Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

Deutschland.  29

der  Minister  aber  „durch  sein  Wort  gebunden“  sei,  und  erklärt
schließlich,  daß  das  Gewerbegesetz  nach  Annahme  dieses  Antrags
die  höchste  Sanction  nicht  erhalten  werde.  "

44.  Febr.  (Preußen).  Antwort  Preußens  auf  die  identischen  Noten
Oesterreichs  und  der  Mittelstaaten  vom  2.  Febr.  gegen  die  preußische
  Bundesstaatsidee.  Preußen  lehnt  es  ab,  in  eine  Erörterung
der  Gegenansichten  einzugehen  und  ebenso,  an  einer  Berathung  über
Reform  des  Bundes  auf  solchen  Grundlagen,  wie  die  identischen
Noten  beabsichtigen,  Theil  zu  nehmen:

„  .  ..  Dieser  Schritt,  welcher  dadurch  noch  auffälliger  wird,  daß  er  verabredetermaßen
  in  identischen  Noten-  gleichzeitig  von  mehreren  Bundesregierungen
  gethan  worden  ist,  entspricht  so  wenig  dem  Charakter  des  von  der
k.  sächsischen  Regierung  eingeleiteten  Meinungsaustausches  über  die  von  vielen
Seiten  als  dringend  nothwendig  anerkannte  Bundesresorm,  daß  die  k.  Negierung
  sich  nicht  bewogen  finden  kann,  danach  noch  auf  irgend  eine  Erörterung
  der  in  der  Note  des.  Gesandten  aufgestellten  Gegenansichten  einzugehen.
  Die  Bedeutung  der  letzteren  hat  übrigens  von  Seiten  Preußens
bereits  in  einer  früheren  Zeit  ihre  entsprechende  Würdigung  gefunden.  Es
wird  jedoch  in  Bezug  auf  die  unheilvollen  Folgen,  welche  ähnliche  Bestrebungen
  in  jener  Zeit  über  Deutschland  heraufzubeschwören  gedroht  haben
sollen,  daran  erinnert  werden  müssen,  daß  es  nicht  Preußens  Bestrebungen
für  die  Reform  der  Bundesverfassung  waren,  welche  jene  Folgen  herbeizuführen
  drohten,  sondern  daß  es  das  Verhalten  derjenigen  Regierungen  war,
an  deren  Widerstand  diese  Bestrebungen  damals  scheiterten.  Ihnen  verdankt
  Deutschland  die  unveränderte  Wiederherstellung  der  alten
Bundesverfassung  und  damit  einen  dauernden  Keim  zu  ähnlichen
  Wirren.  Wenn  jetzt  von  derselben  Seite  durch  die  erwähnte  Bemerkung
  der  Note  vom  2.  Februar  Anlaß  dazu  gegeben  wird,  daß  diese
Thatsache  wieder  in  ihrem  vollen  Licht  erscheint,  und  wenn  man  sich  dabei
auf  die  Sorge  um  die  Sicherheit  und  den  moralischen  Frieden  Deutschlands
beruft,  welche  man  durch  Preußen  bedroht  finden  will,  so  ist  der  Augenblick
dafür  um  so  wentiger  glücklich  gewählt,  als  man  gleichzeitig  gezwungen  ist,
das  Reformbedürfniß  einzugestehen,  dessen  rechtzeitige  Befriedigung  man  schon
einmal  verhindert  hat.  Die  k.  Regierung  würde  in  der  Verwirklichung  der
am  Schlusse  der  Note  angedeuteten  Reformansichten,  wonach  für  den  ganzen
  Bund  eine  Verfassung  mit  wirksamer  Executivgewalt,  gemeinsamer
Gesetzgebung  und  Volksvertretung  begründet  werden  soll,  und  an  welche  sich
leicht  das  Streben  nach  einer  weltergehenden  „politischen  Consolidation“  mit
außerdeutschen  Gebieten  schließen  dürfte,  wie  dies  in  der  Depesche  des  k.
österreichischen  Cabinets  vom  b.  Nov.  v.  J.  bereits  hervorgetreten  ist,  eine
weit  größere  Gefährdung  des  Bestandes  des  Bundes  erkennen  müssen,  als  in
Reformen  in  derjenigen  Richtung,  welche  Preußen  in  der  Depesche  vom
20.  Dec.  v.  J.  bezeichnet  hat.  Dennoch  ist  die  k.  Regierung  weit  davon
entfernt,  schon  der  bloßen  Kundgebung  jener  Ansichten  über  die  Grundlagen
der  Reform  mit  einer  Verwahrung  entgegenzutreten.  Sie  glaubt  im  Gegentheil,
  ihr  schließliches  Urtheil  darüber  zurückhalten  zu  sollen,  bis  ihr  ein
bestimmt  gestalteter  Reformvorschlag  mitgetheilt  wird,  welcher  ihr  das  Verständniß
  der  Absichten  der  Regierung  vollständig  ermöglicht.  Für  jetzt
erscheint  der  k.  Reglerung  die  Unausführbarkeit  einer  Reform  nach  den  vorliegenden
  allgemeinen  Andeutungen  als  unzweifelhaft,  und  da  dieselben  in
vollkommenem  Widerspruch  mit  dem  Standpunkt  stehen,  zu  welchem  sie  selbst
sich  bekennt,  so  muß  sie  ihrerseits  den  Eintritt  in  Berathungen  über  eine
Reform  auf  solchen  Grundlagen  für  unthunlich  erachten“,