Full text: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herausgegeben in der Kolsninal-Abtheilung de# Auswärtigen Amis. 
  
XII. Jahrgang. Berlin, 1. November 1901. !Nummer 21. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigesügt die mindestens einmal vigtene rlich 
erscheinenden: „Mittheilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutsgebieten“, herausgegeben von Dr. e#rr 
v. Danckelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die 
Buchbandlungen Mk. 3,—, direkt unter Streifrand durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3.50 fur Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und 
Oesterreich- Ungarn, Mk. 3.75 für die Lander des Weltpostvereins. — Einsendungen und Aufragen sind an die Könialiche Hosnhdandl — von 
Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 14, Kochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitunge-Preioliste für 1901 unter n eg 
  
  
  
Inhalt: Amtlicher Theil: Verfügung des Reichskanzlers, betreffend den Kolonialrath S. 773. — Verordnung, betr. 
die Ausführung und Anwerbung von Eingeborenen als Arbeiter im Schutzgebiete von Deutsch-Neu-Guinea, aus- 
schließlich des Inselgebieto der Karolinen, Palau und Marianen S. 773. — Gouvernementskurs in Deutsch- 
Östafrika S. 778. — Ulebersicht der gerichtlichen Geschäfte bei den Kaiserlichen Gerichten in Deutsch-Südwestafmika 
während des Jahres 1900 S. 778. — Personalien S. 780. 
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 781. — Deutsch-Ostafrika: Wissenschaftliche Samm- 
lungen S. 782. — Kamerun: Ervedition des Oberleutnants Dominik S. 783. — Statistik der Waaren- 
Einfuhr und -Ausfuhr des Kamerungebieto im Jahre 1899 S. 783. — Kolakultur in Kamerun S. 784. — 
Togo: Missenschaftliche Sammlungen S. 786. — Deutsch-Südwestafrika: Hundesteuer in Karibib S. 786. — 
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaveret-Bewegung S. 786. — Aus fremden 
Kolonien und Produktionsgebieten: Handel Sansibars im Jahre 1900 S. 790. — Anbau von rothem Pfeffer 
auf Sansibar und Pemba S. 790. — Bau einer neuen Eisenbahn in der französischen Kolonie an der Elfenbein- 
küste S. 790. — Vanillekultur auf den Seychellen S. 791. — Agavefaserproduktion in Madras S. 791. — Ver- 
schiedene Mittheilungen: Welterzeugung und Verbrauch von Baumwolle im Jahre 1900/1901 S. 791. — 
Litteratur S. 792. — Verkehrs-Nachrichten S. 793. — Anzeigen. 
  
Amtlicher Theil. 
Geseke; Perordnungen der Rrichsbrhörden; Dertrage. 
Verfügung des Reichskanzlers, betreffend den Kolonialrath. 
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths, vom 
10. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. S. 179) wird Folgendes bestimmt: 
Der § 1 der Verfügung des Reichskanzlers vom 10. Oktober 1890 (Kolonialblatt S. 268) erhält 
nachstehenden Zusatz: 
Die Zahl der Mitglieder wird auf vierzig festgesetzt. 
Berlin, den 18. Oktober 1901. 
Der Reichskanzler. 
Graf v. Bülow. 
Verordnung, betreffend die Ausführung und Anwerbung von Eingeborenen als 
Arbeiter im Schutzgebiete von Deutsch-Neu-Gninca, ausschließlich des Juselgebiets 
der Karolinen, Palau und Marianen. 
Auf Grund des § 2 der Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Allerhöchsten Ver 
ordnung, betreffend die Uebernahme der Landeshoheit über das Schutzgebiet von Deutsch-Neu-Guinea durch 
das Reich, vom 27. März 1899, wird für das Schutzgebiet von Deutsch-Neu-Guinea, mit Ausschluß des 
Inselgebiets der Karolinen, Palau und Marianen, Folgendes bestimmt: 
– 1. 
Die Ausführung von Eingeborenen zur Verwendung als Arbeiter ist nur gestattet: 
a) aus einem Theile des Schutzgebiets nach einem anderen Theile desselben, 
b) aus dem Bismarck-Archipel und den zum Schutzgebiet gehörigen Salomons-Inseln nach 
den berechtigten deutschen Plantagen außerhalb des Schutzgebiets. 
Soweit hiernach die Anwerbung von Emgeborenen zum Zweck ihrer Verbringung als Arbeiter 
über See gestattet ist, gelten dafür die nachstehenden Bestimmungen.
	        
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