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zwanzig goanesischen und indischen Schreibern begonnen
worden.
Deutsch-Neu-Guinea.
Die Unruhen auf der Gazelle-Halbinsel, zu denen
der Überfall der Wolffschen Pflanzungsstation am
3. April 1902 das Signal gegeben hatte, sind voll-
ständig unterdrückt worden. Um der Wiederkehr
ähnlicher Vorkommnisse vorzubeugen, ist in Papara-
tawa eine Regierungsstation eingerichtet worden. Auf
dieser Station ist am Geburtstage Ihrer Mojestät
der Kaiserin am 22. Oktober 1902 eine große, von
25 Ansiedlern und 2000 Eingeborenen der Umgebung
besuchte Feier veranstaltet worden, die in den Augen
der Eingeborenen als offizieller Friedensschluß gilt.
Der überaus gelungene Verlauf dieses Festes beweist
die Rückkehr von Ruhe und Vertrauen zum Gou-
vernement.
Der Einfluß der Regierungsstation Nusa im
Norden von Neu-Mecklenburg hat sich in erfreulicher
Weise ausgedehnt. Dieser früher wegen der Gefähr-
lichkeit der Eingeborenen berüchtigte Bezirk kann als
vollkommen beruhigt bezeichnet werden.
Die friedlichen Verhältnisse im Schutzgebiet sind
der Entwickelung der Pflanzungstätigkeit zu statten
gekommen. Die Unternehmungen haben sich durch-
weg ausgedehnt.
Dem seit Jahren vom Gouvernement empfundenen
Bedürfnis, ein zu Dienstreisen des Gouverneurs und
Bewegungen der Polizeitruppe geeignetes Fahrzeug
zu besitzen, wird durch den Doppelschraubendampfer
„Seestern“ genügt werden, der auf der Werft des
Stettiner Vulkan kürzlich von Stapel gelassen ist
und seiner Vollendung entgegengeht.
In den Ostkarolinen ist die Jaluttgesellschaft in
rühriger Arbeit, das ihr zum ausschließlichen Handels-
betrieb überwiesene Gebiet zu entwickeln.
Die Einbeziehung von Herbertshöhe in den
Fahrplan des Reichspostdampfers „Oceana“ hat die
gehegten Erwartungen nicht erfüllt. Deshalb ist das
Anlaufen von Herbertshöhe aufgegeben und an
Stelle davon Saipan in die Fahrtlinie aufgenommen
worden, so daß jetzt auch die Marianen einer regel-
mäßigen Postverbindung sich erfreuen.
Samoa.
Hier entwickeln sich die Zustände befriedigend.
Die alteingewurzelten Gegensätze zwischen den beiden
Eingeborenenparteien nehmen zusehends an Stärke
ab. Auch im letzten Jahre wurde die Eingeborenen-
Kopfsteuer anstandslos bezahlt.
Die mit Kakao bepflanzten Flächen haben an
Ausdehnung zugenommen. Die Deutsche Samoage-
sellschaft, welcher die Rechte einer Kolonialgesell-
schaft erteilt sind, hat die praktische Pflanzungstätig-
keit aufsgenommen. Um der Arbeiternot, dem größten
Hindernis der Kulturtätigkeit in Samoa, wirksam
abzuhelfen, hat die genannte Gesellschaft 300 Chinesen
in Swatau angeworben, die vor kurzem in Samoa
gelandet sind. Soweit diese Arbeitskräfte nicht von
der Gesellschaft benötigt werden, erfolgt ihre Abgabe
an andere Pflanzer. Das Gouvernement wird mit
Mitteln, welche ihm zu diesem Behuf im Etat für
1903 zur Verfügung gestellt sind, der Einführung
von chinesischen Arbeitern tunlichst Vorschub leisten.
Durch Gouvernementsverordnung vom 1. März 1903
ist Chinesen allgemein der Landerwerb und der
Handelsbetrieb im Schutzgebiet untersagt.
Für die Rechtssicherheit in Landsachen ist von
großer Wichtigkeit die durch Gouvernementsverord-
nung vom 25. Februar 1903 erfolgte Einsetzung
einer Kommission zur Entscheidung samoanischer Land-
und Titelstreitigkeiten. Die Kommission besteht aus
dem Bezirksrichter und zwei Beisitzern.
Ein im Interesse der Ausdehnung des Deutsch-
tums in Samoa bemerkenswerter Vorgang ist der
Ubergang der bisher von einem Verein patriotisch
gesinnter Deutscher in Apia unterhaltenen deutschen
Schule auf das Gouvernement.
Im November v. Is. wurden die Samoa-In-
seln durch einen vulkanischen Ausbruch auf der Insel
Savati beunruhigt. Da seit Menschengedenken eine
vulkanische Tätigkeit nicht beobachtet war, verursachte
das Ereignis eine große Panik unter den Einge-
borenen. Abgesehen von einigen Beschädigungen,
welche durch die mit dem Ausbruch zugleich ein-
getretenen Erdbeben verursacht wurden, sind indessen
materielle Verluste nicht vorgekommen.
Schutztruppe.
In Südwestafrika ist das Sanitätspersonal um
einen Oberarzt und einen Assistenzarzt, das Ve-
terinärpersonal um einen Roßarzt verstärkt worden.
Der zur Vermehrung der Artillerie für Südwest-
afrika bewilligte Betrag von 150 000 Mark wird
zur Beschaffung eines Gebirgsgeschützes und zweier
Maschinengewehre nebst Munition und Bespannung
verwendet.
Auf Grund des § 18 des Schutztruppengesetzes
ist die Allerhöchste Verordnung vom 30. März 1897,
betreffend die Erfüllung der Dienstpflicht bei der
Schutztruppe für Südwestafrika, durch Allerhöchste
Verordnung vom 5. Dezember 1902 einer Anderung
unterzogen worden. Es dürfen nunmehr nicht nur
im Schutzgebiet ansässige Wehrpflichtige, sondern die
wehrpflichtigen Reichsangehörigen, welche außerhalb
Europas ihren Wohnsitz haben, ohne weiteres, die
in Europa wohnenden auf begründeten Antrag mit
Genehmigung des Kriegsministeriums und des Ober-
kommandos der Schutztruppen zur Ableistung ihrer
aktiven Dienstpflicht in die Schutztruppe für Süd-
westafrika eingestellt werden.
Die Ableistung von Ubungen, und zwar sowohl
pflichtmäßiger, wie freiwilliger, ist nicht nur bei der
Schutztruppe für Südwestafrika, sondern auch bei
den Schutztruppen für Deutsch-Ostafrika und Kamerun
gestattet.
Oberst Pavel, Kommandeur der Schuttruppe
für Kamerun, ist im Januar d. Is. aus der Schutz-
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