Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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IIl.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministeriums  des  Innern.

Bekanntmachung,  betreffend  die  allgemeine  Versicherungs-Gesellschaft  „Helvetia“  in  St.  Gallen.

Vermöge  höchster  Entschließung  vom  6.  dieses  Monats  ist  der  allgemeinen  Versicherungs-Gesellschaft
  „Helvetia“  in  St.  Gallen,  nach  Maßgabe  des  Gesetzes  vom
13.  August  1865,  Art.  38  und  57,  auf  Grund  ihrer  revidirten  Statuten  vom  30.  April
1866,  sowie  der  vorgelegten  allgemeinen  Versicherungs-Bedingungen,  in  widerruflicher
Weise  die  staatliche  Genehmigung  zum  Betrieb  der  Versicherung  gegen  die  Gefahren  des
Land-,  Fluß=  und  Seetransports,  mittelst  einer  im  Lande  errichteten  ständigen  Agentur
gnädigst  ertheilt  worden.

Dieses  wird  unter  dem  Anfügen  bekannt  gemacht,  daß  zum  Hauptagenten  für
Württemberg  der  Kaufmann  Alfred  Vogel  in  Ulm  mit  der  Verpflichtung  ernannt
worden  ist,  in  allen  zur  gerichtlichen  Entscheidung  geeigneten  Streitigkeiten  zwischen  der
Gesellschaft  und  diesseitigen  Staatsangehörigen,  welche  sich  auf  den  Betrieb  der  Transport-Versicherung
  beziehen,  Namens  der  Gesellschaft  vor  den  königl.  Gerichten  Recht  zu
nehmen  und  zu  geben.

Stuttgart,  den  9.  Oktober  1866
Geßler.

)  Des  Finanz-Departements.
Des  Finanz-Ministeriums.
Verfügung,  betreffend  die  Errichtung  eines  Grenzsteueramts  in  Kochendorf.

In  Folge  der  Eröffnung  der  Eisenbahnstrecke  Heilbronn-Jaxtfeld  ist  in  Kochendorf
ein  inneres  Grenzsteueramt  errichtet  und  mit  den  grenzsteueramtlichen  Funktionen  zur
Controle  sämmtlicher  übergangscontrolepflichtiger  Gegenstände,  welche  mit  der  Eisenbahn