Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Bedeutung für die deutschen Interessen untersucht. richtswerke Bd. XI.) Dritte Auflage. Mk. 4,20. 
Beachtenswert ist ferner ein Aussatz über den „Chi- Leipzig, Karl Ernst Poeschel. 
nesischen Theehandel“, in dem Dr. Kraensel eine Das Buch will es dem deutschen Kaufmann 
eingehende Darstellung des Kampfes zwischen dem erleichtern, seinen Blick ins Weite zu schärfen und 
indischen und dem chinesischen Thee auf dem Welt= zu schulen und sich über die Produktions= und Kon- 
markte gibt. Außerordentlich günstig spricht sich sumtionsverhältnisse der verschiedenen Länder und 
endlich der Direktor der Schantungeisenbahn, Baurat Völker ein sicheres Urteil zu bilden. Sowohl in 
Gaedertz, über die „Wirtschaftliche Bedeutung Schan= den Händen der Lehrer und Schüler zahlreicher 
tungs und über die Zukunftsoussichten der deutschen Handelslehranstalten und verwandter Schulen wie 
Pachtung in China“ aus. Daneben finden sich noch auch in den Händen praktischer Geschäftsleute und 
eine Reihe größerer und kleinerer Aufsätze, welche zu Zwecken des Selbstunterrichts hat das Buch sich 
das Laufende in deutsch-asiatischer Politik und Wirt= bereits in den vorausgegangenen Auflagen gut be- 
schaft anzlehend behandeln und namentlich auch den währt. Sein Inhalt beruht auf eingehenden Quellen- 
deutsch-asiatischen Exporthandel interessieren dürften.] studien sowie betreffs manchen Landes auf eigenen 
— Anschauungen und Beobachtungen seines Verfassers, 
Dr. E. Deckert: Grundzüge der Handels= und Ver= der vor allem als Amerika= und Westindienforscher 
kehrsgeographie. (Sammlung kaufmännischer Unter= bekannt ist. 
  
  
  
  
Perkehrs -Machrichten. 
Die Worttaxe im Telegrammverkehr zwischen Europa und Deutsch-Südwestafrika ist, wie 
schon im Kolonialblatt vom 1. Januar d. Is. berichtet, auf 2 Mark 75 Pf. ermäßigt worden. Für den 
internationalen Verkehr sind in Deutsch-Südwestafrika die Relchs-Telegrophenanstalten Swakopmund, Karibib, 
Okahandja und Windhoek eröffnet. Telegramme nach den übrigen Postorten Deutsch-Südwestafrikas sind 
telegraphisch, wie folgt, zu befördern: 
1. nach Kap Croß, Jakalswater und Kubas bis Swakopmund; 
2. nach Grootfontein, Kapenoussöu, Okombahe, Omaruru, Otavi, Otjimbingue und Outjo bis Karibib; 
3. nach Waterberg bis Okahandia; 
4. nach Gibeon, Gobabis, Haris, Hatzamas, Hohewarte, Keetmanshoop, Kuis, Maltahöhe, Marien- 
thal, Rehoboth und Seeis bis Windheek. 
In der Aufschrift der Telegramme nach den unter 1. bis 4. genannten Orten ist als 
Bestimmungs-Telegraphenanstalt je nach dem Falle Swakopmund, Karibib, Okahandja oder Wind- 
hoek hinzuzusügen. Die Weiterbeförderung erfolgt mittelst der regelmäßigen Brief-Beförderungs- 
gelegenheiten; 
nach Kubub (über Lüderitzbucht) und Lüderitzbucht, je nach der sich darbietenden Schiffsgelegenheit, 
telegraphisch entweder bis Swakopmund oder bis Kapstadt oder bis Port Nolloth, von dort 
weiter mittelst der Post; 
6. nach Bethanien, Ramansdrift, Ukamas und Warmbad telegraphisch bis O'okiep in der Kapkolonie, 
von dort weiter mittelst der alle 14 Tage verkehrenden Landpost. 
Die Aufschriften der Telegramme sind nach folgenden Beispielen abzufassen: 
zu 1. bis 4. „NN. Omaruru, Karibib“; 
zu 5. „Poste, NN, Lüderitzbucht, Port Nolloth“; 
zu 6. „Poste, NN. Warmbad, O,okiep“. 
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Postbampfschiffverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Vriefe müssen aus 
Nach vom Ein- Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
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