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Menge von 1 kx Kautschuk dem Industriellen zur
Verfügmnge zu pellen- Nach meinen langen Erfahrungen
ann der Eingeborene aber in einem Bestande von
mehr als 4 cm im Durchmesser dicken Lianen täglich
leicht 50 kx Rinde = 4 kg Kautschuk einheimsen.
Die Kautschukerzeugung kann also mit demselben
arbeitermaterfal vervierfacht, der Ankanfspreis des
er Rinde enthaltenen Kantschuks auf ein Viertel
des bisherigen Preises ermäßigt werden. Die mecha-
hische Behandlung kostet für 1000 kg nicht mehr als
Fr. Zur weiteren Erhöhung des schon biernach
günfiger Fabrikationsgewinnes tritt der oben mit
50 Fr. angenommene Mehrwert des so bearbeiteten
Kautschuts hinzu, während als Fabrikationsbelastung
die Abschreibung auf das Gerätematerial mit einem
emgegenüber geringen Satze neu zu veranschlagen ist.
Die beiden Haupteinwendungen, welche man gegen
die ehansche Aufbereitung der Liane macht, sind:
Die Ummöglichkeit, bei den Schwarzen die
industrii Aufbereitung einzurichten. Indessen findet
man leicht Eingeborene für die Maschinen eines.
Dampfbootes. Und ebenso leicht, wie man bisher vom
Eingeborenen fertigen Kautschuk kaufte, wird man von
ihm K Kauuschurrinde einhandeln können.
2. Der Umstand, daß die Kautschukrinde nur
8 b. H. Kautschul enthält. Auch dieser gewichitige
Einwand ist zu entkräften. Ebenso wie bei Holgschneide=
anlagen muß eben nicht die Liane zur Aufbereitungs=
fabrik wandern, sondern die letztere zur Liane. Die gegen-
wärtigen Maschinen eignen sich bereits dazu, jeweilig
abmontiert und in Bestände geschafft zu werden,
welche einen einjährigen Betrieb gewährleisten. Nach
Erschöpfung des Bestandes und bis zu seinem ernenten
Nachwuchs wird die Aufbereitungsanstalt dann in
einen neuen Bestand Ges schafft. Dem Fingeborenen
macht es nichts aus, Lasten von 25—30 kg 10
weit zum Markt heranzuschaffen. Es hcung. also, die
Maschinen aufgustellen, wo sich geeignete Lianenbestände
im Umkreis von 10 km befinden. Solche Gebiete zu
finden, ist praktisch möglich.
Es ist bekannt, daß vor einigen Jahren in
Brazgaville eine bedentende Ausbereitungsanstalt
zur mechanischen Behandlung der Kantschukrinde auf-
gestellt war, indessen zu einem vollen Mißerfolge
führte. Sie orsh Mahlsteine, die einzeln 300 kx
wogen. Hätte man die Aufbereitungsanstalt, nachdem
die Lianen in der Umgebung von Braggaville erschöpft
waren, weiter in die Wälder transportieren können,
so würde sie heute gut gedeihen.
(William Chaplin in les Annales Coloniales
1914, Nr. 11.)
Aus fremden kolonien und Produktionsgebieten.
Das Wirtschaftsgebiet der Kano-Eisenbahn
in Uord-igerien.
Bericht des landwirtschaftlichen Sachverständigen
Dr. Wolff.
(Mit 11 Abbildungen und 1 Kartenskizze.)
Schluß.
Behandlung der Land-, Steuer= und Arbeiter-
frage in Nordnigerien.
Die Behandlung der Landfrage in Nordnigerien
seitens der englischen Regierung hat mancherlei Vor-
güge, welche nachahmenswert erscheinen. Die betreffen-
den Proklamationen sind er worden unter An-
lehnung an die politischen Wehälbhhhe welche das
Land vor der englischen Erwerbung aufwies. Der
erste Gonverneur des Protektorates Nordnigerien. Sir
Frederic Lugard, in dessen Hand jetzt beide Nigerien
vereinigt sind. besaß danl seiner langen Anwesenheit
im dem Lande eine ausgezeichnete Kenntnis der Ver-
waltung der Eingeborenen und konnte diese für die
Organisation der englischen Herrschaft verwerten, so
daß die Einführung der letzteren ohne besondere Schwie-
rigkeiten möglich war, da sie dem Verständnis und
Enfinden der Bevölkerung angepaßt war. Um die
hegelung der Landfrage besser beurteilen zu können,
ist es nötig, mit ein paar Worten auf die Verwaltung
einzugehen. Nordnigerien ist keine Kolonie, sondern
englisches Protektorat. Dementsprechend liegt bei dem
Vorgehen des Gouvernements das Bestreben zugrunde,
ie Eingeborenenverwaltung so weit wie möglich be-
stehen zu lassen. Dieses Prinzip ging im Anfang aus
dem Gedanken hervor, daß es eines sehr großen Stabes
von Beamten bedurft hätte, um eine geregelte Ver-
waltung einzurichten und Steuern einzusammeln, daß
es vor allen Dingen in dem unbefriedeten, unbekannten
Gebiete gar nicht möglich gewesen wäre, die Ordnung
aufrecht zu erhalten. Man hat aber im Laufe der Zeit
gesehen, daß dieses System sehr gut funktionierte und
bante es daher immer mehr in dem Sinne aus, daß
die Eingeborenenherrscher das Steuer der Negierung
in der Hand behalten, dessen Einstellung aber bei wich-
tigen Sachen der Oberaussicht des Residenten, des
Lotsen des Verwaltungsschiffes, überlassen ist. Im
allgemeinen beschränkt sich daher, abgesehen von den
wirtschaftlichen Maßnahmen, die reine Verwaltungs-
tätigkeit der Beamten auf die Uberwachung der Ein-
geborenen dahin, daß die modernen Anschaunungen
von Gerechtigkeit und Menschlichkeit gewahrt bleiben.
Doch haben sich darin natürlich Unterschiede heraus-
gebildet, je nach der Indwvionalitat des Residenten
oder auch des Emirs. Ist der letztere eine Persönlich-
keit, wie z. B. die Emire von Kano und Zaria, so
hat er einc gewisse Selbständigkeit behalten. Ist er
dagegen unfähig, so ist er nichts als das Werkzeng
des betreffenden Residenten. Der Emir hat nun als
ausübende Organe unter sich die Distriktsvorsteher,
denen wiederum die Dorfvorsteher unterstellt sind. Zur
Durchjührung seiner Anordnungen, Aufrechterhaltung
von Orduung und Sicherheit, Bewachung von
fangenen usw. unterhält der Emir eine Eingeborenen-
polizei, welche unter einem besonderen Poligeihaupt-
mann organisiert ist und sehr gut sunktioniert. Wir
haben hier also ein ganzges geschlossenes und durch-
gebildetes Regiment der eingeborenen Herrschaft vor-
liegen, wie es auch vor Anwesenheit des Europäers
bestanden hat. Das Volk selbst ist also aus seinen
althergebrachten Gewohnheiten nicht herausgerissen,
es hat nach wie vor seinen Emir als den Herrscher
zu betrachten. Geändert hat sich nur die Stellung des
Fintes und schließlich auch seiner Großen, insofern als
er nicht mehr der unumschränkte Fürst ist und sich die
Vormundschaft der Engländer gefallen lassen muß. War
früher sein Einkommen abhängig davon, wie er die
Stenerschraube anzuziehen verstand, so ist er jetzt auf ein