249
35.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
· Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Instruktion zu Vollziehung des Gesetzes, betreffend die Einberufung
einer Versammlung von Volksvertretern zur Berathung einer Revision der Verfassung. (Nebst dem Verzelchnih
der Wahlbezirke.)
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
Instruktion
zu Vollziehung des Gesetzes, betreffend die Einberufung einer Versammlung von Volkspertretern
zur Berathung einer Revision der Verfassung.
Zu Vollziehung des Gesetzes, betreffend die Einberufung einer Versammlung von
Volksvertretern zur Berathung einer Revisson ver Verfassung, wird Folgendes verfügt:
8. 1.
Die Ortsvorsteher haben sogleich zu Abfassung der Wählerlisten nach Art. 8 des Gesetzes
eine Commission zu berufen, welche aus ihnen selbst, dem Staatssteuer-Einbringer,