Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

bura II war inzwischen in südlicher Richtung vor- 
gegangen und hatte Nachricht erhalten, daß Kisabo 
sich im Lugo Iburunga in Ubututsi aufhalten sollte. 
In anstrengenden Tag= und Nachtmärschen gelangte 
sie dann bis etwa 20 km südlich Kungara an die 
Grenze von Ubututsi, wo sie durch den Sol den 
Besehl erhielt, nach Iliganda zurückzukehren. Die 
Abteilung traf dann am 30. Mat wieder in Iii- 
band dir 
n Iliganda waren während dieser Zeit aus 
den verschiedensten Tellen udn m1 der 
Königsfamilie, angesehene Watusi und zahlreiche 
Wahutu eingetroffen, einerseits um ihre Unterwerfung 
anzuzeigen, onderseits um alte und neue Klagen 
vorzubringen. Ich lehnte zunächst die Erledigung 
dieser Schauris ab, versprach aber, bel dem Durch- 
marsch durch die Gebiete der Klagenden ihre An- 
sprüche zu prüsen und wenn möglich zu ordnen. 
Fast alle Klagen datierten aus früheren Zeiten, viele 
waren zehn und mehr Jahre alt, alle behandelten 
Vieh= und Landraub und waren mit der Zeit in 
das Vier- und Fünffache gewachsen. Am 30. Mai 
traf Nachricht in Ikiganda ein, daß der Sol mit 
Kisabo in Iburunya in Verhandlung getreten wäre 
und aller Voraussicht nach denselben veranlassen 
würde, mit nach Ikiganda zu kommen. 
Dem Sol war es gelungen, die Spur Kisabos. 
außzufinden und stets in sichtbarer Entsernung von 
demselben zu lagern. Von nun an folgte der Sol 
dem Tag und Nacht marschlerenden Kisabo bis etwa 
zwei Tage nördlich Rumonge und versuchte täglich, 
durch Kabundo und Mayabo mit ihm in Verbin- 
dung zu treten. Erst mit Hilfe des Kijogorl, wohl 
des intelligentesten oller Söhne Kisabos, glückte es, 
eine Besprechung mit Kisabo zu erlangen. In dieser 
erklärte der Sol dem Kisabo dann, daß er nunmehr 
mit nach Ikiganda kommen müsse und daß ihm dort 
Leben und Herrscherwürde zugesichert seien. Erst 
nach stundenlangen Beratungen entschloß sich Kisabo 
dann, mit nach Ikiganda zu gehen, und bedurfte es 
von seiten des Sol anerkennenswerter Ruhe und 
Festigkeit, seine Forderung ohne Anwendung von 
Gewalt durchzusetzen. Auch auf dem Wege nach 
Iliganda verstand der Sol es, die schlechten Be- 
rater vom Kisabo fernzuhalten. Am 4. Juni traf 
Kisabo dann mit großem Gefolge im Lager von 
Aiganda eln und bezog ein dort für ihn neugebautes 
Lugo. Mit ihm erschienen seine Söhne Kabundo, 
Mayabo, Kijogori, Lugema, Sangawanya und Kara- 
wonge, der Mtoale Walingona sowie viele angesehene 
Watusi. Kisabo ist ein Mann von etwa 60 Jahren, 
von großer kräftiger Statur; das rechte Auge ist 
infolge eines früher erhaltenen Speerstichs erblindet, 
das linke gleichfalls bereits in der Hornhaut getrübt, 
aber noch sehkräftig; die Hände zeigen pergament- 
artige Haut; seine Kleidung besteht gleich derjenigen 
aller Watusi, aus alten Rindenstoffen. Seine äußere 
Erscheinung ist alles andere als die eines gefürchte- 
ten, großen afrikanischen Herrschers, nur seine Be- 
  
  
  
wegungen und der Blick seines Auges kennzeichnen 
ihn als einen großen Mtusi, der gewöhnt ist, seinen 
Anordnungen Geltung zu verschaffen. Trotz seiner 
60 Jahre ist Kisobo noch sehr rüstig und imstande, tage- 
lang ohne Beschwerden zu marschieren. Hat er 
doch während des Marsches nach Ikigonda ein An- 
suchen, sich tragen zu lassen, mit der Begründung 
zurückgewiesen, daß er noch kein altes Weib sei. 
Am 6. Juni wurde dann mit dem Kisabo in 
nähere Verhandlung getreten. Kisabo machte hierbei 
wider Erwarten nur geringe Einwendungen und 
schien mit den ihm gestellten Bedingungen an- 
scheinend sehr zufrieden zu sein. Hauptsächlich fürchtete 
er, aus Urundi, wo er fast 50 Jahre unumschränkter 
Herrscher gewesen war, vertrieben zu werden und 
diese Herrscherwürde einem seiner vielen Feinde ab- 
treten zu müssen. Die mit Kisabo vorgenommenen 
Verhandlungen lauteten: 
1. Der Sultan Mwezi Klisabo von Urundi aner- 
kennt die deutsche Oberhoheit. 
2. Für die seit dem Jahre 1899 begangenen 
Unbotmäßigkeiten zahlt Kisabo eine Strafe von 
424 Rindern. Von diesen erhalten die Angehörigen 
der 37 ermordeten Träger 74 Rinder. 
3. Die Landschaft Mubekeye wird Kitinwa, die 
Landschaft Muramwyg dem Matshontsho zugesprochen. 
Dieselben sind unabhängig vom Kisabo und haben 
ihre Befehle direkt von der Station Usumbura zu 
erhalten. Eine genaue Abgrenzung dieser Land- 
schaften erfolgt demnächst. 
4. Kisabo wird als Herrscher in Urundi belassen 
und erhält bis auf weiteres einen ständigen Askari- 
posten unter Führung eines Europäers. 
5. Kisabo verpflichtet sich, diesen Posten unent- 
geltlich zu verpflegen sowie durch Gestellung von 
Arbeitern zu unterstützen. 
6. Kisabo verpflichtet sich, die Mission Mugera 
in Ausübung ihrer Tätigkelt fernerhin nicht zu hin- 
dern, den zur Mission gehenden Watusi und Wahutu 
dieses vielmehr ohne irgend welche Schädigung zu 
gestatten. 
7. Kisabo verpflichtet sich, für den Bau elner 
Straße von Usumbura durch Urundi nach Muyaga 
unentgeltlich Arbelter in genügender Anzahl zu 
stellen. 
8. Kisabo verpflichtet sich, allen Karawanen 
freien Durchzug und Handel in Urundi zuzusichern. 
9. Kisabo erhält Flagge und Schutzbrief und 
wird, falls er sich den Anordnungen der Station 
fügt, von dieser in jeder Weise unterstützt werden. 
In weiteren Verhandlungen mit Kisabo wurden 
diesem dann die Landschaften Iliganda, Inbuye, 
Katwaro und Ijimbi als Residenzplätze angewiesen, 
mit der Weisung, dort zu bauen. Gegen die Watoale 
Kanuguno von Ibuheru und Lusukoza von Ibuhogo 
wurde seitens des Kisabo Klage geführt, daß sie 
seinen Anordnungen bisher niemals Folge geleistet 
hätten. Beide genannten Watoale sind in ihren 
Gebieten sehr einflußreiche Häuptlinge, der Regierung 
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