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sischen Justiz gelangte Thatsache, die wir durch den Abdruck der
Originalacten 15) bekräftigen wollen.
Stephan Strauß, Bürger und Schänke zum Raubfisch in
Halle, verklagte am 10. Oct. 1581 (Datum Eisleben) den Hannß
Lindenberger, Förster in dem Rosenthale zu Leipzig, daß er ihm
ein Alraunichen verkauft, 12 Thlr. und einen Carneolring, von
9 Thlr. Werth, darauf erhalten hätte, daß aber das Alraunichen falsch
sei. Strauß hatte mit Lichtenberger einen richtigen Kauf abgeschlossen
und sich anheischig gemacht, dafür 105 Thlr. zu geben. — Die
Klage Straußens ist an die Hofräthe des Kurfürsten August gerichtet
und der Kurfürst hatte dem Schösser, Sebastian Berckmeister,
zu Leipzig anbefohlen, deswegen den Förster Lindenberger zu
vernehmen, ihm „solches vorzuhalten und nach befindung daran zu
sein, das Cleger nach billigen dingen befriedigt werde, oder wie
es hierumb bewandt vnd mit wiedersendung der inlage“, d. h.
unter Remission des an die kurf. Räthe gerichteten Schreibens
Straußen's, von dem gefundenen Thatbestande an den Kurfürsten
amtlichen Bericht zu erstatten. Der Leipziger Schösser (damaliger
Amtmann in causis) hatte die Parteien am 8. Nov. 1581 vor
sich erfordert, doch zwischen ihnen keinen Vergleich zu Stande
bringen können, „da der eine auff seiner Forderung, der andere
auff seiner exception beruhet.“ — Die darüber noch vorhandenen
beiden Actenstückchen lauten aber wörtlich wie folgt:
Gestrenge Edle Ehrnueste Achtbare hochgelahrte churfurstliche Sechsische
großgunstige Herren Hoffrethe mit erbietunge meiner gehorsamen
gancz willigen diensten kan E. E. V. A. g. Ich Auß hochdringender
noth Clagende nicht verhaltenn, wie daß vor verschynenenn Jahren
Hanß Lindenberger Itzigerzeit Churfurstlich Sechsischer Holtzfurster vnd
In Leiptzigk wonende, ein vermeint Alreunigen betriglicher weise mir
zuuerkauffen zugestelldt, vnd Ihme vff seine gute ond doch betrigliche
vnd vnerfindtliche wordt etliche geldt und Ringe Laut seiner genugsamen
Obligation Brieff vnd sigel, so Ich bey mir habe, ond ferner Außerhalbe
deßenn noch Ein Cardeolring von golde vor 5 thaler welchen
der goldschmidt Alhier vffn neumarkt zu Halla gemacht, Item 3 Thaler
vnd ferner Einen thaler welchen Ich nach der Naumburg") zu einem
wetzschker“) zu kauffen mit geben vnd vor sich behalten, vorgesetzt vund
zugesteldt, Vud Ob Ich woll nach erfindunge deß falschen vnd vnrechten
Alreunigenß bey Ihme mir meine Ringe vnd Geldt wieder vmb zutzustellen
zum Offtermal Angehalten Auch sich mit mir zuuertragen erbotten,
So hab Ich doch niemahls Ihme ferner In gute dartzu bringen
16) Haupt-Staats-Archiv: „Den Kauf zwischen dem Förster Lindenberger
zu Leipzig und dem Schenkwirth Strauß zu Halle über ein Alraun.“ Oct.
1581, 1582. Loc. 10,359. —
*) Auf der dasigen Messe.
*“) Tasche zum Anhängen, Geldbeutel, auch Satteltasche. —