Von der Mitnahme von Soldaten für die Relse
auf dem Benus konnte abgesehen werden, da die
betreffenden aufrührerischen Stämme in Northern=
Nigerla inzwischen bestraft worden waren. Der ge-
samte noch verfügbare Rest des Begleitkommandos
wurde daher von Yola aus nach Dikoa zurückgesandt.
Am 25. April traf die Exvedition in Ibi ein.
Hier wurde mit Rücksicht auf den noch immer schwer-
kranken Oberarzt Dr. Fuchs ein weiteres Stahlkanu
gemietet.
Die Expedition traf am 10. Mai in Lokodja
ein; die Weiterreise nach Burutu erfolgte am 12. Mai
mit dem Gouvernementsdampfer „Sarota"“.
Der Gesundheitszustand sämtlicher Europäer, auch
des inzwischen genesenen Oberarztes Dr. Fuchs, ist
zur Zeit zufriedenstellend.
Togo.
Beranbildung farbiger Pandwerker.
Nachdem schon im vergangenen Jahr in Deutsch-
Ostafrika Schritte getan worden sind, um die in den
Regierungswerkstätten beschäftigten deutschen Hand-
werker durch Heranziehung und Ausbildung farbiger
Handwerker zu ersetzen (vol. Kolonialblatt 1903,
S. 637 flg.), find nunmehr auch im Schutzgebiet
Togo zu demselben Zweck Maßregeln getroffen
worden. .
Die Gesichtspunkte, von denen sich das Gou-
vernement zu Lome hierbei leiten ließ, sind dieselben,
die für das Gouvernement zu Daressalam bei der
Heranziehung indischer Handwerker maßgebend waren.
Die an sich schon teure Arbeitskraft des europäischen
Handwerkers wird in den Tropen durch die klima-
tischen Verhältnisse erheblich herabgemindert und da-
durch um so teurer, abgesehen davon, daß das
Nebenelnanderarbelten von Weißen und Farbigen für
erstere vielfache Unzuträglichkeiten mit sich bringt
und in den Augen der Eingeborenen für sie eine
Herabsetzung bedeutet.
Die wirtschaftliche Seite der Frage wird am
besten durch die Gegenüberstellung der an europäische
und farbige Handwerker zu zahlenden Löhne erläutert.
Ein europälscher Handwerker erhält für eine
Dienstperlode von 2 Jahren:
1. Gehalt: 2—x73600 Mk. = 7200 Mk.
2. Beihilfe für die Urlaubsreise ·
3. Kosten für Aus= und Rück-
reise und Ausrüstungsgelder,
auf 8 Dienstperioden verteilt 370
zusammen 8270 Mk.,
wofür er unter Berücksichtigung von Krankheitsfällen
etwa 17 Monate à 25 Arbeitstage = 425 Tage
arbeitet; es ergibt sich mithin ein Tagelohn von
rund 20 Mk. pro Tag.
Der gute farbige Handarbeiter erhält 2,75 Mk.
pro Tag. Diese Zahl darf jedoch dem Tagelohn
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des Europäers nicht gegenübergestellt werden. Die
Arbeitsleistung des Farbigen verhält sich zu der
des europäischen Handwerkers in der Heimat etwa
wie 1:4.
Unter tropischem Klima würde der europäische
Handwerker immer noch das Doppelte des Farbigen
leisten, so daß anstatt 2,75 Mk. mindestens der Preis
von 5,50 Mk anzusetzen wäre. Zu diesen 5,50 Mk.
ist aber noch ein Betrag für die spezielle Beauf-
sichtigung hinzuzuschlagen, die ein europäischer Hand-
werker nicht nötig hat. Wie die Erfahrung gelehrt
hat, muß durchschniltlich zu 8 farbigen Handwerkern
ein europäischer Aufseher gestellt werden, so daß zu
den obenberechneten 5,50 Mk. noch 2—250 Mk.
hinzuzurechnen ist, was 8,00 Mk. als Vergleichslohn
ergeben würde. Die Differenz zwischen den Löhnen
der europälschen und der farbigen Handwerker be-
trägt demnach 12 Mk. pro Tag.
Es muß deshalb davon abgesehen werden, euro-
päische Handwerker in größerer Zahl zur Einwande=
rung in das Schutzgeblet Togo zu veranlassen,
vielmehr ist darauf Bedacht zu nehmen, die wenigen
im Schutzgebiet befindlichen europälschen, speziell
deutschen Handwerker nicht sowohl zur eigenen
Handarbelt als zur Beaufsichtigung und Anleitung
der farbigen Handwerker zu verwenden, wozu sie
vermöge ihrer den Elngeborenen überlegenen In-
telligenz und ihrer gründlichen Fachausbildung durch-
aus geeignet sind.
Daß ihre Tätigkeit als Aufseher eine frucht-
bringende sei, hängt in erster Linie davon ab, daß
die ihnen unterstellten Handwerker überhaupt in der
Lage sind, Brauchbares zu leisten. Wo die Einge-
borenen hierzu nicht imstande sind, kann entweder
dadurch Abhilfe geschaffen werden, daß den llima-
tlichen Verhältnissen gewachsene farbige Handwerker
von außerhalb herangezogen werden, oder dadurch,
daß die Eingeborenen zu brauchbaren Handwerkern
ausgebildet werden. Zu ersterem Schritt hat sich
das Gouvernement zu Daressalam entschlossen,
während das Gouvernement zu Lome letzteren Weg
eingeschlagen hat.
An der Goldküste sind schon seit längerer Zeit
die Anfänge eines Handwerks vorhanden. Accra-
Schmiede und Togo-Maurer besaßen schon einen
gewissen Ruf. Jedoch sind die Kenntnisse und
Fertigkeiten dieser Leute nur von sehr mäßigem Wert.
Kennzeichnend ist, daß die Brückenbauanstalt nur
mit Mühe einige (im Durchschnitt 3) Nietpartien,
bestehend aus 3 Schmieden und 2 Arbeitern, zu-
sommenstellen konnte, welche, trotzdem dazu ein weißer
Monteur bestellt wurde, es bei glatten Nieten kaum
über 45 Stück pro Tag gebracht haben; eine Niet-
partie zu Hause (bestehend aus 4 Mann) leistet unter
gleichen Umständen 250 Nilete. Die Brückenbau-
anstalt hat sich ferner auch die größte Mühe ge-
geben, bei diesen Leuten einen Akkordlohn einzuführen,
um die täglichen Leistungen zu erhöhen. Die