Der hier folgende Aufsatz ist fuͤr das von Herrn Professor Dr.
Julius Weiske redigirte Rechtslerikon geschrieben und dem in
der Vorrede zum ersten Bande dieses Werkes enthaltenen Plane
entsprechend bearbeitet. Darnach ist die Aufgabe eine das practische
Bedürfniß befriedigende Darstellung des positiven Rechtes in wissen-
schaftlicher Form, weder politisirend, noch polemisch, geeignet die
Stelle einer Handbibliothek zu ersetzen.
Es kam daher vornämlich darauf an, die gegenwärtigen Rechts-
zustände des preußischen Staates, sowohl in der Verfassung als
Verwaltung, übersichtlich also darzustellen, daß dieselben als ein
Erzeugniß der Vergangenheit und in ihrem innigen Zusammenhange
mit derselben erkannt werden möchten. Auch sollte dem Leser
das Material so dargeboten werden, daß er selbst prüfen und das
Detail der einzelnen Institute weiter verfolgen könnte. Zu dem
Behufe mußten die wichtigeren gemeinen, wie provinziellen gesetzlichen
Bestimmungen und die betreffende Literatur überall mit einer gewissen
Vollständigkeit angeführt werden.