Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

d) Zutellung durch Beschluß der Kommission; 
e) Einweisung der Eingeborenen in die ihnen 
zugesprochenen Reservate und Vermarkung der Grenzen. 
Bei normalem Verlaufe ist damit die Tätigkeit 
der Landkommission als solcher abgeschlossen; es be- 
darf dann aber noch der Abschreibung der Einge- 
borenen-Reservate von den Pflanzungsgebieten im 
Grundbuche durch den Grundbuchrichter. 
Die Zählung der Eingeborenen und die Besich- 
tigung des Landes auf seine Qualität erfolgt prak- 
tlscherweise durch den Vorsitzenden oder seinen Stell- 
vertreter unter Zuziehung eines Eingeborenenpflegers, 
wie es bisher steis geschehen. Kann mit der inter- 
essierten Pflanzung und dem Eingeborenenpfleger ein 
Einberständnis über die Abgabe des Landes nicht 
erzielt werden, so wird es der Besichtigung des 
Landes durch die vollbesetzte Kommission bedürfen, 
wie es bereits bei Beratung der Geschäftsordnung 
in der Sitzung vom 13. September v. Is. ausge- 
sprochen wurde. Es ist angebracht, die Resultate der 
Zählung, Besichtigung und Verhandlung mit den 
Pflanzungsleitern protokollarisch zu fixieren. 
Die Besichtigung des Landes geht Hand in Hand 
mut den Vermessungsarbelten, die zunächst im Ent- 
fernen des Urwaldes auf den zu vermessenden Strecken 
und im Durchschlagen von Pfaden durch das zu 
besichtigende Land, wenn solche nicht schon vorhanden 
sind, bestehen. Die Resultate der Vermessung sind 
zunächst in einer vorläufigen Skizze niederzulegen. 
Auf Grund der Protokolle über Zählung und 
Landbesichtigung sowie der vorläufigen Skizze faßt 
die Kommission nach Anhörung der Eingeborenen- 
pfleger und der Pflanzungsvertreter Beschluß über 
die Zutellung des Landes. 
Ist dieser Beschluß, wie biöher stets, im Ein- 
verständnis mit Pflanzungsvertreter und Eingeborenen- 
pfleger ergangen, so erfolgt dann die Einweisung der 
Eingeborenen in die Erwelterungen durch den Vor- 
sitzenden und die vorschriftsmäßige Vermarkung, 
Fert#gstellung eines Vermessungsprotokolls und einer 
endgültigen Skizze durch den Vermessungsbeamten. 
Wird seitens eines der Beteiligten eine Beschwerde 
gegen den Beschluß erhoben, so dürfte es sich ergeben, 
daß in betreff des Beschwerdepunktes vor weiterer 
Tätigkeit der Ausgang des Beschwerdeverfahrens und 
des eventuellen Rechtsstreites abzuwarten ist. 
Was den Fortgang der Arbeiten der Land- 
kommission betrifft, so ist dieser vor allen Dingen 
von dem Fortgang der Vermessungsarbeiten abhängig; 
da solche während der heftigen Regenzeit im Busch 
nicht ausführbar sind, so wird die praktische Tätig- 
keit der Landkommission für die nächsten zwel bis 
drei Monate ruhen müssen. Jedenfalls darf aber 
damit gerechnet werden, daß bei rechtzeitiger Eröff- 
nung der Arbeiten, guter Gesundheit des Personals 
und, wenn nicht besondere Schwierigkeiten hervor- 
treten, in der nächsten Trockenzeit ein die bisherigen 
Resultate erheblich übertreffender Schritt vorwärts 
gemacht werden wird. Wern auch der für Zählung 
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und Besichtigung erforderliche Zeitaufwand nicht 
unterschätzt werden darf, so ist doch anzunehmen, 
doß die Arbeitsleistung der Kommission sich ver- 
doppeln wird, wenn ihr zwel Landmesser zur Ver- 
sügung gestellt werden. 
Bericht des Oberleutnants Freiherrn v. Stein über 
die Beenbigung der Kunabembe-Fang--Expedition.“) 
Wie bereits ausgeführt, breitet sich westlich Matuli 
mit annähernd der deutsch-französischen Grenze als 
Abschluß im Süden und bis dicht an den Dja heran 
im Norden eine weitere unbewohnte gebirgige Urwald= 
zone, die Wasserscheide zwischen Dia und Iwindo, in 
in einer Ostwestbreite von etwa 10 bis 12 Tage- 
märschen aus. Es lag die Möglichkeit vor, diese 
Urwaldzone, weit nach Norden ausholend, etwa der 
Route des Stabsarztes Hoesemann folgend, zu um- 
gehen, oder südlich dieser Zone, etwa der Grenze 
entlang durch das Iwindo-Quellgeblet, einen neuen 
Weg in der annähernden Richtung nach Ebolwoa zu 
suchen. Für letztere Möglichkeit entschloß ich mich 
schließlich, um einmal die in den Aufnahmen der 
Grenzkommission bestehende Lücke quer durch das 
Iwindo-Quellgebiet zu schließen, und dann aber auch 
eine event. benutzbare, nähere geeignete Verbindung 
aus dem Ssanga-Ngokogebiet zur Küste aufzufinden. 
Ich stellte aus der Kunabembe-Fang-Expedition 
unter Zurücklassung einer Reihe welterer Kranker 
und noch nicht marschfähiger Leute die Expedition 
zur Küste neu zusammen. Es setzte sich die Expe- 
dition zusammen aus einem zur Polizeitruppe der 
Küste bestimmten Detachement von Bertuarekruten 
unter Führung weniger alter kontraktfälliger Leute 
in Stärke von 30 Mann. Außerdem gliederte sich 
der Expedition bis zur ersten Fühlung mit den 
Küstenfirmen, also etwa bis zum 13. Grad, an ein 
Detachement von 12 Mann aus der Gonakwil- 
besatzung und von 12 Mann aus der Jukaduma- 
besatzung. Ferner befanden sich bei der Expedition 
24 Träger, nach Abzug der erkrankten und auf der 
vorhergehenden Expeditlon gestorbenen noch 15 Kuna- 
bembestrafträger und unter Führung des Agenten 
Bernauer der Gesellschaft Süd-Kamerun 17 zur 
Entlassung kommende Leute der Gesellschaft. 
Am 10. Juni wurde der Abmarsch angetreten. 
Das von den großen Strapazen vorher immer noch 
sehr mitgenommene, großenteils junge Expeditions- 
personal bedurfte, um weitere Erkrankungen möglichst 
zu verhüten, der größten Schonung. So konnten 
die Tagemärsche durchschnittlich nur sehr klein aus- 
fallen, und mußten häufige Ruhetage den Marsch 
unterbrechen, zumal bis an die Küfte hin immer 
wieder elinzelne Neuerkrankungen auftraten, die das 
Zurücklassen einiger Leute und auch noch einen Todes- 
fall zur Folge hatten. Der Weg von Matult bis 
*) Vgl. Deutsches Kolonialblatt 1904, S 82 ff.
	        
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