Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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gehende Absatz erkennen lasse, nur auf das Verfahren 
vor dem in „Griechenland"“ und „Deutschland“ ge- 
legenen Gerichten, nicht aber auf die Gerichte in den 
auswärtigen Sesitungen. eines der Vertragsstaaten. 
Ein Beweis dafür, daß nach sonstigen Bestimmungen 
die Gegenseitigkeit verbürgt sei, sei nicht erbracht. 
  
Roloniakwirtschaftliche Mitteilungen. 
Ständige Wirtschaftliche Kommission der HKolonlal-- 
verwaltung. 
Die Ständige Wirtschaftliche Kommission 
der Kolonialverwaltung trat in ihrer erweiterten, 
vom Staatssekretär Dr. Solf geschaffenen Gestalt am 
Montag, den 23. Juni, im großen Sitzungssaale des 
Reichs-Kolonialamts zum ersten Male zusammen. 
Es waren aus allen Teilen des Reiches erschienen 
die Herren: Franz v. Mendelssohn-Berlin, C. O. 
Langen-München-Gladbach, Frhr. S. A. v. Oppen- 
heim-Cöln, Christoph Seiler-Nürnberg, Ernst 
Stephan Claus-Plaue i. Sa., E. Wiede-Chemnitz, 
Heinrich Vögele-Mannheim, Erich Fabarius- 
Bremen, Paul Herz-Berlin, Dr. Max Weigert- 
Berlin, Braetsch-Kattowitz O. S., Louis Hoff-Har- 
burg (Elbe), Carl Ginsberg-Hanan, Schüller- 
Bayrenth, Rehwoldt-Leipzig, Otto-Stuttgart, 
Sacky Richart-Mainz, Ewald Pferdekämper- 
Weida, August Schultze-Oldenburg, Ernst Amme- 
Braunschweig, Edmund Schmidt-Altenburg S. A., 
Hermann Eschenburg-Lübeck, L. M. Goldberger= 
Berlin, Heury Nathan-Berlin, L. Pagenstecher- 
Hamburg, Gustav Pielenz-Heilbronn, Dr. Engel- 
brecht-Obendeich. 
Der Staatssekretär begrüßte die Mitglieder der 
Kommission mit einer Ansprache, in der er u. a. fol- 
gendes ausführte: 
.Es ist kein Zufall, daß das Bedürfnis nach Bei- 
räten in keinem Verwaltungszweig so stark hervortritt 
wie gerade bei der Verwaltung der Kolonien. Hat 
doch die Zentralverwaltung eines Kolonialreiches mit 
verhältnismäßig geringen Mitteln und kleinem Apparat 
ähnlich umfangreiche und vielgestaltige Aufgaben wie 
eine allgemeine Reichs= und Staatsregierung mit ihren 
zahlreichen besonderen Ressorts. In allen Kolonial= 
ländern finden wir deshalb Beiräte in Geschichte und 
Gegenwart. Auch die deutsche Kolonialverwaltung 
hatte jahrelang einen Kolonialrat, der im März 1908 
von meinem Amtsvorgänger Dernburg aufsgelöst 
wurde. Staatssekretär Dernburg, der selbst aus dem 
praktischen wirtschaftlichen Leben hervorgegangen war, 
mag das Bedürfnis nach einem solchen ständigen wirt- 
schaftlichen Beirat nicht so sehr empfunden haben. 
Jedenfalls kam es erst unter seinem Nachfolger, meinem 
Amtsvorgänger v. Lindequist, zur Einsetzung der 
Ständigen Wirtschaftlichen Kommission der Kolonial= 
verwaltung und zu ihrer ersten Einberufung im Sep- 
tember 1911. Bei dieser Tagung wurde die Kredit- 
organisation in den deutschen Schutzgebieten 
beraten. 
  
Als ich mich nach meinem Amtsantritt vor die 
Frage stellte, welche Angelegenheiten weiterhin der 
Kommission zu unterbreiten wären, kam ich zu dem 
Ergebnis, daß die Kommission zwei sozusagen orga- 
nische Fehler habe. Der eine war die einseitige Ver- 
tretung nur weniger Geschäftszweige, der andere die 
Nichtberücksichtigung verschiedener Bundesstaaten bei 
ihrer Zusammensetzung. Juch die Landwirtschaft fehlte 
gänzlich. Nunmehr sind die wichtigsten Industriezweige, 
für die unsere Kolonien als Absatzgebiete oder als 
Bezugsgebiete von Rohstoffen in Betracht kommen, 
unter Beteiligung fast aller Bundesstaaten in der Kom- 
mission vertreten. In dieser neuen Zusammensetzung 
wird die Kommission ihrer Aufgabe gewachsen sein, 
nämlich an der Förderung der wirtschaftlichen Bezie- 
hungen unserer Kolonien zum Mutterlande mitzu- 
arbeiten. Die Entwicklung des Weltmarktes, die zu- 
nehmende Erschwerung des Absatzes nach fremden 
Ländern durch handelspolitische und andere Maß- 
nahmen, die Monopolisierung der wichtigen Roh- 
materialien im Welthandel drängen dazu, die deutsche 
Kolonialwirtschaft und die deutsche Volkswirt- 
schaft einander näher zu bringen. 
Hieran zu arbeiten, das ist die fürnehmste Auf- 
gabe der Kommission. Aber nur grundlegende Fragen 
wollen wir hier behandeln und alle diejenigen Themata 
ausscheiden, für deren Behandlung Organisationen be- 
reits bestehen, wie z. B. das Kolonial-Wirtschaftliche 
Komitee und die Kolonialabteilungen des Deutschen 
Landwirtschaftsrats und der Deutschen Landwirtschafts- 
Gesellschaft. 
Daß ich als Thema für unsere erste Sitzung die 
Sanierung der Kapitalinvestition auf die Tages- 
ordnung gesetzt habe, werden Sie verstehen. Bevor 
wir an die positive Förderung der wirtschaftlichen Be- 
ziehungen mit unseren Schutzgebieten herantreten, 
müssen wir vor allem versuchen, Mißstände zu be- 
seitigen, die auf diesem Gebiete unstreitig vorhanden 
und die geeignet sind, unsere ganze Kolonialwirtschaft 
in Mißkredit zu bringen. Es wäre falsch, wenn wir 
solche Mißstände vertuschen wollten aus Furcht vor der 
Offentlichkeit und vor der Ausschlachtung durch anti- 
kolonial gesinnte Politiker. Die Verwaltung muß ihr 
Möglichstes tun, diese Mißstände zu beseitigen. Sie 
kann es aber nicht allein, denn wir dürfen nicht ver- 
kennen, daß der Einfluß der Verwaltung auf dem ge- 
samten Gebiete der Privatwirtschaft beschräukt ist. Ich 
habe Ihnen in einer unverbindlichen Aufzeichnung die 
Mittel und Wege darstellen lassen, die bisber in dieser
	        
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