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Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte in dem Schutzgebiete der Marshall-Inseln
während des Geschaftsjahres 1900.*)
J. Gerichtsbarkeit erster Instanz.
Aus Davon
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Es waren anhängig: 58 §5. 2 11„
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A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, und zwar:
1 Prozesse, einschließlich der Urkunden-, Ehe= und Entmündigungsprozesse — — — —
2. Sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangsvol- T
streckungen, Mahnsachen, Sühnesachen, Aufgebote u. s. . .. —«— — — —
Von den Sachen zu 1 und 2 gehörten zur Zuständigkeit
a) der Richter ...k.. —- —;—— — —
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B. Konkurssachen .............. .... — — —
C. trossachen, und zwar:
Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu erlassen ...... 2 2 2 —
2. Sachen, in welchen ein Hauptverfahren einzuleiten waro — 2 2 1 1
In den Sachen zu 2 fanden vauptverhandlungen statt ·
A) ohne Beisitzer . .. — — —
b) mit Beisitzern . —I2 2 1 1
3. Beschwerden gegen Entscheibungen des Richters. — — — —
D. Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, und zwar: l "
1. Vormundschaften und Pflegschasten . ........ 6 1 7 — 7
2. Erbtheilungen ......... — — — — —
3 Eintragungen und Löschungen im Grundbuch — 2 2 1 1
4. Sonstige Handlungen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit (Beglaubigungen,
Testamentserrichtungen, vorläufige Verwahrungen u. s. mw) — 30 30 30 —
II. Gerichtsbarkeit des Obergerichts und des Herrichters.
Es sind keinerlei Geschäfte vorgefallen.
Perspnalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Hauptmann
v. Dannenberg in der Schutztruppe für Kamerun den Rothen Adler-Orden vierter Klasse mit Schwertern
und dem Oberleutnant v. Bülow in derselben Schutztruppe den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse
mit Schwertern zu verleihen.
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Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Leutnant
Freiherrn v. Münchhausen in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika den Königlichen Kronen-Orden
vierter Klasse mit Schwertern zu verleihen.
Der mit der kommissarischen Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in San Paolo de Loanda
beauftragte charakterisirte Konsul Dr. Gleim hat einen Heimathsurlaub erhalten; seine Vertretung ist dem
bei der gedachten Konsularbehörde beschäftigten Sekretär May übertragen worden.
Kaiserliche Schutgtruppen.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
A. K. O. vom 9. April 1901.
Frhr. v. Ledebur (Karl), Oberleutnant im 2. Garde-Regiment zu Fuß, und
Schieritz, Leutnant im Infanterie-Regiment Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43,
scheiden mit dem 18. April d. Is. aus dem Heere aus und werden mit dem 19. April d. Is. in
der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika angestellt.
Schutztruppe für Kamerun.
A. K. O. vom 26. März 1901.
v. Raben, Königlich Württembergischer Leutnant im Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm, König von
Preußen (2. Württemberg.) Nr. 120, nach erfolgtem Ausscheiden aus Königlich Württembergischen
Diensten als Leutnant mit einem Patent vom 13. März 1897 M mit dem 6. April d. Is.
in der Schutztruppe für Kamerun angestellt.
à) Vergleiche Deutsches Kolonialblatt 1900, S. 313.