abgelassen oder verkauft wird, sowie Reisenden, die
im Besitz einer Bescheinigung ihrer Regierung sind,
aus welcher hervorgeht, daß die Waffe und die
Munition ausschließlich für ihre persönliche Ver-
teidigung bestimmt sind. Als vervollkommnete Waffen
werden alle Waffen mit Ausnahme der nicht ge-
zogenen Steinschloßgewehre angesehen. Der General-
gouverneur kann die Einfuhr, den Verkauf, den
Transport und den Besitz von nicht gezogenen Stein-
schloßgewehren und von gewöhnlichem Pulver, so-
genanntem Negerpulver (ade traite), im Gebiet
von Französisch-Westafrika gestatten. Ebenso ist er
befugt, je nach den Umständen, ein Verbot für das
Gesamtgebiet oder ein Teilgebiet der Kolonie zu
erlassen. Die Durchfuhr von Feuerwaffen und der
zugehörigen Munition ist im Bereiche des General-
gouvernements nur unter den im Artikel 10 der
Brüsseler Generalakte vorgesehenen Bedingungen
gestattet.
(Journal officiel de la République Françeise.)
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Titeratur.
Die neue „Rangliste der Kaiserlich Deut-
schen Marine für das Jahr 1903“ (Mk. 2,50)
ist soeben im Verlag der Königlichen Hofbuchhand-
lung von E. S. Mittler & Sohn in Berlin erschienen.
Sie ist im Marine-Kabinett redigiert und nach dem
Stande vom 20. Mai d. Js. aufgestellt.
Oberleutnant Stephan: Lehrmethode der Anfangs=
308
Eine Lehrmethode der Anfangsgründe des Plan-
zeichnens, wie sie hier geboten wird, existiert bislang
noch nicht; der Verfasser, der lange Jahre Lehrer
des Planzeichnens im Kadettenkorps r2c. war, will
die Schüler nicht nur in der Technik des Zeichnens
unterrichten, sondern bemüht sich auch, bei ihnen
Verständnis für die Natur zu wecken durch Eingehen
auf die Beschaffenheit der Geländegegenstände, deren
Signaturen eingeübt werden.
Stielers Hand-Atlas. Neue, neunte Lieferungs-
Ausgabe. 50 Lieferungen (jede mit zwei Karten)
zu je 60 Pfennig. Justus Perthes, Gotha.
Die neu erschienenen Lieferungen bringen eine
Karte von Ostsibirien und der Mandschurei von
Herm. Habenichts. Das Blatt zeigt die durch die
Vollendung der sibirischen und mandschurischen Eisen-
bahn für den Weltverkehr erst erschlossenen Gebiete
in einem Maßstabe von 1:7½ Mill. Der zweite
Neustich dieser Lieferung bietet den südlichen Teil
von Großbritannien in 1: 1½ Mill. von O. Koff-
mahn. Die letzten Blätter: Osterreich-Ungarn, Blatt 1
und 2, sind aus der früheren Ausgabe übernommen,
aber einer eingehenden Berichtigung unterzogen
worden.
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Titeratur-Perxreichnits.
Oberlehrer A. v. Bockelmann: Sechs Wochen auf
Java. Bericht eines Kolonialfreundes. Wissenschaft-
liche Beilage zum Programm des Königlichen Gymna=
siums zu Danzig. Ostern 1903.
Vn
gründe des militärischen Planzeichnens. Mit , .-. .
- « Edmund D. Morel: The British Case in French
Abbildungen im Text. Mk. 1,50. Liebelsche Congo. The Story of a great injustice, its causes
Buchhandlung, Berlin. and its lessons. William Heinemann, London.
Perkehrs -Machrichten.
In Ujiji (Deutsch-Ostafrika) ist an der Linie des afrikanischen transkontinentalen Telegraphen
eine für den internationalen Verkehr geöffnete deutsche Reichs-Telegraphenanstalt eingerichtet worden.
Die
Worttaxe für Telegramme nach Ujijl ist dieselbe wie für solche nach Bismarckburg; sie beträgt 3 Mk. 15 Pf.
Postdampfschiffverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten.
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Vriefe müssen aus
Nach vom Ein- Dauer Berlin spätestens
schiffungshafen am- der ÜUÜberfahrt abgesandt werden am:
. Deutsch-Ostafrika. Neapel 19. Juni, 3. Juli Tanga 16—20 Tage · —
» i? stafr (heuufiet Z gifeh V. 6 J 6 9 16, 30. Juni, 3. Juli
, nach Tanga Brindisi 5. Juli Tanga 18 Tage 0 abds.
(englische Schisse)
1 Neapel 19. Juni, 3. Juli Dar-es-Sal. 17—22 Tg.6., 30. Juni
(deutsches Schiff) abends 10,35 abds.
Brindisi 5. Juli Dar-es-Saläm 20 Tage 3. Juli
b . frika (englisches Schiff) · ,3»c10
)Mch FIEIIchTFIKLUW ’ Marseille 10. Juli Sansibar 78 Tage 8. Julie
(französische Schiffe) 40 s. 10% abds
Brindisi 12. Juli Sansibar 22 Tage 10. Juli
(englische Schiffe) abends 10s abds.