Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

249
35.
Regierungs-Blatt
für  das

Königreich  Württemberg.

 

·  Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Keine.
Verfügungen  der  Departements.  Instruktion  zu  Vollziehung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Einberufung
einer  Versammlung  von  Volksvertretern  zur  Berathung  einer  Revision  der  Verfassung.  (Nebst  dem  Verzelchnih
  der  Wahlbezirke.)

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministerium  des  Innern.

Instruktion
zu  Vollziehung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Einberufung  einer  Versammlung  von  Volkspertretern
zur  Berathung  einer  Revision  der  Verfassung.

Zu  Vollziehung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Einberufung  einer  Versammlung  von

Volksvertretern  zur  Berathung  einer  Revisson  ver  Verfassung,  wird  Folgendes  verfügt:
8.  1.

Die  Ortsvorsteher  haben  sogleich  zu  Abfassung  der  Wählerlisten  nach  Art.  8  des  Gesetzes

  eine  Commission  zu  berufen,  welche  aus  ihnen  selbst,  dem  Staatssteuer-Einbringer,