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Bagamojo.
Aus Bagamojo wird geschrieben: Eine
gravide Frau geht im sechsten bis siebenten Monat
zu einer erfahrenen und befreundeten Nachbarin
oder einer Frau der Verwandtschaft, läßt eine
Voruntersuchung über ihren Zustand vornehmen
und sich Ratschläge erteilen; dies geschieht aber
nur bei der ersten Geburt. Diese zu Rate ge-
zogene Frau leitet dann später den Geburtsakt.
Ist das Kind geboren, so wird es sofort mit in
kaltes Wasser getauchten Lappen gewaschen, ge-
badet und erhält gleich nach dem Bade die Brust
einer herbeigeholten, mit genügend Milch ver-
sehenen Frau der Verwandtschaft oder Freund-
schaft, die auch das Kind in den folgenden Tagen
gegen eine geringe Entschädigung zu nähren hat.
Von da ab übernimmt die Mutter selbst die Er-
nährung des Kindes, ohne bestimmte Stunden
innezuhalten. Hat die Mutter über ausreichende
Milch zu verfügen, so bekommt das Kind so lange
ausschließlich Muttermilch, bis es von selbst an-
fängt, Neigung oder Lust zu anderen Lebens-
mitteln zu zeigen, was in der Regel schon nach
sechs Monaten eintreten soll. Es erhält die Mutter-
brust außerdem weiter bis zum Ablauf eines
vollen Jahres. Nach Ablauf dieser Zeit werden
die Kinder von der Mutterbrust abgesetzt, und die
weitere Beköstigung ist von nun ab die gleiche
wie die der Eltern: Fleisch, Reis, Bohnen,
Mohogo usw. Bei einem großen Teile der ein-
geborenen Bevölkerung erhalten die Säuglinge
aber, wenn auch die Mutter über reichlich Milch
verfügt, schon gleich vom Tage der Geburt ab
flüssige Suppen mit Mehl oder weichgekochten
Reiseinlagen. Eine Begründung für die sofortige
Ernährung mit Suppen wissen die Leute nicht an-
zugeben, es sei nur ihrer Sitte entsprechend.
Ist eine Mutter, die infolge schlechter Er-
nährung an Milchmangel leidet, zur längeren
Milchversorgung ihres Kindes unfähig, so genießt
sie zunächst selbst Gemüse, Mohogo und Kräuter
oder greift zu Eingeborenen-Arzneien, die nach
Angaben der Eingeborenen zur Erzeugung größerer
Milchmengen dienen sollen. Versagen alle diese
Mittel, so wird, wenn der Vater des Kindes
etwas vermögend ist, eine Amme aus dem Ver-
wandten= oder Bekanntenkreise hinzugezogen, die
dann mit der Ernährung des Kindes bis zu etwa
vier bis sechs Monaten beauftragt wird, wofür
ihr pro Monat acht bis zehn Rupien gezahlt
werden; das Kind erhält außerdem zweimal am
Tage (mittags und abends) Reis= oder Mehl-
suppen. Kann man keiner Amme habhaft werden,
so tauscht der Vater, wenn er im Besitze von
Kleinvieh ist, solches gegen eine Kuh ein, um für
das Kind Kuhmilch als Ersatz für Muttermilch zu
haben; mit Ziegen= oder Schafmilch werden die
Säuglinge nicht genährt, da die Leute die Schafe
mit der Entstehung der Wurmkrankheit in Ver-
bindung bringen. Sind die Eltern zur Herbei-
schaffung der erwähnten Aushilfen nicht in der
Lage, und ist die Mutter selbst zur Ernährung
ihres Säuglings nicht imstande, so wird das Kind
gleich vom Tage der Geburt ab mit flüssigen
Suppen genährt und erhält nach etwa sechs bis
sieben Monaten schon die gleichen Speisen wie
die Eltern. Es ist auch vielen der Leute bekannt,
daß die Kinder infolge solcher unzweckmäßiger Er-
nährung häufig an Darmerkrankungen zugrunde
gehen; sterben die Kinder, so sei dieses dann eben
Gottes Wille.
Berufsammen gibt es unter den Waseguba
nicht. Wohnt im Dorfe eine nährende Mutter
mit reichlich Milch, so wird sie zur Ernährung
eines anderen Kindes von Fall zu Fall heran-
gezogen und auch nur dann, wenn die von der
eigenen Mutter angewandten Mittel zur Erzeugung
von größerem Milchreichtum versagen.
Daressalam.
Stabsarzt Dr. Feldmann berichtet aus der
Stadt Daressalam: Die Säuglingsernährung
bei der Negerbevölkerung Daressalams entspricht
im allgemeinen der wohl in ganz Ostafrika üblichen:
Ernährung an der Brust durch die eigene Mutter,
soweit diese lebt oder dazu imstande ist (sonst
durch eine Amme), ist die Regel. Die im Innern
vielfach bei Tod oder Unfähigkeit der Mutter
geübte Säuglingsernährung durch abwechselnde
Stillung seitens der Gesamtzahl der vorhandenen
Milchmütter der Gemeinde ist hier unbekannt.
Der Säugling wird im ersten Monat ausschlicß-
lich an der Brust ernährt. Vom zweiten Monat
ab erhält er daneben dünne Mehlsuppen und wird
mit Mehlbreien gestopft. Diese gemischte Kost
wird bis zum Ende des zweiten Lebensjahres
beibehalten. Die Küstenbevölkerung greift bei der
Säuglingsernährung nur im Notfall zur Ernäh-
rung mit leichtgesüßter, durch Wasser verdünnter
Kuh= oder Ziegenmilch. Bei Ernährung älterer
Kinder gilt fast in ganz Deutsch-Ostafrika der ver-
ständige Brauch, die Kinder von den Beschrän-
kungen, die Sitte und Gewohnheit den Erwachsenen
in ihrer Kost auferlegen, zu befreien.
Rufidji.
Oberarzt Dr. Mohn schreibt aus Mohoro:
Die Säuglinge der Eingeborenen erhalten im
Rufidjibezirk bis zum zehnten Monat die Brust,
im elften und zwölften Monat Maismehl mit
Wasser verrührt, zu einer Nudel gerollt, die den
Kindern in den Mund gestopft wird; daneben
etwas Reis und die Brust. Mit einem Jahre
essen sie alles mit und trinken nebenbei noch aus
der Brust.