Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Die auf die Hypotheken-Pfandbriefe bezüglichen Bestimmungen der vom Reichskanzler, dem 
Bundesrat und den Königlich Preußischen Staatsbehörden genehmigten Satzung sind umseitig abgedruckt. 
Die Aufsicht über die Gesellschaft wird vom Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt) geführt. 
Berlin, den 1. September 1913. 
Südwestafrikanische Bodenkredit-Gesellschaft. 
Rhode. Reh. 
Eingetragen im Register auf Seite 
Der Aussichtsrat: Der Kontrollbeamte: 
Dr. Külz. 
Daß für den gegenwärtigen Hypotheken-Pfandbrief die vorschriftsmäßige Deckung vorhanden 
und in das alwotheitenegenn eingetragen ist, bescheinige ich hierdurch. 
Swakopmund, den 
Der Treubänder. 
  
Personalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Nachbenannten 
die Erlaubnis zur Annahme und Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, 
und zwar: 
des Königlich Bayerischen Verdienstordens vom heiligen Michael zweiter Klasse: 
dem Geheimen Oberregierungsrat und Vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt Dr. Ernst, 
des Kommandeurkreuzes erster Klasse des Herzoglich Braunschweigischen Ordens 
Heinrichs des Löwen: 
dem Gouverneur von Kamerun Ebermaier, 
des Kommandeurkrenzes zweiter Klasse desselben Ordens: 
dem Geheimen Oberregierungsrat und Vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt Dr. Meyer-Gerhard, 
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: 
dem ständigen Hilfsarbeiter im Reichs-Kolonialamt Regierungsrat Dr. Ruppel. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Referenten bei 
dem Kaiserlichen Gonvernement von Togo Dr. Oskar Metzger den Charakter als Kaiserlicher Re- 
gierungs= und Forstrat zu verleihen. 
Dem Geheimen Hofrat Dollhardt ist die Leitung der Beschaffungsstelle für die 
Schutzgebiete endgültig übertragen worden. 
Im Reichs-Kolonialamt ist der Geheime expedierende Sekretär und Kalkulator Hofrat 
Maesse zum Bureauvorsteher mit der Amtsbezeichnung Bureandirektor ernannt worden. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. 
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 9. Dezember 1913. 
Hörmann, Dymke, Fillauer und Feick, Unterzahlmeister, zu überzähligen Zahlmeistern ernannt. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 12. Dezember 1913. 
v. Lettow-Vorbeck, Oberstleutnant, Kommandeur der Schutztruppe für Kamernn, zur Vertretung des 
beurlaubten Kommandeurs der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika kommandiert.
	        
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