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3. Allgemeine Verwaltungs sachen.
Im Verlage der Reichsdruckerei erscheint demnächst eine Geschichte der Königlich Preußischen Ober-
Rechnungskammer und des Rechnungshofs des Deutschen Reichs, verfaßt von dem Geheimen Ober-
Regierungsrat von Ditfurth. Der Preis stellt sich auf 4,50 & für das broschierte, auf 6 & für das
in Ganzleinen gebundene Exemplar. Bestellungen sind bis zum 1. Dezember 1909 an die Reichs-
druckerei zu richten.
4. Maß= und Gewichtswesen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
sind die folgenden Ausführungsformen von Lelteigttetsgüflern zur Beglaubigung durch die Elektrischen
Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen und dem beigesetzten System eingereiht worden:
Zu Zweite Ausführungsformen der Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom,
« ormlJundfürTrehstrommitgleichbelastetensweigen,FormLMundL0,
ergestellt von der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft in Berlin.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlage
(Jul. Springer in Berlin N 24, Monbijouplatz 3) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 6. November 1909.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Warburg.
5. Versich erungswesen.
Bekhanntmachung,
die Unfallversicherung betreffend.
Gemäß § 133 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes wird für die Betriebsverwaltung der
Reichseisenbahnen folgendes bestimmt:
1. Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 20. September 1885 (Zentralblatt für das Deutsche
Reich S. 469) wird aufgehoben.
2. Die Versicherungspflicht wird auf alle außerhalb des Reichsbeamtenverhältnisses beschäftigten
Betriebsbeamten erstreckt, deren Jahresarbeitsverdienst den Betrag von dreitausend Mark übersteigt.
Berlin, den 10. November 1909.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: von Breitenbach.