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W 20.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 25. September 1855.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Bestreitung des Aufwands für die Vollendung unr Ausrüstung
der Eisenbabnulinie zwischen Heilbronn und Friedrichsbasen. — Gesetz, belreffend den Fonds für Einlosung
des Staatspapiergelds. — Finanz-Gesetz für die drei Jahre 1. Juli 1855 58.
Versügungen der Departemento. Verfügung, betressend die Umlage der Grund-, Gesäll-, Gebäudeund
Gewerbesteuer für das Etatsjahr 1855—56.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Geset,
betrefsend die Bestreitung des Aufwands für die Vollendung und Ausrüstung der Eisenbahnlinie
zwischen Heilbronn und Friedrichshafen.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anbörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: