Full text : Deutsche Wappenrolle.

zu  errichten.  Dies  erfolgte,  nachdem  Polen  dafür  gewonnen
worden  war,  durch  den  Vertrag  zu  Krakau  am  8.  April  1525.
Die  Lehensabhängigkeit  von  Polen  blieb  natürlich  auch  für  das
neue  Herzogtum  Preussen  weiter  bestehen.

Als  Wappen  des  neuen  Staates  wurde  der  schwarze  goldbewehrte
  Adler  mit  goldenem  Kleeblattstengel  belegt,  im  säldernen
Schilde  geführt.  Um  den  Hals  des  Adlers  legte  man  eine  goldene
Laubkrone,  auf  die  Brust  ein  silbernes  S(igismundus)  als  Zeichen
der  Lehensabhängigkeit  von  Polen.

Bei  der  Bildung  dieses  neuen  Wappens  kann  man  in  Betreff
  der  Tinkturen  entweder  Rücksicht  auf  die  deutschen  Ordensfarben
  (in  Silber  ein  schwarzes  Kreuz)  oder  auf  die  Farben
des  Stammwappens  der  Hohenzollern  (von  Silber’  und  Schwarz
geviert)  genommen  haben.  Die  Kieestengel  auf  den  Flügeln,
sowie  die  goldene  Wehr,  dürften  sicherlich  aus  dem  polnischen
Wappen  (in  Silber  ein  gekrönter,  goldbewehrter  und  mit  goldenem
Kleeblattstengel  belegter,  roter  Adler)  herzuleiten  sein.

Als  Kurfürst  Georg  Wilhelm  vom  Könige  Vladislav  IV,
mit  dem  Herzogtum  belehnt  worden  war,  erhielt  der  Adler  statt
der  sonst  üblichen  Halskrone  einen  Fürstenhut  auf  das  Haupt
gesetzt,  auf  die  Brust  die  verschlungenen  Initialen  V  und  G.
Nachdem  der  grosse  Kurfürst,  Friedrich  Wilhelm,  durch  den
Wehlauer  Vertrag  vom  ı19.  September  1657  die  Souveränität
über  Preussen  erworben  hatte,  wurde  der  Namenszug  des  polnischen
  Königs  sofort  von  der  Brust  des  Adlers’  entfernt.

Nach  Annahme  der  Königswürde  (König  z#  Preussen)  am
18,  Januar  1701,  wurde  dem  Adler  laut  Erlass  ddo.  Königsberg
27.  Januar  1701  der  goldene,  verschlungene  Namenszug  des
Königs  F(riedericus)  R(ex)  auf  die  Brust  gelegt,  das  Haupt  mit
der  Königskrone  gekrönt.  Ein  Erlass  vom  20.  Februar  ersetzte
  die  einfache  Halskrone  durch  eine  königliche,  die  erst
1864  in  Wegfall  kam.  Scepter  und  Reichsapfel  erhielt  der  Adler
beim  Regierungsantritte  des  Königs  Friedrich  Wilhelm  I.  1713.
Friedrich  der  Grosse  nahm  nach  Erwerbung  von  Westpreussen
im  Jahre  1772  den  Titel  »König  v0  Preussen«  an.  An  der  Wappenfigur
  wurde  aber  nichts  geändert.

Das  Helmkleinod,  der  wachsende  Adler  mit  Halskrone  und
Initiale  findet  sich  schon  in  der  letzten  Hälfte  des  XVI.  Jahrhunderts
  im  Gebrauche;  im  Provinzwappen  kommt  er  dagegen
in  ganzer  Figur  zur  Ansicht.

Das  grössere  Wappen  der  Provinz  Westpreussen  zeigt  im
silbernen  Schilde  einen  goldbewehrten,  schwarzen  Adler  mit
goldener  Halskrone,  aus  der  rechts  ein  geharnischter,  schwertschwingender
  Arm  hervorkommt.  Aus  dem  gekrönten  Spangenhelme
  mit  schwarz-silberner  Decke  wächst  derselbe  Adler  und
Arm  als  Kleinod.

Der  Ritter  mit  schwarz-weiss-schwarzen  Helmfedern  trägt
die  mit  schwarz-silbernen  Schnüren  gezierte  Provinz-Standarte,
in  der  sich  das  Schildbild  wiederholt.

Im  mittleren  Wappen  der  Provinz  trägt  der  Schild  einen
Herzogskut.  (Hermelinstulp,  5  Bügel,  volles  Sammetfutter.)

Das  #leine  Wappen  ist  nach  der  angegebenen  Schablone
gebildet.

Dieses  Wappenbild  ist  polnischen  Ursprungs.  Die  etwas
seltsame  Figur  findet  sich  in  den  Siegeln  der  Könige  von  Polen
für  das  polnische  Preussen,  das  bei  der  ersten  Teilung  Polens
1772  an  Preussen  kam.

Das  grössere  Wappen  der  Provinz  Pommern  führt  im
silbernen  Schilde  einen  goldbewehrten,  roten  Greif.  Der  gekrönte
  Spangenhelm  mit  rot-silberner  Decke  trägt  als  Kleinod
einen  Pfauenstoss.

Der  Ritter  mit  blau-weissen  Helmfedern  hält  die  mit  rotsilbernen
  Schnüren  geschmückte  Provinz-Standarte,  in  der  sich
das  Schildbild  wiederholt.

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Im  zittleren  Wappen  der  Provinz  trägt  der  Schild  eine
Hersogskrone.  (Krone  mit  3  Bügeln,  volles  Sammetfutter.)

Das  kleine  Wappen  der  Provinz  entspricht  der  angegebenen
Schablone.

Der  Greif  war  das  Wappentier  der  alten  westpommerschen
und  auch  der  ostpommerschen  oder  pomerellischen  Herzöge,  die
wahrscheinlich  ein  und  desselben  Stanımes  gewesen  sind.  Im
Siegel  des  westpommerschen  Herzogs  Wartislaw  DI.  (1248)  erscheint
  im  Siegel  ein  Greif.  Im  Reitersiegel  Herzogs  Barnim  I.
(1273)  finden  wir  auch  das  Kleinod  des  Helmes,  einen  Pfauenwedel.

Die  Farben  des  Wappens  giebt  uns  eine  Beschreibung  der
Schlacht  bei  Tannenberg  (1410),  in  welcher  der  Herzog  Swantibor
  IU.  mit  seinen  Söhnen  den  deutschen  Ordensrittern  zur  Seite
gestanden  war.  Es  heisst,  dass  der  Herold  des  Herzogs  eine
Fahne  mit  einem  roten  Greif  in  Silber  getragen  habe.

Die  Söhne  Barnims  I.  (+  1278),  Bogislaw  IV.  und  Otto  1,
teilten  nach  dem  Tode  ihres  Bruders  Barnim  II.  (1295)  die
westpommerschen  Lande  (Slavia),  wodurch  die  beiden  Linien
Stettin  und  Wolgast  entstanden.  Als  die  Linie  Stettin  1464
erlosch,  erhob  Brandenburg  Ansprüche  auf  das  Erbe,  weil  Kaiser
Friedrich  Barbarossa  1181  die  Lehenshoheit  Brandenburgs  über
Pommern  ausgesprochen  haben  sollte,  Kaiser  Friedrich  IL.  ihm
auch  wirklich  einen  Lehensbrief  über  Pommern  ausgestellt  hatte.
Brandenburg  konnte  aber  seine  vermeintlichen  Rechte  nicht
durchsetzen  und  ausser  einigen  kleinen  Gebietsteilen  fiel  alles
an  die  Wolgaster  Linie,  doch  wurde  durch  den  Vertrag  von
Grimnitz,  1529,  das  Erbfolgerecht  Brandenburgs  anerkannt,  zugleich
  aber  auch  die  Reichsunmittelbarkeit  Pommerns  ausgesprochen.


Für  das  Herzogtum  Stettin  wurde  ein  roter,  goldbewehrter
und  gekrönter  Greif  in  Blau  geführt,  der  auf  Bitten  Bogislaws  X.
von  Kaiser  Karl  V.  1521  in  ein  goldenes  Feld  gesetzt  wurde;
die  neue  Feldfarbe  konnte  jedoch  die  alte  nicht  verdrängen.
Die  Krönung  des  Greifes  ist  schon  1464  nachweisbar.

Als  Kleinod  gehörte  zu  diesem  Schilde  eine,  mit  einem
Pfauenstoss  besteckte,  flache,  rote  Mütze.  mit  Hermelinstulp,
hinter  dem  eine  goldene  Laubkrone  eingelassen  war.

Das  Herzogtum  Wolgast  führte  in  Gold  einen  schwarzen
Greif.

Als  Wappen  von  Pommern  führte  man  in  Silber  den  roten
Greif,  am  Helme  einen  roten  Spitzhut  mit  Hermelinstulp,  oben
an  der  Spitze  mit  einer  mit  Pfauenfedern  besteckten  kleinen
Kugel  geschmückt.

Nach  dem  Erlöschen  des  eingeborenen  Fürstenhauses  (Bogislaw
  XIV.,  +1637)  wurde  ungeachtet  der  Rechte  Brandenburgs

‚durch  den  westfälischen  Frieden  1648  Pommern  in  zwei  Hälften

geteilt.  Die  westliche  Hälfte  (Vorpommern  mit  Rügen)  wurde
Schweden,  die  östliche  Hälfte  (Hinterpommern)  dem  Kurfürstentum
Brandenburg  zugesprochen.  Nach  dem  Tode  des  schwedischen
Königs  Karl  XU,  erhielt  im  Jahre  1720  Preussen  die  grössere
Hälfte  von  Vorpommern,  und  endlich  1815  auch  den  restlichen
Teil  nebst  der  Insel  Rügen.

Die  Herzöge  von  Ostpommern  (Pomeranien)  oder  Pomerellen
starben  bereits  1295  aus,  und  das  Land  bildete  ein  Streitobjekt
zwischen  Polen,  Brandenburg  und  dem  deutschen  Orden.  Endlich
  wurde  der  Streit  geschlichtet  und  ı310  das  Land  geteilt;
den  östlichen  Teil  bekam  der  Orden,  den  westlichen,  kleineren
Teil  Pommern-Wolgast.  Der  Ordensanteil  fiel  1466  an  Polen,
1772  an  Preussen.

Im  Provinzwappen  erscheint  das  alte  Wappen  von  Pommern,
der  rote  Greif  in  Silber,  am  Helme  der  Pfauenstoss.

Zur  Provinz  Pommern  gehören  aus  dem  grossen  Staatswappen
  folgende  dort  vertretene  Gebiete:  Herzogtum  Wenden
(Feld  17),  Herzogtum  Kassuben  (Feld  18),  Fürstentum  Rügen
(Feld  27)  und  das.  Fürstentum  Kammin  (Feld  36.)