Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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3)  Den  Bitten  um  Aufnahme  in  das  Semlnar  haben  dle  Dekane,  nach  der  längst
bestehenden  Verordnung,  den  Taufschein  des  Suppllcanten  und  den  Bltten  um  Ertheilung
eines  Bepesljes  das  obrigkelrliche,  vom  weltlichen  Oberamt  oldlrte  Vermögens-Attestat  des
Supplicanten,  in  welchem  genaue  Bestimmungen  des  wirklichen  Vermögens  enthalten  seyn
müssen,  beliulegen.  «-Jede

  Bittschrift,  welcher  diese  Erfordernisse  abgeben,  wird  den  Dekanen  auf  ihre  Kosten
  zurückgesendet.

Zum  Elasenden  derselben  an  das  Königl.  Ober-Consistorium  ist  der  Monat  März  bestimmt;
  alle  Bintschriften,  dle  soäkter  einlaufen,  bleiben  unberücksichtigt.

4)  Es  findet  jährlich  nur  Eline  Aufnahme  in  das  Haupt-Schullehrer-Seminar  Statt,
und  zwar  in  der  zwelten  Woche  des  Malmonats.

5)  Als  unabänderliche  Bedingungen  der  Aufnahmsfählgkelt  der  Indiolduen  In  das
Haupt-Schullehrer  =  Seminar  werden  hlemlt  festgesetzt,

e)Ddaß  außer  den  zum  Schullehrer-Stande  nothwendigen  kbrperlichen  Anlagen  gute

Anlagen  des  Geistes,  gesunde  Beurtheillungskraft,  Wißbeglerde  und  Bildsamkelr,

  nebst  guten  Siten,  dem  aufzunehmenden  Subjekte  eigen  senen,

b)  dah  er  Kenntniß  der  Hauptlehren  des  Chrlstenthums  und  der  vorzüglichsten  Pflichten
besitze,  fertig  und  mit  elchilger  Betonung  der  Worte  lese,  schön  und  richtig  schrelbe,

im  schrifilichen  Rechnen  wenlsgstens  dle  4  Species  absololrt  habe  und  Fertigkelt  darin

besitze,  so  wie  man  Geäbtbelt  im  Kopfrechnen  und  im  Nachdenken,  und  einige  Ge-445

  :  seine  Gedanken  mümlich  und  schriftlich  geordnet  auszudrücken,  bei  ihm

voraussett.

Wer  außer  diesen  Kenntnissen  und  Fertigkelten  noch  Elementarkenntulsse  der  lateinischen
  Sprache  besstzt,  in  der  Musik  und  im  Zeichnen  elulge  Fortschritte  gemacht
bat,  wlrd  vorzugswelse  ausgenommen  werden.  #

Es  haben  demnach  die  Dekane,  bevor  sle  dergleichen  Bitten  um  Aufnahme  in  das
Semlnar  einsenden,  gewissenhafte  detaillirte  Zeugalsse  hlerüber  von  den  Orts-Pfarrern
elnzuholen,  ihrem  Belberichte  anzuschließen,  auch  in  zwelfelhaften  Fällen  sich  durch
eigene  Prüfung  der  Supplleanten  von  ihren  Fählgkelten  und  Kenntnissen  zu  über-.jeugen,

  um  ubltblgenfalls  dlejenigen,  denen  ste  mangeln,  um  so  mehr  sogleich  zukäckwelsen

  zu  köhnen,  als  dles  ohne  dem  der  Fall  seyn  würde,  wenn  sle  in  der  mist

ibnen  vom  Seminar-Inspektor  vorzunehmenden  Pedfung  die  erforderlichen  Elgenschaften

  nicht  bewähren.  6

6)  Alle,  welche  im  Monat  März  um  Aufnahme  in  das  Haupt-Schullehrer-Seminar
gebeten  haben,  und  nicht  durch  besondere  Reseripte  ohne  weiteres  abgewlesen  worden  find,
baben  sich  am  Donnerstag  nach  dem  Consirmatlons-Akt  in  Eßiingen  bel  dem  Semlnar-Inspektor
  zur  Prüfung  zu  stellen,  welche  dleser  nach  dem  angegebenen  Maßstabe  vorvehmen
und  von  deren  Resultaten  die  Receptlon  abhängen  wird.

97)  So  wie  dle  Schulamts-Candldaten,  welche  im  Semlnar  durch  Flelß,  gute  Silten
und  rühmllche  Fortschritte  in  Kenmenissen  der  hffentlichen  Unterstützung  sich  würdig  bezeugt
boben,  auch  noch  dem  Austritt  aus  dem  Semlnar  eine  zweckmäßige  Anstellung  auf  Preolsorate
  zu  erwarten  haben,  so  macht  im  Gegentheil  Sittenlostgkeit,  Unflelg  und  Trägbel#