Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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zwanzig goanesischen und indischen Schreibern begonnen 
worden. 
Deutsch-Neu-Guinea. 
Die Unruhen auf der Gazelle-Halbinsel, zu denen 
der Überfall der Wolffschen Pflanzungsstation am 
3. April 1902 das Signal gegeben hatte, sind voll- 
ständig unterdrückt worden. Um der Wiederkehr 
ähnlicher Vorkommnisse vorzubeugen, ist in Papara- 
tawa eine Regierungsstation eingerichtet worden. Auf 
dieser Station ist am Geburtstage Ihrer Mojestät 
der Kaiserin am 22. Oktober 1902 eine große, von 
25 Ansiedlern und 2000 Eingeborenen der Umgebung 
besuchte Feier veranstaltet worden, die in den Augen 
der Eingeborenen als offizieller Friedensschluß gilt. 
Der überaus gelungene Verlauf dieses Festes beweist 
die Rückkehr von Ruhe und Vertrauen zum Gou- 
vernement. 
Der Einfluß der Regierungsstation Nusa im 
Norden von Neu-Mecklenburg hat sich in erfreulicher 
Weise ausgedehnt. Dieser früher wegen der Gefähr- 
lichkeit der Eingeborenen berüchtigte Bezirk kann als 
vollkommen beruhigt bezeichnet werden. 
Die friedlichen Verhältnisse im Schutzgebiet sind 
der Entwickelung der Pflanzungstätigkeit zu statten 
gekommen. Die Unternehmungen haben sich durch- 
weg ausgedehnt. 
Dem seit Jahren vom Gouvernement empfundenen 
Bedürfnis, ein zu Dienstreisen des Gouverneurs und 
Bewegungen der Polizeitruppe geeignetes Fahrzeug 
zu besitzen, wird durch den Doppelschraubendampfer 
„Seestern“ genügt werden, der auf der Werft des 
Stettiner Vulkan kürzlich von Stapel gelassen ist 
und seiner Vollendung entgegengeht. 
In den Ostkarolinen ist die Jaluttgesellschaft in 
rühriger Arbeit, das ihr zum ausschließlichen Handels- 
betrieb überwiesene Gebiet zu entwickeln. 
Die Einbeziehung von Herbertshöhe in den 
Fahrplan des Reichspostdampfers „Oceana“ hat die 
gehegten Erwartungen nicht erfüllt. Deshalb ist das 
Anlaufen von Herbertshöhe aufgegeben und an 
Stelle davon Saipan in die Fahrtlinie aufgenommen 
worden, so daß jetzt auch die Marianen einer regel- 
mäßigen Postverbindung sich erfreuen. 
Samoa. 
Hier entwickeln sich die Zustände befriedigend. 
Die alteingewurzelten Gegensätze zwischen den beiden 
Eingeborenenparteien nehmen zusehends an Stärke 
ab. Auch im letzten Jahre wurde die Eingeborenen- 
Kopfsteuer anstandslos bezahlt. 
Die mit Kakao bepflanzten Flächen haben an 
Ausdehnung zugenommen. Die Deutsche Samoage- 
sellschaft, welcher die Rechte einer Kolonialgesell- 
schaft erteilt sind, hat die praktische Pflanzungstätig- 
keit aufsgenommen. Um der Arbeiternot, dem größten 
Hindernis der Kulturtätigkeit in Samoa, wirksam 
abzuhelfen, hat die genannte Gesellschaft 300 Chinesen 
in Swatau angeworben, die vor kurzem in Samoa 
gelandet sind. Soweit diese Arbeitskräfte nicht von 
  
der Gesellschaft benötigt werden, erfolgt ihre Abgabe 
an andere Pflanzer. Das Gouvernement wird mit 
Mitteln, welche ihm zu diesem Behuf im Etat für 
1903 zur Verfügung gestellt sind, der Einführung 
von chinesischen Arbeitern tunlichst Vorschub leisten. 
Durch Gouvernementsverordnung vom 1. März 1903 
ist Chinesen allgemein der Landerwerb und der 
Handelsbetrieb im Schutzgebiet untersagt. 
Für die Rechtssicherheit in Landsachen ist von 
großer Wichtigkeit die durch Gouvernementsverord- 
nung vom 25. Februar 1903 erfolgte Einsetzung 
einer Kommission zur Entscheidung samoanischer Land- 
und Titelstreitigkeiten. Die Kommission besteht aus 
dem Bezirksrichter und zwei Beisitzern. 
Ein im Interesse der Ausdehnung des Deutsch- 
tums in Samoa bemerkenswerter Vorgang ist der 
Ubergang der bisher von einem Verein patriotisch 
gesinnter Deutscher in Apia unterhaltenen deutschen 
Schule auf das Gouvernement. 
Im November v. Is. wurden die Samoa-In- 
seln durch einen vulkanischen Ausbruch auf der Insel 
Savati beunruhigt. Da seit Menschengedenken eine 
vulkanische Tätigkeit nicht beobachtet war, verursachte 
das Ereignis eine große Panik unter den Einge- 
borenen. Abgesehen von einigen Beschädigungen, 
welche durch die mit dem Ausbruch zugleich ein- 
getretenen Erdbeben verursacht wurden, sind indessen 
materielle Verluste nicht vorgekommen. 
Schutztruppe. 
In Südwestafrika ist das Sanitätspersonal um 
einen Oberarzt und einen Assistenzarzt, das Ve- 
terinärpersonal um einen Roßarzt verstärkt worden. 
Der zur Vermehrung der Artillerie für Südwest- 
afrika bewilligte Betrag von 150 000 Mark wird 
zur Beschaffung eines Gebirgsgeschützes und zweier 
Maschinengewehre nebst Munition und Bespannung 
verwendet. 
Auf Grund des § 18 des Schutztruppengesetzes 
ist die Allerhöchste Verordnung vom 30. März 1897, 
betreffend die Erfüllung der Dienstpflicht bei der 
Schutztruppe für Südwestafrika, durch Allerhöchste 
Verordnung vom 5. Dezember 1902 einer Anderung 
unterzogen worden. Es dürfen nunmehr nicht nur 
im Schutzgebiet ansässige Wehrpflichtige, sondern die 
wehrpflichtigen Reichsangehörigen, welche außerhalb 
Europas ihren Wohnsitz haben, ohne weiteres, die 
in Europa wohnenden auf begründeten Antrag mit 
Genehmigung des Kriegsministeriums und des Ober- 
kommandos der Schutztruppen zur Ableistung ihrer 
aktiven Dienstpflicht in die Schutztruppe für Süd- 
westafrika eingestellt werden. 
Die Ableistung von Ubungen, und zwar sowohl 
pflichtmäßiger, wie freiwilliger, ist nicht nur bei der 
Schutztruppe für Südwestafrika, sondern auch bei 
den Schutztruppen für Deutsch-Ostafrika und Kamerun 
gestattet. 
Oberst Pavel, Kommandeur der Schuttruppe 
für Kamerun, ist im Januar d. Is. aus der Schutz- 
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