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13. 5.
14. 6.
7.
15. 8.
Der Zeitpunkt des Zusammentritts von Ablösungs= oder
Verstärkungs-Transporten wird vom Oberkommando der
Schutztruppen festgesetzt. Die Transporte werden durch
dasselbe in Berlin zusammengestellt, eingekleidet und über
Hamburg nach Südwestafrika instradirt.
Für Unterbringung in Berlin bis zur Abfahrt nach Ham-
burg sorgt das Oberkommando der Schutztruppen. Die
Unterbringung erfolgt ohne Verpflegung. Für die Dauer
des Aufenthalts in Berlin bis einschließlich des Abfahrts-
tages von Hamburg erhalten die Unteroffiziere 2c. je 4,
die Gemeinen je 3 & pro Tag außer ihrer Löhnung.
Nach beendeter Dienstzeit bei der Truppe haben Unter-
offiziere 2c. und Mannschaften Anspruch auf freie Rück-
beförderung in ihre Heimath. Vom Entlassungs= bis zum
selbstgewählten Aufenthaltsorte sind die Gebührnisse für
Entlassene nach den Vorschriften für die Armee und Marine
zuständig.
Die den Einberufenen mitgegebenen Bekleidungs= und
Ausrüstungsstücke gelangen durch das Oberkommando der
Schutztruppen an den Truppentheil zurück.