die belgische „Kolonie“, zu bieten. Es ist dabei
nicht unsere Absicht und würde auch nicht in den
Rahmen des vorliegenden Berichtes passen, eine
Studie über die politischen, ethnographischen und
sonstigen Verhältnisse zu liefern, obwohl sich darüber
ja sicher viel Interessantes sagen ließe: Wir wollen
nur Thatsachen und Zahlen zusammenstellen, welche
sich auf die Entwickelung des Handels und der Ver-
kehrsverhältnisse beziehen.
*) Nach dem Berliner Vertrage dürfen im
Kongostaate keiner Nation Vorzugsrechte bezüglich
der Zölle eingeräumt werden; diese Zölle sind ge-
meinschaftlich mit den angrenzenden Ländern fest-
gesetzt worden, und zwar bestehen nicht nur Einfuhr-,
sondern auch Ausfuhrzölle; letztere betragen pro
100 kg: für Kaffee Frcs. 3, Kautschuk Frcs. 40,
Palmöl Frcs. 2.25, Palmnüsse 1,40 Frcs., Kopal
roth 8,25 Frcs., weiß 1,50 Frcs., Elfenbein in
Stücken 100 Frcs., Zähne bis 6 kg 160 Frcs.,
darüber 210 Fres., Bei der Einfuhr haben zu
zahlen: Waffen, Munition und Salz 10 péCt., Schiffe,
Dampfmaschinen, mechanische Apparate, Werkzeuge
für Industrie und Landwirthschaft, Eisenbahnmaterial
(bis zur Inbetriebnahme der Strecke), wissenschaft-
liche Instrumente, lebende Thiere und Seämereien
3 pCt., Spirituosen 15 Frcs. per Hektoliter, alle
sonstigen Artikel 6 pCt. vom Werthe. Der Ge-
sammtertrag der Zölle wurde pro 1898 auf
3 500 000 Frcs. veranschlagt.
Der Generalhandel des Kongostaates, welch letz-
terer, nebenbei bemerkt, eine Oberfläche **) von
2¼ Mill. Quadratkilometer hat und dessen Ein-
wohnerzahl auf 30 000 000 geschätzt wird, betrug
im Jahre 1898 für die Ausfuhr 25 306 000 Frcs.
und für die Einfuhr 25 185 000 Frcs. Von der
Ausfuhr gingen nicht weniger als 20 187 000 Frcs.
nach Belgien; das an zweiter Stelle kommende Land
ist Holland, jedoch ist der Abstand ein gewaltiger,
denn Holland erhielt nur Waaren im Betrage von
3 637 000 Frocs.
Ueber den Spezialhandel des Kongostaates be-
stehen offizielle Statistiken seit Mai 1892. Danach
betrug die Einfuhr
1892 (8 Monate) 4 984 000 Frcs.
1893 9175000
1894 11 195 000 =
1895 10 685 000 =
1896 15 228 000 =
1897 22 181000 =
1898 23 084 000 =
Von diesem Spezialhandel entfallen auf die bel-
gische Einfuhr:
F. Gollurt, I’(lEusre coloninle du Rei.
** Die Oberfläche des Kongostaates ist also ungefähr
viermal so groß als diejenige des Deutschen Reiches. Die
deutschen Schutzgebiete zusammen genommen sind nicht viel
größer als der Kongostaat (Togo 82 300, Kamerun 495000,
Deutsch-SZüdwestafrika 835 0(X), Deutsch-O stafrika 995 000,
Neu-Guinea 252 000, Marshall-Inseln 400, zusammen
2;659 800 dkm).
1892 (8 Mon.) 1 913.,000 Fres. — etwa Zzpct. der Ges. Einf.
4
1893 4 423 000 —-
1894 6228000 — „ 56 =
1895 6 003 Cu0 . 56 =
1896 10 162 000 — 67 —
1897 16272 000 — 73 —
1898“) 15 468 000 — 67
Vergleichsweise fügen wir hinzu, daß aus ng.
land, welches unter den Importeuren am Kongo an
zweiter Stelle kommt, im Jahre 1898 nur Waaren
im Betrage von 3757 000 Frocs. eingingen.
Die belgische Einfuhr hat sich nach obiger Sta-
tistik in den fünf Jahren von 1893 bis 1897 ver-
vierfacht. Immerhin sind jedoch diese Waaren, ob-
gleich von Belgien kommend, nicht immer belgischen
Ursprungs. Wir finden darunter besonders ver-
schiedene Lebensmittel, welche Belgien nicht hervor-
bringt, wie Wein und andere Getränke, Thee, Ge-
würze 2c., und ebenso Industrieerzeugnisse, die nicht
in Belgien hergestellt werden oder wenigstens bisher
nicht hergestellt wurden, Glasperlen, gewisse Ge-
webe 2c. Andere Produkte werden über kurz oder
lang nicht mehr nach dem Kongo geliefert werden
können, sobald derselbe nämlich in der Lage sein
wird, solche selbst hervorzubringen, wie Reis, Ge-
treide 2c. Indessen stellen diese beiden Kategorien
doch nur einen kleinen Theil der belgischen Einfuhr
dar, und außerdem können manche Waaren, welche
vor Kurzem noch für Lieferungen nach dem Kongo
vom Auslande bezogen werden mußten, heute schon
von Belgien geliefert werden; so kamen früher die
baumwollenen Gewebe für den Kongo meist aus
England, während heute schon 75 pCt. dieses Im-
portes durch Waaren belgischen Ursprungs gedeckt
werden. Die Konservenindustrie ist durch die Be-
dürfnisse des Kongostaates in Belgien sozusagen erst
geschaffen worden, und ebenso dürften auch in ab-
sehbarer Zeit die Glasperlen, für welche ja am
Kongo bedeutender Absatz ist, nicht mehr vom Aus-
lande bezogen werden. Eine Glasperlenfabrik ist
in Belgien bereits im Entstchen begriffen.
Daß für die Erzeugnisse der Moctallurgie Belgien
in jeder Beziehung leistungsfähig ist, ist bekannt,
und daher naturgemäß, daß es den Markt am Kongo
hierin beherrscht. Von den einfachsten Ackergeräthen
bis zu den Dampfbooten, welche auf den Gewässern
des Kongostaates verkehren, Eisenbahnmaterialien 2c.,
Alles kann von der belgischen Industrie gekliefert
werden, und der Kongostaat, in welchem ja noch
Alles zu schaffen ist, wird nothwendigerweise ein
Annm. d. Red.: Hierzu entnehmen wir Zeitungsnach-
richten folgende Notiz: Die Kongoregierung hatte amtlich für
die belgische Einfuhr nach dem Kongo folgende Zahlen für 1898
angegeben: Generalhandel 15 658 123 Frcs., Spezialhandel
15 468 565 Fres. Das belgische Finanzministerium ver-
öfsfentlicht dagegen für 1898 folgende amtliche Zahlen:
Generalhandel 11 805 000 Fres., Spezialhandel 9209 000
Fres. Das „Morv. Géogr.“ erklärt diesen gewaltigen
Unterschied, daß der Werth aller nach dem Kongo ein-
gefuhrten Waaren für die Erhebung der Einfuhrzolle um
20 pCt. erhöht wird. Diese 20 péEt. stellten die Kosten für
die Beförderung, für die Versicherung und Provision dar.