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Perspnalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Referenten für.
Finanz- und Zollangelegenheiten beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika, Freiherrn v. Eber-
stein, für die Dauer seiner Verwendung im Kolonialdienst den Charakter als Kaiserlicher Regierungsrath
zu verleihen.
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Dem Referendar Zache ist die Stelle des ständigen Hülfsarbeiters beim Kaiserlichen Gouvernement
von Deutsch-Ostafrika übertragen worden.
Der Kaiserliche Richter Boether hat auf Grund der ihm ertheilten Ermächtigung folgenden
Beamten der Neu-Guinea-Kompagnie, welche bisher Geschäfte der Landesverwaltung wahrgenommen haben,
solche wieder übertragen:
1., dem Pflanzungsvorsteher Friedrich Wandres zu Stephansort als Stations= und Polizeivorsteher
für den Bezirk Stephansort;
2. dem. Bureaubeamten Robert Lewerentz zu Stephansort als Gerichtsschreiber des Kaiserlichen
Gerichts und Sekretär der Landesverwaltung für den westlichen Jurisdiktionsbezirk und Zoll-
verwalter für Stephansort;
3. dem Administrator Joseph Loag zu Friedrich Wilhelmshafen als Stations= und Polizeivorsteher
sowie als Gesundheitsbeamten daselbst;
4. dem Heilgehülfen Karl Boschat in Friedrich. Wilhelmshafen als stellvertretenden Polizeivorsteher,
Zollverwalter und Hafenmeister für den Bezirk Friedrich Wilhelmshafen; ·
5. dem Administrator Paul Lücker zu Berlinhafen (Seleo) als Stations= und Polizeivorsteher für
den Bezirk Berlinhafen.
Als Gesundheitsbeamter für die Rhede von Stephansort ist der dortige Arzt der Neu-Guinea-
Kompagnie Dr. Schlafke in Aussicht genommen.
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Kaiserliche Schutztruppen.
A. K. O. vom 2. August 1899.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten
Angehörigen der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern dem Hauptmann Herrmann,
à la suite der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika und kommandirt zur Dienstleistung beim
Auswärtigen Amt,
den Rothen Adler-Orden 4. Klasse dem Oberleutnant Glauning.
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Nichtamtlicher Theil.
Telegraphischer Meldung aus Togo zufolge erlag
dort Ende Juli einem schweren Fieberanfall der
Oberleutnant a. D. v. Massow. Der Verstorbene,
welcher 1864 zu Steinhöfel geboren, 1887 Leutnant
im 1. Garde-Ulanenregiment und 1892 Regiments-
adjutant des Kürassierregiments von Driesen (West-
fälisches) Nr. 4 geworden war, befand sich seit Mai
1896 im Togogebiet. Er hat dort als Führer der
Schutztruppe und militärischer Leiter von Expeditionen
gegen verschiedene unruhige Stämme des Hinterlandes
sich bedeutende Verdienste um die deutsche Herrschaft
erworben. Im letzten Jahre vertrat Oberleutnant
v. Massow das deutsche Gouvernement bei den
Arbeiten der Kommission, welche die Grenze der
deutschen und französischen Besitzungen in jenen Ge-
bieten auf Grundlage des 1897 zu Paris geschlossenen
Abkommens an Ort und Stelle festzulegen beauftragt
ist. Es scheint, daß die Anstrengungen und Fährlich-
keiten dieser Mission, zu welcher sich der Verstorbene,
obgleich er gerade zu jener Zeit einen Urlaub be-
willigt erhalten hatte, im Interesse der Sache frei-
willig erboten hat, den Grund zu der Erkrankung
gelegt haben, der er nun zum Opfer gefallen ist.
Leutnant v. Massow erfreute sich wegen seines
liebenswürdigen und vornehmen Wesens großer Be-
liebtheit in dem Schutzgebiete. Sein Ableben bedeutet
einen schweren Verlust nicht allein für seine Ange-
hörigen und Freunde, sondern auch für das Togo-