Volltext : Die Reichsbank 1901-1925. (2)

Nr.  XX.  269

Gesetzes-  und  Verordnungs-Vlatt
für  das  Großherzogtum  Baden.

 

Ausgegeben  zu  Karlsruhe,  Montag  den  8.  Mai  1911.
Inhalt.

Verordnungen  und  Bekanntmachung:  des  Ministeriums  der  Instiz,  des  Kultus  und  Unterrichts:
  die  Anderung  der  Rechtspolizeiordnung  betreffend;  des  Ministeriums  des  Jnnern:  die  Einfuhr  von
Schlachtvieh  aus  Osterreich-Ungarn  betressend;  die  Berufspflichten  der  Tierärzte  betreffend.

Verordunnng.
(Vom  30.  April  1911.)
Die  Anderung  der  Rechtspolizeiordnung  betreffend.
Die  Rechtspolizeiordnung  vom  1.  März  1907  (Gesetzes=  und  Verordnungsblatt  Seite  171)
wird  mit  sofortiger  Wirkung  geändert  wie  folgt:
I.  §  5  Absatz  1  wird  durch  folgende  Vorschrift  ersetzt:

1.  Die  notariellen  öffentlichen  Bekanntmachungen  werden  vom  Notariat  veröffentlicht.
II.  Im  §  90  Absatz  1  kommt  das  Wort  „Gerichtsvollzieher“  in  Wegfall.
III.  Im  §  98  Absatz  4  werden  die  Worte  „Gerichtsvollzieher  oder"  gestrichen.
Karlsruhe,  den  30.  April  1911.

Großherzogliches  Ministerium  der  Justiz,  des  Kultus  und  Unterrichts.
von  Dusch

Simon.

Bekanntmachung.
(Vom  27.  April  1911.)
Die  Einfuhr  von  Schlachtvieh  aus  Österreich-Ungarn  betreffend.

Die  mit  Bekanntmachung  vom  26.  Oktober  1910  (Gesetzes-und  Verordnungsblatt  Seite  697)
getroffene  Verfügung  wird  auf  das  ungarische  Sperrgebiet  Nr.  11  ausgedehnt.
Gesebes-  und  Verordnungsblatt  1911.  43