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Die Gemeinden des deutschen Gebiets) sind
ihrerseits wieder wie folgt gegliedert:
Bagamojo unterstehen Udjidji, Tabora, Saranga,
Kilimatinde, Dodoma, Kikombe, Mpapna, Kilossa,
Fringa, Mahenge. Morogoro, Frangi. (Nach Anit
des Agha Khan- soll dies geändert und sollen die Ge-
meinden Daressalam unterstellt werden).
M amiehe unterstehen Muansa, Schirati, Bukoba
und Moschi. (Letzteres wird wahrscheinlich jetzt Tanga
unterstellt werden).
T Tanga untersteht das nähere dortige Hinterland.
tilwa untersteht das südlich vom Kreig Baga-
mojo geserenr Gehbiet.
„Sadani, Daressalam, Mikindani
mierstehel boirger dem Rat in Zanzibar. Dieser be-
sieht aus zwölf Mitgliedern einschließlich des Mukhi
und Kamaria. Der Präsident führt den Titel Varus
(Wegir). Mukhi und Kamaria müssen in Zanzibar
alle Jahre neu gewählt werden und über ihre Tätig-
keit Rechnung legen. Nur mit besonderer Genehmi-
gung des Agha Khan können sie noch ein zweites Jahr
im Amt bleiben. An der Küste dagegen dürfen sie ihr
Amt bis zu fünf Jahren behalten.
Die Gemeinde besitzt in Zanzibar ein von dem
Inder Kassum Dossa für 125 000 RNup. gestiftetes
Gotteshaus (Jamat Khana), in dem die täglichen drei
Gebete abgehalten werden, der Rat tagt und alle ge-
meinschaftlichen Angelegenheiten erledigt werden. Da-
neben besteht noch ein ähnliches Veisammnngshaus
für die Franen, eine Mädchen= und eine Knabenschule.
In letzterer wird außer Guzerati, Religion und den
üblichen Elementarfächern auch englischer Unterricht
erteilt. Sogar Turnunterricht (Freiübungen) ist in
den Lehrplan ausgenommen. Verlobungen, Hochgeiten,
Geburten, Sterbesälle werden in Register eingetragen.
Die Kosten dieser Einrichtungen bestreitet Agha
Khan, an den regelmäßig beträchtliche Abgaben ab-
geführt werden. Die Abgaben der Zanzibar unter-
stellten Gebiete gehen erst dorthin und werden dann
von dort aus nach Bombay abgejührt. Zwangs-
mittel zur Erhebung der Abgaben und Durchführung
der Anordnungen des Rates sind Verweigerung der
Hochzeits= und Trauerfeierlichkeiten, Verweisung aus
der Jamat Khana, in schlimmen Fällen Ausstoßung
aus der Gemeinschaft.
Eide müssen vor dem Mukhi und womöglich in
der Jamat Khana geschworen werden
Mission unter Andersgläubigen, besonders Schwar-
zen, wird nicht getrieben. Nur Inder und Kinder von
Khodjas mit andersgläubigen (auch schwarzen) Frauen
können in die Gemeinde aufgenommen werden: letztere
sind zahlreich.“.) Aber diese Mischlinge bekommen kein
gesetzliches Erbrecht, sondern erhalten nur, was ihnen
durch Testament besonders zugewandt wird.
Die fünf großen Festtage der Khodja ergeben sich
aus der Anlage
Eine gene Unz Angahl der Khodja lebt schon in
der sweiten oder dritten Generation in Ostafrika. Die
bereits in Zanzibar oder an der Küste geborenen und
in Zanzibar wohnhaften Inder (aller Kasten) werden
auf 00 bis 4000 geschä
Amt des Flchnet umfaßt außer der allge-
meinen Fiernsite der Gemeindeangelegenheiten ins-
besondere eine richterliche Tätigkeit Die Berufung
gegen die Entscheidung der Räte geht in der geschil-
derten Rangordnung bis zu Agha Khan.
*) Ihre Na und die Zahl der maͤnnlichen Mit-
glieder ergeben s aus der Anla .Auf jeden
Hausstand werdeute in der Regel fünf Ponen gerechnet.
*“) In Arabien. Persien und Rußland dagegen
gibt es auch Gemeinden, die nicht aus Indern bestehen.
Für durchreisende Khodja ist ein Rasthaus gebaut,
in dem sie umsonst nächtigen können. Verpflegung
erhalten sie nicht.
Stiftungen zu geei aige Zwecken scheinen
reichlich zu fließen. So hat z. B. ein reicher Inder
der Gemeinde 225 000 Nübos vernmacht, von deren
Zinsen das in Zanzibar alle Freitag in der Jamat
Khana abgehaltene gemeinsame Mahl begahlt wird.
2. Die Bachora.
Ihre Zahl in Indien, Yemen und Ostafrika, die
zusammen eine Art Kirchenprovinz bilden, wird auf
250 000 Seelen geschätzt. Sie haben früher in Indien
so viel unter Verfolgungen zu leiden gehabt daß sie
noch jetzt Namen und Aufenthaltsort ihres Jmam in
Agyvten geheim halten. Das Oberhaupt der hiesigen
Kirchenprovinz ist der mit Seijjidna (unser Herr)
angeredete Mwallim Abdallah Badhrudin in
Surat bei Bombay. Er ist verheiratet und bestimmt
seinen Nachfolger vor seinem Tode. In dessen Aus-
wahl ist er nur insofern beschränkt, als sein Aus-
erwählter glaubenstren (kamili) sein muß. In jeder
größeren Gemeinde schickt dieser Mwallim einen Ver-
weser, der Amil heißt und dessen Amt drei Jahre
dauert. Er leitet die Gemeindeangelegenheiten, führt
die drei täglichen Gebete in der Moschee und übt eine
schiedsrichterliche Tätigkeit aus. Bachora-Moscheen
existieren in Zanzibar drei, in Daressalam und
Tanga je eine. Die Bachora- Gemeinde in Dares-
solal soll etwa 200, die in Tanga und Hinterland
(namentlich Mowa) etwa 400 Köpfe stark sein. Sie
haben je einen Amil, der dem in Zanzibar unter-
geordnet ist.
Auch die Bachora unterhalten Schulen, in denen
aber Englisch nicht gelehrt wird. Der Amil prüft
zweimal jährlich, und zwar hauptsächlich die Tüchtig-
keit der Schüler in der Religion. Ein Nasthaus für
kis henenn Bachora besteht ebenfalls. Die Kosten
dieser Einrichtungen werden angeblich durch eine Ab-
gabe von 2 Anna (8 Pesa) auf 100 Rup. Verdienst
aufgebracht.
Eide leisten sie auf den Koran.
Ihre Feste sind:
1. Shauwal — Id il Ramadan,
10. Dil Hagg -= Hagg,
18. = Radi el Chum (wo Mohamed seinen
Schwiegersohn Ali zu seinem Nach-
folger bestimmt haben soll).
Wie alle in Ostafrika verbreiteten indischen Sekten
nehmen auch sie keine anderen Stämme in ihre
Religionsgemeinschaft auf, die Bachora sogar nicht
einmal andere Inder. Heiratet ein Bachora eine Frau,
die nicht Vachora ist, so werden die Minder ohne
Rücksicht auf Farbe usw. Bachora, vorausgesetzt, daß
Ehe und Geburt ehise registriert werden.
Die B F ind außerhalb ihrer Gemächer
vollig vberschleiert. Lan eine Bachora-Frau einen
Nicht-Bachora heiratet, kommt nicht vor.
Die Bachora sind schon seit etwa 250 Jahren an
der ostafrikanischen Küste verbreitet, und viele von ihnen
sind bereits hier geboren. Ihre Zahl an der ganzen
Küste einschließlich Madagaskar soll etwa 4000 Seelen
betragen, darunter etwa 2500 Männer.
3. Die (Khodja Shia) Ithnashari (Jamat).
Die Ithnashari haben sich etwa um das Jahr
1890 von der Khodja Shia Imami Jäsmaili Jamat
(Agha Khan) losgesagt und sind zur persischen Staats-
religion übergetreten. Wie jene und die Bachora sind
sie Schiiten, d. h. sie erkennen im Gegensatz zu den
E#en die drei Kalifen Abu Bekr. Omar, Othman
nicht an, sondern verehren Ali als unmittelbaren Nach-