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1. auf Münzen, deren schadhafte Beschaffenheit von Mängeln bei der Ausprägung herrührt,
2. auf Münzen, deren Beschädigung so geringfügig ist, daß dadurch ihre Umlaufsfähigkeit nicht
beeinträchtigt wird.
* 2.
Durch gewaltsame oder gesetzwidrige Beschädigung am Gewicht verringerte echte Reichsmünzen
r 150 des deutschen Strafgesetzbuches) sind anzuhalten.
Liegt der Verdacht eines Münzverbrechens gegen eine bestimmte Person vor, so ist unter Vorlegung
es Münzstücks und einer kurzen Verhandlung dem Gouvernement Anzeige zu machen.
Liegt ein solcher Verdacht nicht vor, so ist das Münzstück durch Zerschlagen oder Einschneiden für
en Umlauf unbrauchbar zu machen und dem Einzahler zurückzugeben.
Diese Bestimmungen finden keine Anwendung auf Münzen, welche von Eingeborenen zwecks Ver-
#endung als Schmurckstücke durchlöchert und in Unkenntniß der bestehenden Vorschriften als Zahlungsmittel
ei einer öffentlichen Kasse angeboten sind.
83.
Nachgemachte oder verfälschte Reichsmünzen (§§ 146 bis 148 des Strafgesetzbuchs) sind anzuhalten.
Für das weitere Verfahren sind die Bestimmungen des § 2 Satz 2 dieser Instruktion maßgebend.
Apia, den 15. Juni 1901.
Der Kaiserliche Gouverneur.
(gez.) Solf.
Perwpnalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Geheimen Legations-
rath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amt Schmidt-Dargitz die Erlaubniß zur Anlegung des
hm verliehenen Komthurkreuzes 2. Klasse des Königlich spanischen Ordens Karls III. zu ertheilen.
Kaiserliche Schutgtruppen.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
A. K. O. vom 23. Juli 1901.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Hauptmann und
Kompagniechef Schlobach in der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika den Rothen Adler-
Orden 4. Klasse zu verleihen.
——— –. —.....
· . — —
Nichtamtlicher Theil.
Personal · Nachrichten.
Deutsch-Ostafrika.
Regierungsrath Dr. Stuhlmann ist nach 6⅛.,Q
monatiger Abwesenheit von seiner Studienreise nach
Niederländisch= und Britisch= Indien zurückkehrend
mit dem Reichspostdampfer „König"“ in Dar-es-
Salam eingetroffen und hat die leitenden Geschäfte
bei der Kulturabtheilung wieder übernommen.
Die Leutnants v. Parish und Schwartz, Ober-
arzt Dr. Exner, Assistenzarzt Leupolt sowie die
Unteroffiziere Opalla, Linke, Ueberück und
Scheffel haben die Ausreise in das Schutzgebiet
am 2. d. Mts. von Neapel aus angetreten.
Der Aktuar Langenbeck wird die Ausreise nach
Ostafrika am 30. d. Mts. über Neapel antreten.
Hauptzollamtsvorsteher Broschel und Bezirks-
amtsvorsteher Voigt sind mit Heimathsurlaub in
Deutschland eingetroffen.
Der Schiffszimmermann August Biederstedt
hat am 31. Juli d. Is. die Ausreise von Hamburg
aus angetreten.
Ramernn.
Die Leiche des in Kamerun verstorbenen Grafen
Maximilian v. Oberndorff traf mit dem fälligen
Postdampfer „Lulu Bohlen“ im Hamburger Hafen
ein und wird demnächst nach Neckarhausen (Bezirk
Mannheim), der Heimath des Verstorbenen, zur Bei-
setzung übergeführt werden.
Leutnant v. Möllendorff hat die Ausreise in
das Schutzgebiet am 10. d. Mts. von Hamburg aus
angetreten.