Full text: Der Preußische Staat.

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Nach beendeter Generaluntersuchung geht die Sache an den Staats- 
rath, welcher dann je nach der Groͤße des Verbrechens die Fortsetzung 
des Processes von dem buͤrgetlichen, dem peinlichen Gericht oder dem 
Consistorium veranlaßt. Abwesende werden nicht verurtheilt. Die 
Faͤllung des Urtheiles ist in der Regel eine oͤffentliche und an dieselbe 
schließt sich, mit Ausnahme der schweren Faͤlle, fuͤr die es der koͤnigl. 
Bestaͤtigung bedarf, sogleich die Publication. Ueber die Bestrafung der 
an die Civilgerichte gewiesenen Faͤlle entscheidet das Gesetz vom 26. Juli 
1837. Das Verfahren in Civilprocessen schließt sich im wesentlichen 
dem des gemeinen Rechtes an. 
Der Canton ist überwiegend reformirt. Die Katholischen (etwa 
5,000 Seelen unter der Gesammtzahl von 70,000 Bewohnern) stehen 
unter den Bischöfen von Genf und Lausanne. Die Evangeltschen, bis 
1848 unter Leitung der Classe (compagnie des pasteurs). jede Gemelnde 
unter ihrem Presbyterium (consisloire), erhielten seitdem eine aus 
Geistlichen und Laien gebildete Synode 1091). 
1091) Vgl. Henriod, T’üglise reslormée de Neuschatel, à Neufchstel 1848 8. 
S. Berliner allgemeine Kirchenzeitung 1848 Nr. 86, 1849 Nr. 7. 
Verbesserungen und Nachträge. 
Zu S. 1, Anm. 1: Dr. C. A. F. Mahn leitet den Namen Preußen aus 
dem litthauischen Prudas, gegrabener Teich, ab, einem Worte, das sich als 
Prud im Russischen für Teich und im Serbischen für Düne, Sandbank 
wiederfindet. Hiernach soll der preußische Volksstamm seinen Namen von dem 
von ihm bewohnten sumpfigen und mit Seen reich ausgestatteten Lande erhalten 
haben — einem Lande, das vorher auch bereits den Feoni (Finnen) diese Be- 
nennung, die ebenfalls auf Sumpfland hindeute, verschafft hatte. Die Fenni 
selbst nannten sich Sumolainen, wovon, nach ihrer Auswanderung, auch die 
Benennung Samland verblieben ist. (Magazin für die Likeratur des Aus- 
landes 1853 Nr. 38, S. 152.) 
Seite 3 letzte Zeile im Text, slatt Breskow l. m. Beeskow. 
ähm t statt Doriel I. m. Dogiel 
4 Anm. 13, 15 Im. Voßtel- 
4 Anm. 16 statt Waddigen l. m. Weddigen. 
5 3. 17 statt Wolau l. m. Welau. 
3 Anm. 21 statt Herzog k. m. Herzogs. 
5 Anm. 22 statt Doziel l. m. Dogiel. 
6 Anm. 25 statt Ranke neue l. m. neun. 
6 Anm. 30 statt Kurze, Series l. m. Kurze Series. 
6 Anm. 32 statt Ludwig l. m. Ludewig und statt Naumburg l. m. 
Neuenburg. 
7 Anm. 33 a. E. statt 35 l. m. 37. 
7 Anm. 39 a. E. statt Wenk l. m. Wenck. 
8 3. 7 v. o. statt Großregulirung lI. m. Grenzregulirung. 
8 3. 2 v. u. statt Hugssen l. m. Huossen. 
3. 1 v. u. statt der Rhein= l. m. die Rhein-. 
Anm. 43 statt T. p. 702 l. m. VI p. 702. 
Anm. 46 statt Mayer l. m. Mefer. 
3. 6 v. o. statt Verträge auf l. m. Verträge, mit. 
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