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IIl. Verfügungen der Departements.
A.) Des Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die allgemeine Versicherungs-Gesellschaft „Helvetia“ in St. Gallen.
Vermöge höchster Entschließung vom 6. dieses Monats ist der allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft
„Helvetia“ in St. Gallen, nach Maßgabe des Gesetzes vom
13. August 1865, Art. 38 und 57, auf Grund ihrer revidirten Statuten vom 30. April
1866, sowie der vorgelegten allgemeinen Versicherungs-Bedingungen, in widerruflicher
Weise die staatliche Genehmigung zum Betrieb der Versicherung gegen die Gefahren des
Land-, Fluß= und Seetransports, mittelst einer im Lande errichteten ständigen Agentur
gnädigst ertheilt worden.
Dieses wird unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß zum Hauptagenten für
Württemberg der Kaufmann Alfred Vogel in Ulm mit der Verpflichtung ernannt
worden ist, in allen zur gerichtlichen Entscheidung geeigneten Streitigkeiten zwischen der
Gesellschaft und diesseitigen Staatsangehörigen, welche sich auf den Betrieb der Transport-Versicherung
beziehen, Namens der Gesellschaft vor den königl. Gerichten Recht zu
nehmen und zu geben.
Stuttgart, den 9. Oktober 1866
Geßler.
) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministeriums.
Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzsteueramts in Kochendorf.
In Folge der Eröffnung der Eisenbahnstrecke Heilbronn-Jaxtfeld ist in Kochendorf
ein inneres Grenzsteueramt errichtet und mit den grenzsteueramtlichen Funktionen zur
Controle sämmtlicher übergangscontrolepflichtiger Gegenstände, welche mit der Eisenbahn