Volltext : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

und  Extraordinarium  zu  ziehen  oder  ein  Defizit  des  Reichsetats
auf  zwei  Einnahmequellen,  Matrikularumlagen  und  Anleihe  zu
verteilen,  entstand  ein  echtes  Einnahmebewilligungsrecht,
das  in  der  Folgezeit  durch  das  System  der  gestundeten  Matrikularbeiträge
  und  der  Zuschußanleihen  eine  noch  schärfere  Ausbildung
  fand.

Die  Hauptmängel  der  bisherigen  Finanzpolitik  des  Reiches
sind  in  Vorstehendem  charakterisiert.  Versuchen  wir  nun  noch
die  Bilanz  der  zweiten  Finanzperiode  des  Reiches  zu  ziehen.  Um
es  gleich  zu  sagen:  drei  prinzipiellen  Forderungen  hat  das  Reichsfinanzwesen
  in  dieser  Zeit  nicht  zu  genügen  vermocht.

Grundsätzlich  sollen  alle  Ausgaben  innerhalb  einer  längeren
Frist  in  den  ordentlichen  Einnahmen  ihre  Deckung  finden.  Neben
der  jährlichen  Abgleichung  der  ineinander  überlaufenden  Haushaltsperioden
  soll  »die  nachhaltige  Bilanzierung  des  Gesamtbedarfs
und  der  Gesamtdeckung  zwischen  mehreren  Finanzperioden  in  der
Richtung  »dauernden  Finanzgleichgewichtese  gehen  (Schäffle).
Es  ist  nun  bezeichnend  für  die  Finanzgebarung  innerhalb  der
Bismarckschen  Finanzperiode,  daß  der  Reichshaushalt  in  seinen
endgültigen  Rechnungsergebnissen  genau  seit  dem  Beginn  der
Überweisungswirtschaft,  d.  h.  der  effektiven  Überweisungen,  bis
1889  mit  einem  Defizit  abschloß,  während  von  187ı  bis  1882  nur
zweimal  sich  ein  Fehlbetrag  ergab,  sonst  aber  der  Etat  Überschüsse
  bis  zum  Betrage  von  49  Millionen  Mk.  (1874)  aufwies.
Die  Fehlbeträge  in  den  Rechnungsabschlüssen  betrugen:

1883   ı,7  Millionen  Mk.  1886  22,2  Millionen  Mk.

1884  5,7  y„  »  1887  22,7  „»  „

1885  17,3  „  „  1888  20,3  „  „

Ließen  somit  schon  die  Jahresbilanzierungen  die  erforderliche
  Vorsicht  vermissen,  so  hätte  das  für  die  Finanzpolitiker  des
Reiches  um  so  mehr  Anlaß  sein  müssen,  die  Herstellung  des
dauernden  Finanzgleichgewichts  zu  erstreben.  Zur  Lösung
dieser  Aufgabe,  die  mit  Rücksicht  auf  den  Staatskredit  und
infolge  der  Unmöglichkeit,  insbesondere  bei  neuauftretendem  Bedarf,
  aber  auch  sonst  eine  sichere  Grenze  zwischen  einmaligen
und  fortdauernden,  ordentlichen  und  außerordentlichen  Aufwendungen
  zu  finden,  zweifellos  viel  wichtiger  als  die  jährlichen  Ausgleichungen
  ist,  wurde  jedoch  nicht  einmal  der  Versuch  unternommen.
  Im  Gegenteil,  die  Verwirklichung  dieses  Deckungsgrundsatzes
  durch  eine  regelmäßige,  ordentliche  Schuldentilgung
in  Verbindung  mit  einer  gelegentlichen,  kräftigen  außerordentlichen