Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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8 6. 
In jedem Amtsbezirk wird ein Verzeichniß derjenigen Gesellschaften und Unternehmer, welche 
lediglich die Anzeige nach § 4 zu erstatten haben, bei Beginn jeden Kalenderjahres neu aufgestellt und 
veröffentlicht. 
8 6. 
Schiffsführer dürfen die Verschiffung von Kakao, welcher nach dieser Verordnung mit einem 
Ursprungszeugniß versehen sein muß, nur gegen Vorzeigung des erforderlichen Ursprungszeugnisses vornehmen. 
§ 7. 
Die Verschiffung verdorbenen oder nicht sachgemäß getrockneten Kakaos ist verboten. 
88. 
Die Ueberwachung der Vorschriften dieser Verordnung liegt den Zollbehörden des Schutzgebietes ob. 
. §9. 
Wer Kakao aus dem Schutzgebiete ausführt oder auszuführen versucht, ohne das für ihn vor- 
geschriebene Ursprungszeugniß erlangt zu haben, oder wer wissentlich verdorbenenen oder nicht sachgemäß 
getrockneten Kakao aus dem Schutzgebiete ausführt oder auszuführen versucht, wird mit Geldstrafe bis zu 
eintausend Mark (1000 Mk.) bestraft. 
Die gleiche Strafe trifft Schiffsführer oder deren Vertreter, welche entgegen der Vorschrift der 
88 6 und 7 dieser Verordnung wissentlich Kakao an Bord nehmen. 
§ 10. 
Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. 
Kamerun, den 12. August 1899. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
(L. S.) (gez.) v. Puttkamer. 
  
  
Perspnalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Wirklichen Legations- 
rath Dr. Irmer, vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, die Erlaubniß zur Annahme und Anlegung 
des demselben von Ihrer Majestät der Königin-Regentin von Spanien verliehenen Kommandeurkrenzes 
2. Klasse des Ordens Karls III. zu ertheilen. 
   
  
An#nn 
Nichtamtlicher Theil. 
Perspnal-Machrichten. Ramerun. 
Der Schiffszimmermann Luehmann ist am 
  
Deutsch- Ostafrika. 7. August d. Is. in Kamerun eingetroffen. 
Der Eisenbahngeometer Dachs, der Bureau- 
assistent Cohrs und der für die Stelle eines Ma- Togo. 
schinisten 2. Klasse in Dar-es-Saläm angenommene Die für die in Klein-Popo verstorbene Schwester 
Maschinist Karl Scheifler haben die Ausreise mit Auguste Fenner als Ersatz herausgesandte Schwester 
dem am 13. September von Neapel abgegangenen Frau Dr. Boeckel ist am 1. September d. Is. in 
  
Dampfsschiff angetreten. Lome eingetroffen. 
Der Zollamtsassistent 2. Klasse Roehlcke ist am Lüdwestafrika. 
6. September d. Is. mit Heimathsurlaub in Ham- Der für die Stelle des Lehrers in Windhoek 
burg eingetroffen. angenommene Lehrer Karl Otto hat die Ausreise 
I von Hamburg aus am 25. September angetreten. 
  
Hauptmann Mergler und Sergeant Colberg 
sind mit Heimathsurlaub in Deutschland eingetroffen. Der Schlosser Ernst Knothe und der Torpedo- 
Oberheizer der Reserve Johann Wunsch sind als 
Oberleutnant Cramer, Leutnant v. Trotha, Lokomotivheizer für Swakopmund angenommen und 
Stabsarzt Dr. Simon, Oberarzt Dr. Uhl und ben die Ausrei 25. September v b 
Feldwebel Bartscher haben die Wiederausreise, die bab riii’i* am 25. September von Hamburg 
Unteroffiziere Rachow und Kummer die Ausreise 
in das Schutzgebiet angetreten. Feldwebel Bohr und Sergeant Thomé haben 
die Wiederausreise in das Schutzgebiet angetreten. 
  
  
 
	        
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