Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

G 612 2c 
A. K. O. vom 11. Juni 1914. 
Nachfolgenden Offizieren usw. ist das Dienstauszeichnungskreuz verliehen: 
Kommando der Schutztruppen: 
dem Major Lempp; 
« Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 
den Hauptleuten Trainer, Weiß, Hiller v. Gaertringen, v. Petersdorff-Campen, Kaufmann, 
dem Feuerwerks-Oberleutnant Rosenhahn; 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
den Hauptleuten Graf v. Sparr, Wintgens, 
dem Oberstabsarzt Dr. Exner; 
Schutztruppe für Kamerun: 
den Hauptleuten Adamet, Zipse, 
dem Stabsarzt Dr. Berké. 
A. K. O. vom 19. Juni 1914. 
Kommando der Schutztruppen: 
Dem Generalarzt Prof. Dr. Stendel wird der Abschied mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bis- 
herigen Uniform bewilligt; 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
Hauptmann Gräff scheidet aus dieser aus und wird als Kompagniechef im 6. Rheinischen Infanterie- 
Regiment Nr. 68 angestellt, 
der Königlich Bayerische Oberleutnant Henneberger wird mit dem 26. Juni 1914 als Oberleutnant, 
vorläufig ohne Patent, in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika angestellt, 
der Stabsarzt Dr. Fehlandt. wird mit dem 1. Juli 1914 in die Schutztruppe für Kamerun versetzt, 
Leutnant von Veltheim zum Oberleutnant befördert, 
Assistenzarzt Dr. Westhofen zum Oberarzt befördert; 
Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 
Oberleutnant Kiekebusch scheidet aus dieser aus und wird im Kraftfahrbataillon angestellt, 
die Leutnants Hartmann und Strehle werden mit dem 24. Juni 1914 in der Schutztruppe für 
Deutsch-Südwestafrika angestellt, 
die Leutnants v. Hepke und v. Geldern-Crispendorff zu Oberlentnants befördert; 
Schutztruppe für Kamerun: 
dem Hauptmann Rausch wird der Abschied mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen 
Uniform bewilligt, 
dem Oberstabsarzt Prof. Dr. Kuhn, kommandiert zur Dienstleistung beim Reichs-Kolonialamt, wird 
der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen 
Uniform bewilligt. Zugleich verleihe Ich demselben, unter Belassung des ihm durch Meine 
Order vom 25. März 1899 verliehenen Königlichen Kronen-Ordens 4. Klasse, den König- 
lichen Kronen-Orden 3. Klasse am weißen Bande mit schwarzer Einfassung, 
der Leutnant Diestler wird mit dem 7. Juli in der Schutztruppe für Kamerun angestellt, 
Leutnant Surôn zum Oberleutnant und der Oberarzt Hilfrich zum Stabsarzt befördert; 
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 11. und 18. Juni 1914: 
der Zahlmeisteraspirant, Vizefeldwebel Feodor Rebenklau vom Infanterie-Regiment Nr. 171 wird 
mit dem 21. Juni 1914 als Unterzahlmeister in die Schutztruppe für Kamerun eingestellt, 
der Zahlmeisteraspirant, Vizewachtmeister Sandmann vom Feldartillerie-Regiment Nr. 40 wird als 
Unterzahlmeister in die Kaiserliche Schutztruppe für Kamerun eingestellt.
	        
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