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Ritter u. Edler Herr v. Berger, 3. Garde- Regimeni zu Fuß,
Kaufmann, Infanterie-Regiment 49,
von Dobbeler, Reserve-Infanterie- Regiment 65,
Correck, 1. Bayer. Infanterie-Regiment,
Frhr. v. Buddenbrock-Hertersdorf, Insanterie- Regiment 115,
Schwartz, Reserve-Infanterie-Regiment 3,
die Oberleulnants:
Chales de. Beaulien, Infanterie-Regiment 70,
v. Linsingen, Feldartillerie-Regiment 46,
Harbers, Reserve-Infanterie-Regiment 34.
Die Schutztruppen werden das Andenken der tapferen, in treuer Pflichterfüllung gefallenen
und bereits in den Schutzgebieten in Kriegs= und Friedenszeiten bewährten Kameraden in hohen
Ehren halten.
Berlin, den 26. Oktober 1914.
Kommando der Schutztruppen.
In Vertretung:
v. Perbandt.
D ichtamtlicher Teiccdn
Rolonialwirtschaftliche Oittellungen.
Das Holonlal -Wirtschaftliche Komitee und
die kriegskonterbande.
Die vielumstrittene Frage der Kriegskonter-
bande ist auch für unsere Kolonialwirtschaft von
Bedentun
Bekanntlich hatten sich alle an der Kriegskonter-
bande interessierten Mächte, selbst Japan, auf die
Londoner Seerechtserklärung vom 26. Februar 1909
geeinigt, welche bestimmte Waren als Konterbande
bezeichnete und andere Grundsätze aufstellte. Auch
Deutschland hat sich durch seine Prisenordnung vom
30. September 1909 der Erklärung angeschlossen. Da
kam der Krieg. England ignorierte seine Kontrahenten
und erließ für sich allein eine neue Orler in Couneil
vom 20. August 1914. England erklärte darin, die
Londoner Seerechtserklärung vom 26. Februar 1909
einhalten zu wollen, aber nur mit einigen Änderungen
und Zusätzen. Diese „Anderungen“ haben sich als
gleichbedentend mit der Aufhebung der Londoner Er-
klärung und zugleich als ein Eingriff in das geltende
Bölkerrecht herausgestellt.
Infolge dieser Vorgänge hat sich die deutsche Re-
gierung in einer Denkschrift vom 10. Oktober d. Is.
an die neutralen Mächte gewandt, in welcher diese
ersucht werden, Stellung zu nehmen zu der Frage, ob
die neutralen Mächte sich die Neutralitätsverletzungen
von England und Frankreich Snungunften deutscher
Interessen gefallen lassen woller
Auch das Kolonial= Wiuschaftliche Komitee beab-
sichtigt, im Interesse der Versorgung Deutschlands mit
überseeischen Rohstofsen, an seinem Teile mitzu-
wirken und eine besondere „Kommission für Kriegs=
konterbande seiner Organisation anzugliedern. Die
Komnesston wird zunächst mit der Aufgabe betraut:
1. Maßnahmen zu treffen, die geeignet erscheinen,
die Londoner Seerechtserklärung vom 26. Februar
1909 wieder in Kraft zu setzen,
. die Errichtung von Stellen in den neu-
tralen Ländern anzuregen, die in dauernder
Verbindung mit dem Kolonial-Wirtschaft-
lichen Komitee den gleichen Zweck verfolgen.
*#
Togo-Dflanzungs-AK. G.“)
Allgemeines.
Die Gesundheitsverhältnisse unter weißem
wie schwargem Personal waren im allgemeinen be-
friedigend.
Unser Landbesitz wurde in das Grundbuch ein-
getragen.
Pflanzungsbetrieb.
Der Ausbau der Sisalpflanzung machte rüstige
Fortschritte. Für Neuanlage wurden 187 ha gerodet
und davon bis zum Schlusse des Berichtsjahres 127 ha
bepflanzt, so daß der gesamte Sisalbestand sich jevt
auf 970 ha stellt.
Die Agaven haben sich befriedigend entwickelt.
Die daneben vorhandenen 6 ha Manihot und
5 ha Kapok nebst einigen tausend Stück Ananas
treten demgegenüber ganz zurück; sie entwickeln sich
nur langsam.
Mit dem Bau der Sisalfabrik wurde begonnen
und das Gebände im Rohbau annähernd fertiggestellt.
Mit der Ausstellung der drüben bereits eingetroffenen.
Maichinen solle im August begonnen werden
4 Europäern und 6 bis 9 schwarzen #ursehern
wurdeut Burchschu#tleh 1#10 Arbeiter beschäftigt.
Bilanz.
Die in Afrika 1913/14 entstandenen Unkosten und
notwendigen Abschreibungen sind nach Abzug von
1485 /F Erlös aus Produkten und Vieh mit zusammen
106 429., wie im Vorjahre, den Anlagekonten zugc-
schrieben worden. Die heimische Verwaltung ergab
einen Gewinn von 10 740 % aus Zinsen und Provi=
sionen, von dem nach Deckung der Verwaltungsspesen
restliche 512 #x auf neue Rechnung vorgetragen werden.
#
Im neuen Geschäftsjahre ist nun der Krieg aus-
gebrochen, der die Besetzung von Togo durch
Engländer und Franzosen und die völlige Unter-
"*) Aus dem (vierten) Geschäftsbericht für die Zeit
vom 1. Juli 1913 bis 30. Juni 1