Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Herausgegeben in der Kolenial-Abtyeilung des Auswirtigen Amts
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#n Jahrgang .. HUIM . 1. Juli 1901. Unnmer 1.
2- „ Lust esscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Terselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich
tder: „Mntleilungen von Forschungsreisenden und Gelchrten aus den deutschen Schutzgobioten, herausgegeben von Dr. Freiherr
r“ man. Der vierteljäbrliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Veiheiten beträgt beim Bezuge durch die Pon und die
““t en M. 3. —, direkt unter Streif#and durch die Verlagobuchhandlung Mk. 3.70 jur Deutschland einschl. der deutschen Schutznebiete und
zei U#n, M. 3.1 75 für die Länder des MWeltostvereino. — Einsendungen und Aufragen sind an die Könialiche Hofbuchhandlung von
::: Stegeried Mittler und Sohn, Berun 8W12, Kochstr. 66—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs. Preisliste für 1901 unter Nr. 2080)
Inbalt. Amtlicher Theil: Gesetz, betreffend die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere Nechtsangelegenheiten in Heer
und Marine S. 473. — Konzession zum Bergbau im Hinterlande des Huongolfs S. 475. — Nachweisung der
Brutto= Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat April 1901 S. 478. — Gouvernements-=
urs in Deutsch-Ostafrika S. 479. — Personalien S. 479.
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 480. — Kolonialrath S. 480. — Deutsch-Ostafrika:
Diensrreise des Gouverneurs S. 482. — Usambara-= Eisenbahn S. 482. — Deutsch- ostafrikanische Bezirksämter und
Stationen im Berichtsjahre 1899/1900 (V S. 483. — Kamerun: Stationseinrichtung in Tinto S. 487. —
Erredition v. Schimmelpfennig S. 487. — Deutsch-Südwestafrika: South West Africa Company, Ltd. S. 487.
— Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 488. — Aus fremden
olonien und Produktionsgebieten: Betheiligung Deutschlands am Außenhandel des portugiesischen Kongo-
gebiets S. 490. — Vermehrung der Thäütigkeit im Bergbau Liberias S. 490. — Theekultur in Ceylon S. 490. —
die Zuckerproduktion auf Mauritius S. 491. — Die Zuckerproduktion auf Hawai# S. 491. — Australiens Wollen-
und Fleischgeschäft S. 491.— Litteratur S. 492. — Litteratur-Verzeichniß S. 492. — Schiffsbewegungen S. 493.
— Verkehre-Nachrichten S. 494. — Anzeigen.
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Amtlicher Theil.
Geletze; PDerordnungen der Reichsbehörden; Derträge.
Gesetz, betreffend die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere RNechtsangelegenheiten
in Heer und Marinc.)
Vom 28. Mai 1901.
Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c., verordnen im
men des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
§ 1.
Im Felde (Einführungsgesetz zur Militär-Strafgerichtsordnung § 5) sind beim Heere hinsichtlich
dker im § 1 Nr. 1, 6, 7, 8 der Militär-Strafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898 bezeichneten Personen
cuch die “* und die Ober-Kriegsgerichtsräthe zuständig:
für die nach § 167 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom
I7. Mai u46 den Amtsgerichten zustehenden Verrichtungen,
2. für die Entgegennahme von Versicherungen an Eidesstatt sowie für die Aufnahme von Urkunden
eber Thatsachen, auch soweit diese nicht unter die Nr. 1 fallen,
3. für die Erledigung von Ersuchen um Rechtshülfe, jedoch unbeschadet der Vorschriften des 8 13
des Einfũhrungsgesetzes zur Militär-Strafgerichtsordnung.
82.
In den Fällen des 8 1 Nr. 1 finden die Vorschriften der §§ 168 bis 183 des Gesetzes über
die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und, sofern ein Testament oder ein Erbvertrag den
Gegenstand der Beurkundung bildet, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Errichtung von
Testomenten und Erbverträgen Anwendung; die Geschäfte eines Gerichtsschreibers versieht der Militär-
* Vergleiche Reichsanzeiger 1901, Nr. 131.