Contents : Sachsen-Chronik Erste Serie. (1)

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sischen  Justiz  gelangte  Thatsache,  die  wir  durch  den  Abdruck  der
Originalacten  15)  bekräftigen  wollen.

Stephan  Strauß,  Bürger  und  Schänke  zum  Raubfisch  in
Halle,  verklagte  am  10.  Oct.  1581  (Datum  Eisleben)  den  Hannß
Lindenberger,  Förster  in  dem  Rosenthale  zu  Leipzig,  daß  er  ihm
ein  Alraunichen  verkauft,  12  Thlr.  und  einen  Carneolring,  von
9  Thlr.  Werth,  darauf  erhalten  hätte,  daß  aber  das  Alraunichen  falsch
sei.  Strauß  hatte  mit  Lichtenberger  einen  richtigen  Kauf  abgeschlossen
und  sich  anheischig  gemacht,  dafür  105  Thlr.  zu  geben.  —  Die
Klage  Straußens  ist  an  die  Hofräthe  des  Kurfürsten  August  gerichtet
  und  der  Kurfürst  hatte  dem  Schösser,  Sebastian  Berckmeister,
zu  Leipzig  anbefohlen,  deswegen  den  Förster  Lindenberger  zu
vernehmen,  ihm  „solches  vorzuhalten  und  nach  befindung  daran  zu
sein,  das  Cleger  nach  billigen  dingen  befriedigt  werde,  oder  wie
es  hierumb  bewandt  vnd  mit  wiedersendung  der  inlage“,  d.  h.
unter  Remission  des  an  die  kurf.  Räthe  gerichteten  Schreibens
Straußen's,  von  dem  gefundenen  Thatbestande  an  den  Kurfürsten
amtlichen  Bericht  zu  erstatten.  Der  Leipziger  Schösser  (damaliger
Amtmann  in  causis)  hatte  die  Parteien  am  8.  Nov.  1581  vor
sich  erfordert,  doch  zwischen  ihnen  keinen  Vergleich  zu  Stande
bringen  können,  „da  der  eine  auff  seiner  Forderung,  der  andere
auff  seiner  exception  beruhet.“  —  Die  darüber  noch  vorhandenen
beiden  Actenstückchen  lauten  aber  wörtlich  wie  folgt:

Gestrenge  Edle  Ehrnueste  Achtbare  hochgelahrte  churfurstliche  Sechsische
  großgunstige  Herren  Hoffrethe  mit  erbietunge  meiner  gehorsamen
gancz  willigen  diensten  kan  E.  E.  V.  A.  g.  Ich  Auß  hochdringender
noth  Clagende  nicht  verhaltenn,  wie  daß  vor  verschynenenn  Jahren
Hanß  Lindenberger  Itzigerzeit  Churfurstlich  Sechsischer  Holtzfurster  vnd
In  Leiptzigk  wonende,  ein  vermeint  Alreunigen  betriglicher  weise  mir
zuuerkauffen  zugestelldt,  vnd  Ihme  vff  seine  gute  ond  doch  betrigliche
vnd  vnerfindtliche  wordt  etliche  geldt  und  Ringe  Laut  seiner  genugsamen
Obligation  Brieff  vnd  sigel,  so  Ich  bey  mir  habe,  ond  ferner  Außerhalbe
  deßenn  noch  Ein  Cardeolring  von  golde  vor  5  thaler  welchen
der  goldschmidt  Alhier  vffn  neumarkt  zu  Halla  gemacht,  Item  3  Thaler
  vnd  ferner  Einen  thaler  welchen  Ich  nach  der  Naumburg")  zu  einem
wetzschker“)  zu  kauffen  mit  geben  vnd  vor  sich  behalten,  vorgesetzt  vund
zugesteldt,  Vud  Ob  Ich  woll  nach  erfindunge  deß  falschen  vnd  vnrechten
Alreunigenß  bey  Ihme  mir  meine  Ringe  vnd  Geldt  wieder  vmb  zutzustellen
  zum  Offtermal  Angehalten  Auch  sich  mit  mir  zuuertragen  erbotten,
  So  hab  Ich  doch  niemahls  Ihme  ferner  In  gute  dartzu  bringen

16)  Haupt-Staats-Archiv:  „Den  Kauf  zwischen  dem  Förster  Lindenberger
zu  Leipzig  und  dem  Schenkwirth  Strauß  zu  Halle  über  ein  Alraun.“  Oct.
1581,  1582.  Loc.  10,359.  —

*)  Auf  der  dasigen  Messe.

*“)  Tasche  zum  Anhängen,  Geldbeutel,  auch  Satteltasche.  —