Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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W  20.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  25.  September  1855.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Bestreitung  des  Aufwands  für  die  Vollendung  unr  Ausrüstung
der  Eisenbabnulinie  zwischen  Heilbronn  und  Friedrichsbasen.  —  Gesetz,  belreffend  den  Fonds  für  Einlosung
des  Staatspapiergelds.  —  Finanz-Gesetz  für  die  drei  Jahre  1.  Juli  1855  58.

Versügungen  der  Departemento.  Verfügung,  betressend  die  Umlage  der  Grund-,  Gesäll-,  Gebäudeund
  Gewerbesteuer  für  das  Etatsjahr  1855—56.

 

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A)  Geset,

betrefsend  die  Bestreitung  des  Aufwands  für  die  Vollendung  und  Ausrüstung  der  Eisenbahnlinie
zwischen  Heilbronn  und  Friedrichshafen.

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anbörung  Unseres  Geheimen-Rathes  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen
  Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt: