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gehende Absatz erkennen lasse, nur auf das Verfahren
vor dem in „Griechenland"“ und „Deutschland“ ge-
legenen Gerichten, nicht aber auf die Gerichte in den
auswärtigen Sesitungen. eines der Vertragsstaaten.
Ein Beweis dafür, daß nach sonstigen Bestimmungen
die Gegenseitigkeit verbürgt sei, sei nicht erbracht.
Roloniakwirtschaftliche Mitteilungen.
Ständige Wirtschaftliche Kommission der HKolonlal--
verwaltung.
Die Ständige Wirtschaftliche Kommission
der Kolonialverwaltung trat in ihrer erweiterten,
vom Staatssekretär Dr. Solf geschaffenen Gestalt am
Montag, den 23. Juni, im großen Sitzungssaale des
Reichs-Kolonialamts zum ersten Male zusammen.
Es waren aus allen Teilen des Reiches erschienen
die Herren: Franz v. Mendelssohn-Berlin, C. O.
Langen-München-Gladbach, Frhr. S. A. v. Oppen-
heim-Cöln, Christoph Seiler-Nürnberg, Ernst
Stephan Claus-Plaue i. Sa., E. Wiede-Chemnitz,
Heinrich Vögele-Mannheim, Erich Fabarius-
Bremen, Paul Herz-Berlin, Dr. Max Weigert-
Berlin, Braetsch-Kattowitz O. S., Louis Hoff-Har-
burg (Elbe), Carl Ginsberg-Hanan, Schüller-
Bayrenth, Rehwoldt-Leipzig, Otto-Stuttgart,
Sacky Richart-Mainz, Ewald Pferdekämper-
Weida, August Schultze-Oldenburg, Ernst Amme-
Braunschweig, Edmund Schmidt-Altenburg S. A.,
Hermann Eschenburg-Lübeck, L. M. Goldberger=
Berlin, Heury Nathan-Berlin, L. Pagenstecher-
Hamburg, Gustav Pielenz-Heilbronn, Dr. Engel-
brecht-Obendeich.
Der Staatssekretär begrüßte die Mitglieder der
Kommission mit einer Ansprache, in der er u. a. fol-
gendes ausführte:
.Es ist kein Zufall, daß das Bedürfnis nach Bei-
räten in keinem Verwaltungszweig so stark hervortritt
wie gerade bei der Verwaltung der Kolonien. Hat
doch die Zentralverwaltung eines Kolonialreiches mit
verhältnismäßig geringen Mitteln und kleinem Apparat
ähnlich umfangreiche und vielgestaltige Aufgaben wie
eine allgemeine Reichs= und Staatsregierung mit ihren
zahlreichen besonderen Ressorts. In allen Kolonial=
ländern finden wir deshalb Beiräte in Geschichte und
Gegenwart. Auch die deutsche Kolonialverwaltung
hatte jahrelang einen Kolonialrat, der im März 1908
von meinem Amtsvorgänger Dernburg aufsgelöst
wurde. Staatssekretär Dernburg, der selbst aus dem
praktischen wirtschaftlichen Leben hervorgegangen war,
mag das Bedürfnis nach einem solchen ständigen wirt-
schaftlichen Beirat nicht so sehr empfunden haben.
Jedenfalls kam es erst unter seinem Nachfolger, meinem
Amtsvorgänger v. Lindequist, zur Einsetzung der
Ständigen Wirtschaftlichen Kommission der Kolonial=
verwaltung und zu ihrer ersten Einberufung im Sep-
tember 1911. Bei dieser Tagung wurde die Kredit-
organisation in den deutschen Schutzgebieten
beraten.
Als ich mich nach meinem Amtsantritt vor die
Frage stellte, welche Angelegenheiten weiterhin der
Kommission zu unterbreiten wären, kam ich zu dem
Ergebnis, daß die Kommission zwei sozusagen orga-
nische Fehler habe. Der eine war die einseitige Ver-
tretung nur weniger Geschäftszweige, der andere die
Nichtberücksichtigung verschiedener Bundesstaaten bei
ihrer Zusammensetzung. Juch die Landwirtschaft fehlte
gänzlich. Nunmehr sind die wichtigsten Industriezweige,
für die unsere Kolonien als Absatzgebiete oder als
Bezugsgebiete von Rohstoffen in Betracht kommen,
unter Beteiligung fast aller Bundesstaaten in der Kom-
mission vertreten. In dieser neuen Zusammensetzung
wird die Kommission ihrer Aufgabe gewachsen sein,
nämlich an der Förderung der wirtschaftlichen Bezie-
hungen unserer Kolonien zum Mutterlande mitzu-
arbeiten. Die Entwicklung des Weltmarktes, die zu-
nehmende Erschwerung des Absatzes nach fremden
Ländern durch handelspolitische und andere Maß-
nahmen, die Monopolisierung der wichtigen Roh-
materialien im Welthandel drängen dazu, die deutsche
Kolonialwirtschaft und die deutsche Volkswirt-
schaft einander näher zu bringen.
Hieran zu arbeiten, das ist die fürnehmste Auf-
gabe der Kommission. Aber nur grundlegende Fragen
wollen wir hier behandeln und alle diejenigen Themata
ausscheiden, für deren Behandlung Organisationen be-
reits bestehen, wie z. B. das Kolonial-Wirtschaftliche
Komitee und die Kolonialabteilungen des Deutschen
Landwirtschaftsrats und der Deutschen Landwirtschafts-
Gesellschaft.
Daß ich als Thema für unsere erste Sitzung die
Sanierung der Kapitalinvestition auf die Tages-
ordnung gesetzt habe, werden Sie verstehen. Bevor
wir an die positive Förderung der wirtschaftlichen Be-
ziehungen mit unseren Schutzgebieten herantreten,
müssen wir vor allem versuchen, Mißstände zu be-
seitigen, die auf diesem Gebiete unstreitig vorhanden
und die geeignet sind, unsere ganze Kolonialwirtschaft
in Mißkredit zu bringen. Es wäre falsch, wenn wir
solche Mißstände vertuschen wollten aus Furcht vor der
Offentlichkeit und vor der Ausschlachtung durch anti-
kolonial gesinnte Politiker. Die Verwaltung muß ihr
Möglichstes tun, diese Mißstände zu beseitigen. Sie
kann es aber nicht allein, denn wir dürfen nicht ver-
kennen, daß der Einfluß der Verwaltung auf dem ge-
samten Gebiete der Privatwirtschaft beschräukt ist. Ich
habe Ihnen in einer unverbindlichen Aufzeichnung die
Mittel und Wege darstellen lassen, die bisber in dieser