Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herausgegeben in der Kolonlal-Ibtheilung der Auswirtigen Imis. 
  
  
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X. Jahrgang. herlin, 1. November 1399. Uummer 21. 
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich 
erscheinenden: „Mittheilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deotschen Schatzgebieten“. herausgegeben von Dr. Freiherr 
v. Danekelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die 
Buchhandlungen Mk. 3.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchbandlung Mk. 3,50 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und 
Oesterreich-= Ungarn, Mk. 3,75 für die Länder des Weltvostvereins. — Einsendungen und Unfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von 
Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8S8W 12, Kochstr. 668—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1899 unter Nr. 2065.) 
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Juhalt: Amtlicher Theil: Einberufung des Kolonialraths S. 727. — Verordnung des Kaiserlichen Gonverneurs von 
Kamerun, betreffend den Kleinhandel mit geistigen Getränken und deren Ausschank in Kamerun S. 727. — Bekannt-- 
machung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Neu-Guinea, betreffend Verlegung des Kaiserlichen Obergerichts 
S. 728. — Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika S. 729. — Personalien S. 729. 
Nichtamtlicher Theil: Kolonialrath S. 730. — Personal-Nachrichten S. 730. — Deutsch-Ostafrika: 
Handwerkerschule S. 731. — Bericht über Hülfeleistung S. M. S. „Schwalbe“ bei einem Unfall des Postdampfers 
„Setos" S. 731. — Die Dampfpinasse „Ukerewe“ S. 732. — Bericht über eine Bereisung des Merere-Reiches 
S. 732. — Kamerun: Bericht über den Wute-Adamaua-Feldzug in Tibati S. 734. — Landwirthschaftliches 
S. 735. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 735. — Aus 
fremden Kolonien: Instruktionsreise des landwirthschaftlichen Beiraths für Südwestafrika durch die Kapkolonie 
S. 736. — Aenderung in der Organisation französischer Kolonien S. 737. — Neueintheilung des französischen 
Sudan S. 737.— Eröffnung der Eisenbahnstrecke von Ambaca bis zum rechten Ufer des Lucallaflusses S. 737. — 
Verschiedene Mittheilungen: Vorlesungen an der Königlichen Universität in Berlin S. 741. — Tod des 
Forschungsreisenden Dr. Kolb S. 741. — Elfenbeinbörse in Antwerpen S. 741. — Litteratur S. 741.— 
Litteratur-Verzeichniß S. 743. — Schiffsbewegungen S. 744. — Verkehrs-Nachrichten S. 744. — Anzeigen. 
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Amtlicher Theil. 
Gesehe; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Einbernfung des Kolonialraths. 
Der Kolonialrath wird berufen, am 9. November, vormittags 10 Uhr, im Reichstagsgebäude zu 
einer Sitzung zusammenzutreten. 
Berlin, den 18. Oktober 1899. 
Der Reichskanzler. J. A.: v. Buchka. 
  
  
  
Verordnung des Kaiserlichen Gonverneurs von Kamernn, betreffend den Klein- 
handel mit geistigen Getränken und deren Ausschank in Kamernn. 
Auf Grund des Reichsgesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebicte, und 
der Verfügung des Reichskanzlers vom 29. März 1889 verordne ich unter Aufhebung des Absatzes 2 
der Verordnung vom 28. März 1887, betreffend Verbot des Ausschankes von Spirituosen, was folgt: 
81. 
Der Kleinhandel mit geistigen Getränken jeder Art und deren Ausschank in Kamerunstadt, Victoria, 
Edea und Kribi und in der unmittelbaren Umgebung dieser Orte ist nur mit Genehmigung des Kaiserlichen 
Gouverneurs gestattet. 
–2. 
Der Antrag auf Ertheilung der Erlaubniß, in welchem der Ort und die Lage der Verkaufsstelle 
angegeben sein muß, ist bei dem zuständigen Bezirksamt anzubringen. 
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Die Erlaubniß wird nach freiem Ermessen des Gouverneurs, aber jedenfalls nur dann ertheilt, 
wenn ein Bedürfniß zur Errichtung einer neuen Schankstelle nachgewiesen wird und sofern der Gesuch-
	        
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