Geset-und Verudungshut
für das
Königreich Bayern.
Nr. 56.
München, den 28. September 1907.
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Inmhalt:
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 26. September 1907, die Formation der K. Staateministerien,
hier die Schaffung von Abteilungen in den K. Staatsministerien betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung
zur Annahme fremder Dekorationen.
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Königlich Allerhöchste Verordnung, die Formation der K. Staatsministerien, hier die
Schaffung von Abteilungen in den K. Staatsministerien betreffend.
Im MNamen cheiner Moajestät des Königs.
Cuitpold,
von Gottes Gnaden Soniglicqer Prin von Hayern,
Regent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats beschlossen, in Ergänzung zu dem
Titel III der K. Verordnung vom 9. Dezember 1825, die Formation der Ministerien
betreffend, zu verordnen, was folgt:
§ 1.
In den Staatsministerien können von den Staatsministern besondere Abteilungen
gebildet und der Leitung eines höheren Ministerialbeamten unterstellt werden.
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