ksetz und LW
für das
Königreich Bayern.
Nr. 57.
München, den 2. Oktober 1907.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 22. September 1907, betreffend die Abänderung der Instruktion
zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung
des Gesetzes vom 3/ Snl 1550 – B ekamntma chung vom 26. September 1907, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
in Bayern betreffend. — Bekanntmachung vom 27. September 1907, Ausgabe von
Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Bekanntmachung vom 28. September 1907, Anderungen
in der Landwehr--Bezirkseinteilung des K. Preuß. III. Armeekorps und in der Geschäftseinteilung
der Landwehrbezirke I—IV Berlin betreffend. — Hofdienst-Nachrichten.
Königlich Allerhöchste Verordnung, betreffend die Abänderung der Instruktion zur Ausführung
des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der
Fassung des Gesetzes vom .. H.
Im Namen Feiner Mafestät des Königs.
Zlitpoll,
im Gonts Guchen Föntliher #rin vom guem
Regeut.
Wir haben die nachfolgende „Abänderung der Verordnung vom 28. August 1898
(Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 509), betreffend die Instruktion zur Ausfübrung des