und Extraordinarium zu ziehen oder ein Defizit des Reichsetats
auf zwei Einnahmequellen, Matrikularumlagen und Anleihe zu
verteilen, entstand ein echtes Einnahmebewilligungsrecht,
das in der Folgezeit durch das System der gestundeten Matrikularbeiträge
und der Zuschußanleihen eine noch schärfere Ausbildung
fand.
Die Hauptmängel der bisherigen Finanzpolitik des Reiches
sind in Vorstehendem charakterisiert. Versuchen wir nun noch
die Bilanz der zweiten Finanzperiode des Reiches zu ziehen. Um
es gleich zu sagen: drei prinzipiellen Forderungen hat das Reichsfinanzwesen
in dieser Zeit nicht zu genügen vermocht.
Grundsätzlich sollen alle Ausgaben innerhalb einer längeren
Frist in den ordentlichen Einnahmen ihre Deckung finden. Neben
der jährlichen Abgleichung der ineinander überlaufenden Haushaltsperioden
soll »die nachhaltige Bilanzierung des Gesamtbedarfs
und der Gesamtdeckung zwischen mehreren Finanzperioden in der
Richtung »dauernden Finanzgleichgewichtese gehen (Schäffle).
Es ist nun bezeichnend für die Finanzgebarung innerhalb der
Bismarckschen Finanzperiode, daß der Reichshaushalt in seinen
endgültigen Rechnungsergebnissen genau seit dem Beginn der
Überweisungswirtschaft, d. h. der effektiven Überweisungen, bis
1889 mit einem Defizit abschloß, während von 187ı bis 1882 nur
zweimal sich ein Fehlbetrag ergab, sonst aber der Etat Überschüsse
bis zum Betrage von 49 Millionen Mk. (1874) aufwies.
Die Fehlbeträge in den Rechnungsabschlüssen betrugen:
1883 ı,7 Millionen Mk. 1886 22,2 Millionen Mk.
1884 5,7 y„ » 1887 22,7 „» „
1885 17,3 „ „ 1888 20,3 „ „
Ließen somit schon die Jahresbilanzierungen die erforderliche
Vorsicht vermissen, so hätte das für die Finanzpolitiker des
Reiches um so mehr Anlaß sein müssen, die Herstellung des
dauernden Finanzgleichgewichts zu erstreben. Zur Lösung
dieser Aufgabe, die mit Rücksicht auf den Staatskredit und
infolge der Unmöglichkeit, insbesondere bei neuauftretendem Bedarf,
aber auch sonst eine sichere Grenze zwischen einmaligen
und fortdauernden, ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen
zu finden, zweifellos viel wichtiger als die jährlichen Ausgleichungen
ist, wurde jedoch nicht einmal der Versuch unternommen.
Im Gegenteil, die Verwirklichung dieses Deckungsgrundsatzes
durch eine regelmäßige, ordentliche Schuldentilgung
in Verbindung mit einer gelegentlichen, kräftigen außerordentlichen