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dem Boden große und werthvolle Ernten gewonnen
werden. Die Einsetzung einer Kommission zur Prü—
fung der Frage, wie die Wassermengen des Oranje—
und Vaalflusses für die Landwirthschaft am besten
auszunutzen seien, müsse als wünschenswerth erachtet
werden.
Die Kommission empfiehlt die Besiedelung der
in Frage stehenden Gebiete durch entlassene Soldaten
regierungsseitig zu fördern. Sie spricht jedoch hierbei
die Ansicht aus, daß nur solche Leute, welche land—
wirthschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen sowie
das nöthige Kapital haben, bei Vorliegen günstiger
Anfangsbedingungen brauchbare Ansiedler werden,
daß jedoch diejenigen, welche diese Vorbedingungen
nicht erfüllen, erst der Ausbildung im Farmwesen
bedürsen, ehe ihnen Land anvertraut werden kann.
In Ansehung der Größe der abzugebenden Farmen
sei ein möglichst weiter Spielraum zu lassen. Der
Abgabe größerer Farmen als solcher mit einem
Flächeninhalt von 5000 Acres (— 2500 Kapmorgen)
müsse widerrathen werden. Für den Anfang seien
möglichst kleine Grundstücke zu verleihen, jedoch mit
der Möglichkeit, sie zu erweitern. Aber nur bestes
Land könne den vorliegenden Zwecken dienen. Die
Vertheilung von Land an gänzlich Unbemittelte sei
ebensowenig empfehlenswerth wie die Unterstützung
olcher Personen mit barem Gelde, um ihnen den
Beginn zu ermöglichen. Das in dieser Beziehung
Aufgewendete werde für die Regierung stets einen
Verlust bedeuten, da die Arbeit dieser Ansiedler, die
rlichts zu verlieren haben, nicht hoch anzuschlagen sei.
Als Bedingungen für die Abgabe von Regierungsland
verden empfohlen:
1. Zahlung des Kaufpreises bei dreiprozentiger
Verzinsung desselben in gleichen jährlichen Raten
innerhalb 21 Jahre,
2. Erfüllung bestimmter Auflagen in Ansehung der
Bewirthschaftung der Farm,
3. Verpflichtung zu militärischen Dienstleistungen
entweder persönlich oder im Stellvertretungswege.
Demgegenüber wird zur Unterstützung der Farmer
ie Gewährung von Darlehen, jedoch nicht mehr als
öchstens 10 Schilling pro Acre, vorgeschlagen, sofern
er Beweis erbracht worden ist, daß von dem An-
edler mindestens 50 àK auf sein Wirthschaftsunter-
ehmen verausgabt worden sind. Diese Darlehen
allen unter den gleichen Bedingungen wie der Kauf-
reis für die erhaltenen Farmen zurückerstattet werden.
saneben wird die Erleichterung der Beschaffung von
indwirthschaftlichen Geräthen und sonstigen Bedarfs-
genständen sowie von Vieh durch die Regierung
iun Interesse der Ansiedler warm empfohlen. Zur
sicherung der von der Regierung gemachten Auf-
Igendungen scheine die Bestellung einer Hypothek auf
em Grundstück und dem gesammten Inventar sowie
ie ständige Ueberwachung des Betriebes erforderlich.
luu letzterer Beziehung müsse verlangt werden, daß
er Ansiedler während der ersten fünf Jahre halb-
ihrig genauen Bericht über den Fortgang seines
Farmunternehmens an die Regierung erstatte und
sich damit einverstanden erkläre, daß seine Farm
jederzeit von einem Regierungsvertreter inspizirt
werden dürfe. Diesem läge es ob, zu prüfen, ob
der Ansiedler den übernommenen Verpflichtungen
nachkommt und ob die durch die Farm gebotenen
Sicherheiten für die Regierungszuwendungen aus-
reichend sind.
Die den Ansiedlern zuzutheilenden Farmen wären
am besten möglichst nah aneinander zu legen, um
gewisse Vortheile, wie Verkehrsverbesserungen, nicht
nur Einzelnen zu Gute kommen zu lassen und eine
leichte gegenseitige Unterstützung zu ermöglichen. Nicht
unzweckmäßig erscheine es, mehreren Ansiedlern eine
größere Farm gemeinschaftlich zu überweisen. Auf
diese Weise könnte der eine oder andere von ihnen
sich an den Minenarbeiten von Kimberley und Jo-
hannesburg betheiligen, ohne daß darunter der in
den Händen der übrigen Miteigenthümer liegende
Farmbetrieb leiden würde. Der auf den Gold= oder
Diamantenfeldern gemachte Erwerb könne dann dem
landwirthschaftlichen Unternehmen zu Gute kommen.
Von der Errichtung von Militärkolonien ver-
spricht sich die Kommission keinen besonderen Erfolg,
sofern es sich um Leute handelt, die landwirthschaft-
liche Erfahrungen nicht besitzen. Auch glaubt die
Kommission nicht, daß dieselben einen besonderen Werth
für die Landesvertheidigung haben würden. Ein
diesbezügliches Unternehmen könne zur Zeit nur im
Rahmen eines Experiments behandelt werden.
Weitgehende Unterstützungen für diese Militäransie-
delungen müßten von der Regierung gewährt werden.
Nur gutes, bewässerbares, an Eisenbahnen belegenes
Land würde sich für solche Niederlassungen eignen.
Jedem der Ansiedler seien anfangs etwa 30 Acres
nebst einem Benutzungswerthe an dem gemeinsamen
Weidelande zu verstatten. Nur besonders empfohlene,
in der Regel verheirathete Leute seien zu berücksich-
tigen. Eine Ansiedelungsbeihülfe in Gestalt von Vieh
und landwirthschaftlichen Bedarfsgegenständen in Höhe
von 3000 Mk. sei Jedem vorschußweise mit der Maß-
gabe zuzubilligen, daß dieser Betrag in 15 Jahren
zurückerstattet wird. Die Regierung habe weiterhin
für kostenlose Beförderung der Frauen und Kinder
nach Südafrika zu sorgen sowie pro Frau 600 Mk.,
pro Kind unter 16 Jahren 200 Mk. als Beisteuer
zu den Kosten der Einrichtung des Haushalts zu
bewilligen. Außerdem würde sich die Zahlung eines
Lohnes an die Leute während der ersten drei Jahre
empfehlen. Als Höhe desselben wird für die ersten
beiden Jahre 2 Mk., für das dritte Jahr 1 Mk. pro
Tag in Vorschlag gebracht. Jeder derartigen An-
siedelung müsse ein landwirthschaftlicher Sachverstän-
diger zur Belehrung der Ansiedler beigegeben werden.
Auch die Errichtung einer Schule sei erforderlich.
Demgegenüber hätten sich die Kolonisten zu gewissen
militärischen Dienstleistungen zu verpflichten.
Geeigneter jedoch als die Unterbringung der ent-
lassenen Soldaten in besonderen Militärkolonien er-
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