Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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Gonvernementskurs in Deutsch-Ostafrika. 
Der amtliche Kurs der Rupie ist durch das Kaiserliche Gouvernement von Deutsch-Ostafrika für 
den Monat Oktober d. Is. auf 1,401 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden. 
  
  
  
  
  
  
Perspnalien. 
Der Forstassessor und Leutnant im Reitenden Feldjägerkorps v. Bruchhausen ist zum über- 
zähligen Oberleutnant befördert worden. 
Dem zum Auswärtigen Amt kommandirten „Szbsarg Dr. Bludau in Togo ist ein Patent seines 
Dienstgrades Allerhöchst verliehen worden. 
Kaiserliche Schutgtruppen. 
Schutztruppe für Südwestafrikoa. 
A. K. O. vom 14. Oktober 1899. 
v. Heydebreck, Hauptmann und Kompagniechef. Kepler, Frhr. v. Schoenau-Wehr-, Oberleutnants, 
Graf v. Bethusy-Huc, Steinhausen, Reiß, Schultze, v. Zülow, Graf v. Kageneck, 
Leutnants, und Dr. Kuhn, Oberarzt, — Anträge um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 
drei Jahre genehmigt. 
A. K. O. vom 17. Oktober 1899. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
Ganßer, Hauptmann und Kompagniechef, Antrag um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 
2½ Jahre genehmigt. 
Kuhlmann, Oberleutnant, scheidet mit dem 31. d. Mts. aus der Schutztruppe aus und wird mit dem 
1. November d. Is in der Armee als Oberleutnant mit seinem Patent im 8. Rheinischen Infanterie- 
Regiment Nr. 70 wieder angestellt. 
Mergler, Hauptmann und Kompagniechef, der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß 
zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt. 
Braun, Leutnant, zum Oberleutnant befördert. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
Bensen, Graf v. Bethusy- Huc, Leutnants, zu Oberleutnants befördert. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 28. Oktober 1899. 1 
v. Petersdorff-Campen, Leutnant im Großherzoglich Mecklenburgischen Grenadier-Regiment Nr. 89, 
scheidet mit dem 6. November d. Is. aus dem Heere aus und wird mit dem 7. November d. Js. 
als Leutnant mit seinem bisherigen Patent in der Schutztruppe für Kamerun angestellt. « 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten An- 
gehörigen der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrila folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern dem Leutnant v. Wulffen; 
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse dem Sanitätssergeanten Früchtenicht; ferner 
die Krieger-Verdienst-Medaille 2. Klasse dem Unteroffizier Suff und dem Soldaten Kiroboto. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Stabsarzt Zupitza 
von der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika die Erlaubniß zum Anlegen des ihm verliehenen Sansibarischen 
Strahlenden Sterns 2. Klasse 3. Stufe zu ertheilen.
	        
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