Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Geset-und  Verudungshut

für  das

Königreich  Bayern.

 

 

Nr.  56.

München,  den  28.  September  1907.

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Inmhalt:

Königlich  Allerhöchste  Verordnung  vom  26.  September  1907,  die  Formation  der  K.  Staateministerien,
hier  die  Schaffung  von  Abteilungen  in  den  K.  Staatsministerien  betreffend.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung
  zur  Annahme  fremder  Dekorationen.

 

 

 

 

 

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Königlich  Allerhöchste  Verordnung,  die  Formation  der  K.  Staatsministerien,  hier  die
Schaffung  von  Abteilungen  in  den  K.  Staatsministerien  betreffend.

Im  MNamen  cheiner  Moajestät  des  Königs.
Cuitpold,

von  Gottes  Gnaden  Soniglicqer  Prin  von  Hayern,
Regent.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrats  beschlossen,  in  Ergänzung  zu  dem
Titel  III  der  K.  Verordnung  vom  9.  Dezember  1825,  die  Formation  der  Ministerien
betreffend,  zu  verordnen,  was  folgt:

§  1.
In  den  Staatsministerien  können  von  den  Staatsministern  besondere  Abteilungen

gebildet  und  der  Leitung  eines  höheren  Ministerialbeamten  unterstellt  werden.
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