Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

W 859 20 
Der. verpflichtet sich, 
die Schulordnung, welche ihm gleichzeitig bekannt- 
gegeben wird, einzuhalten. 
83. 
Nach der Entlassung aus der landwirtschaft- 
lichen Schule istden ver- 
pflichtet, auf Wunsch des Gouvernements noch 
5 Jahre in dessen Diensten zu verbleiben. 
Er gehört nach einer halbjährigen Probezeit, 
während welcher er monatlich 15-“ Vergütung 
erhält, und die auf den fünfjährigen Zeitraum in 
Anrechnung kommt, wenn mit ihm ein Anstellungs- 
vertrag nach Maßgabe der allgemeinen Be- 
stimmungen für die Anstellung Farbiger geschlossen 
wird, der Lohnklasse 1 an. 
Ein Anspruch auf Anstellung im Dienste des 
Gouvernements wird durch den Besuch der Schule 
nicht erworben. 
84. 
Der Vertrag wird für jeden der beiden Ver- 
tragschließenden in je einem Exemplar ausgefertigt. 
r * 
Anlage 3. Hausordnung. 
Morgens um 6 Uhr treten die Schüler vor 
dem Schulgebäude an. Ein Schüler der Ober- 
klasse versieht den sogenannten Wochendienst, d. h. 
er ist für Ruhe und Ordnung im Hause verant- 
wortlich, meldet Krankheiten, Streitigkeiten, führt 
die Aussicht über die Unterklasse während der 
Arbeit und führt das Tagebuch über die Arbeiten. 
Die Schüler sind dem Diensthabenden zum Ge- 
horsam verpflichtet. 
Ein anderer Schüler versieht den sogenannten 
Stubendienst; d. h. er hält die Schlaf= und Schul- 
räume in Ordnung und kocht das Essen für die 
anderen Schüler. Dieser Schüler ist von den 
praktischen Arbeiten befreit. Beide Diensthabenden 
wechseln wöchentlich. 
Von morgens 8½⅛ bis 9 Uhr ist Frühstücks- 
pause, von 12 bis 1½ Uhr Mittagszeit. Schluß 
der Arbeiten ist um 5 Uhr, Sonnabends um 4 Uhr. 
Am Sonntag beschäftigen die Schüler sich selbst. 
Die vorläufigen Betriebsergebnisse der fameruner 
Nordbahn (Oanengubabahn) für die ersten sechs 
Monate des HKalenderlahres 1913.7) 
Nachstehend veröffentlichen wir nach den vor- 
läufigen Ermittlungen die Betriebsergebnisse der 
Kameruner Nordbahn für die erste Heälfte des 
*) Vgl. „D 
Kol. Bl.“ 1912, S. 862. 
  
Jahres 1913, verglichen mit den entsprechenden 
Ziffern des Vorjahres: 
  
  
  
  
  
  
Roheinnahmen Betriebsausgaben 
1912 1918 1912 1918 
4% 1 4% „% 
I : 
Januar-. 46793I607063497tj31648 
Febrnar.7142 5733777758 32692 
Märtzz.46807 63231127803 34317 
April. . 57379 65 096 29668 44815 
Mai 53934 727376 141 36794 
Juni= 47 101 78 333 28697 34000 
zusammen289 156 397 490 184 926 214 266 
Hiernach ergibt sich eine Betriebsziffer von 
nur 54 v. H. gegen 64 im Vorjahr und ein Be- 
niebsiberschuss r die ersten sechs Monate des 
laufenden Jahres von 183 244 gegen 
104228 )" im Vorjahre. Die Roheinnahmen 
sind gegen das Vorjahr um 37 v. H., die Be- 
triebsausgaben dagegen nur um 16 v. H. ge- 
stiegen. 
Man darf demnach das vorläufige Ergebnis 
des ersten Halbjahrs 1913 als recht günstig be- 
zeichnen und auf einen befriedigenden Abschluß 
für das Jahr 1913 hoffen, wenn die steigende 
Richtung der Roheinnahmen anhält. 
72 
ogo. 
Die Verkhehrsanlagen von Togo im Rechnungs- 
sahr 1912. 
Obgleich man das Rechnungsjahr 1912 für 
das Schutzgebiet Togo nicht als besonders günstig 
bezeichnen kann, so stellt sich doch das Ergebnis 
seiner Verkehrsanlagen, der drei Bahnen und des 
Landungsbetriebes in Lome, verglichen mit dem 
Vorjahre, als recht befriedigend heraus. Die 
Gesamteinnahme ist um rund 78 000 K gegen 
das Vorjahr gestiegen, die Betriebsausgaben 
konnten um rund 55 000 ermäßigt werden, 
der Betriebsüberschuß in Höhe von 552 236.J 
übertrifft daher den des Vorjahres um 1335597, 
das ist eine Steigerung um 31,9 v. H. An der 
Steigerung der Roheinnahme gegen das Norjahr 
ist die Küstenbahn mit rund 10 000 ¼4, die In- 
landbahn mit rund 38 400 1/“ und die Hinter- 
landbahn mit rund 46 300 /%¼ beteiligt, während 
der Landungsbetrieb einen Rückgang seiner Roh- 
einnahme um 16 621 /“ zeigt. Die Betriebs- 
ziffer der gesamten Verkehrsanlagen hat dement- 
sprechend mit 56,8 v.H. einen erfreulichen Tiefstand 
erreicht wie noch nie zuvor. Dem entspricht eine 
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