reiches Originalmaterial verwerthet haben. Neben 
vielem topographisch Neuen zeigt die Karte aber vor 
Allem den Kulturstandpunkt unseres neuesten Schutz- 
gebietes nach den neuesten Angaben der dort ansässigen 
Handelshäuser und Missionen. Sämmtliche Handels- 
stationen und Ländereien der Jaluit-Gesellschaft, die 
den Handel der Karolinen vollständig beherrscht, so- 
wie alle mit weißen Missionaren und eingeborenen 
Lehrern besetzten Missionsstationen finden sich ver- 
zeichnet. Die Hauptkarte in 1: 5000 000 zeigt 
außerdem das Gebiet, welches das Deutsche Reich 
1885 auf Grund des päpstlichen Schiedsspruches 
Spanien überließ, die 1885 er Flaggenheißungen un- 
seres „Iltis“ und „Albatroß“ auf den einzelnen Inseln 
sowie die Grenzen und Regierungssitze der neu ein- 
gerichteten Verwaltungsbezirke. Auch die neue nord- 
amerikanische Kabelstation Guam fällt innerhalb des 
Kartenrandes. Unmittelbaren Vergleich der Größen- 
und Entfernungsverhältnisse ermöglicht die Karte der 
deutschen Reichsküste im Maßstabe der Hauptkarte. 
Ueber welch' ungeheuren Flächenraum die Inseln des 
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neuen Schutzgebietcs zerstreut sind, geht auf das 
Deutlichste aus dieser vergleichenden Zusammenstellung 
hervor: die Entfernung der westlichsten von der öst- 
lichsten Karolinen = Insel beträgt das 3½ fache der 
Luftlinie Emden—Memel! — Eine zweite Nebenkarte 
in 1: 40 000 000 bietet eine Uebersicht über sämmt- 
liche deutsche Schutzgebiete in der Südsee (auch von 
Kiautschon), die nach Mittheilung der Begleitworte 
253 000 qkm (mit 439 000 Einw.) bedecken. Eine 
Anzahl Pläne bringen genauere Darstellungen der 
wichtigeren Inseln: der bergigen Felsinseln Kusaie, 
Ponape und Jap mit ihren waldbedeckten Höhen und 
korallenumsäumten Küsten, des gewaltigen Ruk-Atolls 
und der größten aller Karolinen, der fruchtbaren 
Palau-Gruppe. Die Begleitworte bieten ein er- 
schöpfendes Bud der geographischen und wirthschaft- 
lichen Grundzüge des neuen Schutzgebietes. 
Koloniales Jahrbuch. Elfter Jahrg. 308 Seiten. 
Deutscher Kolonialverlag (G. Meinecke), Berlin. 
Das letzte Heft des nunmehr abgeschlossenen 
Jahrganges bringt als Hauptarbeit eine allen Kolo- 
nialinteressenten dringend zur Lektüre zu empfehlende 
Abhandlung des Herausgebers G. Meinecke über 
„Siedelung in den Tropen“; ferner einen Aufsatz 
von Tiemann über „Rohrzuckerindustrie“, eine Be- 
sprechung der Denkschriften über die Entwickelung 
der Schutzgebiete und das Repertorium der deutschen 
Koloniallitteratur für das Jahr 1897. 
Das Reichsgesetz über das Auswanderungs-= 
wesen vom 9. Juni 1897, herausgegeben von 
Professor Dr. Felix Stoerk. Berlin 1899. 
J. Guttentag. 
Die soeben ausgegebene Bearbeitung des Reichs- 
gesetzes über das Auswanderungswesen von Dr. Felix 
Stoerk, Professor der Rechte in Greifswald, giebt 
unter Benutzung amtlicher Materialien den Schlüssel 
zum neuen, eben erst ins Reichsrecht ausgenommenen 
Rechtsstoff. Zahlreiche Amts= und Berufskreise des 
auswärtigen und konsularischen Dienstes, Rheder und 
Schiffsführer, Schiffsärzte und Verwaltungsbeamte 
haben im neuen Gesetz so umfangreiche neue Pflichten 
und Befugnisse zugewiesen erhalten, daß die von sach- 
kundiger Seite hier vorgenommene faßliche Darstellung 
des Gesetzes den Zwecken einer in weite Schichten 
der Bevölkerung dringenden Rechtsbelehrung entgegen- 
kommt. Auch den kommunalen Verwaltungsbehörden 
giebt die Textausgabe von Professor Stoerk die 
erwünschten Erläuterungen für die richtige und gleich- 
mäßige Anwendung des Gesetzes, dem neben seiner 
nationalen und internationalen Bedeutung auch ein 
hervorragender Antheil zufällt im Gesammtwerk der 
ausgreifenden sozialpolitischen Gesetzgebung des Deut- 
schen Reiches. 
Heft 6 von „Ueberall“, Deutsche Flottenzeitung, 
Berlin 1899, E. S. Mittler & Sohn, bietet einen 
Aufsatz von Busley: Der Segelsport und das her-
	        
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