Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

 

ksetz  und  LW

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  57.

München,  den  2.  Oktober  1907.

 

Inhalt:

Königlich  Allerhöchste  Verordnung  vom  22.  September  1907,  betreffend  die  Abänderung  der  Instruktion
zur  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden  in  der  Fassung

des  Gesetzes  vom  3/  Snl  1550  –  B  ekamntma  chung  vom  26.  September  1907,  die  Einführung  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung

  in  Bayern  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  27.  September  1907,  Ausgabe  von
Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  28.  September  1907,  Anderungen
  in  der  Landwehr--Bezirkseinteilung  des  K.  Preuß.  III.  Armeekorps  und  in  der  Geschäftseinteilung
der  Landwehrbezirke  I—IV  Berlin  betreffend.  —  Hofdienst-Nachrichten.

 

Königlich  Allerhöchste  Verordnung,  betreffend  die  Abänderung  der  Instruktion  zur  Ausführung

  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden  in  der
Fassung  des  Gesetzes  vom  ..  H.

Im  Namen  Feiner  Mafestät  des  Königs.
Zlitpoll,

im  Gonts  Guchen  Föntliher  #rin  vom  guem
Regeut.

Wir  haben  die  nachfolgende  „Abänderung  der  Verordnung  vom  28.  August  1898
(Gesetz=  und  Verordnungsblatt  Seite  509),  betreffend  die  Instruktion  zur  Ausfübrung  des