Full text: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

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eine starke Kontradiktionsschrift eingegeben! Da zu besorgen ist, [Jali, erste 
dass Sachsen auf diese Weise nur schwer und langsam zu seiner Intention Halfte.) 
kommen wird, so muss man auf andere Wege dazu denken; 
diese sind: 1. die kaiserlicbe Bestätigung des Vergleichs; 2. die 
Benützung des kurpfälzischen Administrationsstreits. 
I. Am kaiserlichen Hof wird wegen der Angelegenheiten des Kaisers 
Jetzt besonderer Fleiss angewendet, den Kurfürstentag za befördern, dagegen 
bleiben die jülicher Sachen und die Bestätigung des jüterbogker Vertrags 
stecken. Das verursacht entweder die grosse Bestärzung, in die der 
Kaiser und seine Räte geraten sind, oder es ist eine Absicht 
dabei. Hat ersteres statt, so muss man fleissig erinnern und 
sollizitirrn. Nun begehren die kaiserlichen Räte, dass vermöge des 
jüterbogker Vertrags Brandenburg und Neuburg zugleich mit Sachsen 
um Bestätigung anhalten sollen. Es kann aber Brandenburg dies 
(Wolfgang Wilhelm an Kurbrandenburg am 16 Juni aus Cleve; Mc., Jülicher 
Sucosssion, Fasz. 54, no. 100, II., f. 6; Kpt.). Inzwischen hatte Landgraf 
Moriz noch einen zweiten Versuch bei Pfalzgraf Wolfgang Wilheln ge- 
macht und ihm ein Schreiben der Königin-Regentin von Frankreich vom 
14. Mai mitgeteilt, worin diese die Ratifikation des jüterbogker Vertrags 
für notwendig erklärte (Königin an Landgraf Moriz; Bbg., A 9a, no. 85, 
f. 11; Auszug); aber auch das verfieng nicht. Des Landgrafen letzte 
Hoffnung blieb, durch seinen Sohn Otto, der eine Reise nach England 
machte, dem Pfalzgrafen bei den Generalstaaten und bei Jakob I. den Weg zu 
verlegen (Landgraf Moriz an Kursachsen am 10./20. Juni; Dres., 1. 8808, 
24. Buch jülicher Sachen, f. 112; Or.). 
ı Am 20. Juni war ein kaiserliches Dekret ergangen, das den alten 
Pfalzgrafen verhielt, binnen sechs Wochen seine Erklärung wegen Bestätigung 
des jüterbogker Vertrags abzugeben, sonst werde der Kaiser auch ohne diese 
Erklärung einen Bescheid wegen des jüterbogker Vertrags herausgeben; 
zugleich möge Pfalzgraf Philipp Ludwig seinen Sohn Wolfgang Wilhelm zu 
mehrerm Respekt und Gehorsam gegen den Kaiser anhalten (Ma., 519,13, 
f.57; Kopie). Neuburgs Suchen um Belehnung mit den jülicher Landen war 
ignoriert worden. — Darauf schrieb am om der Pfalzgraf Philipp 
Ludwig an den Kaiser: Er habe bisher weder den jüterbogker Rezess noch 
einige wichtige Beilagen dazu in authentischer Form erhalten und habe 
sich deshalb bisher nicht erklären können; es wäre befremdlich, dass er 
etwas ratifizieren solle, was er nicht genau kenne; der Kaiser möge ihn daher 
nicht durch einen so kurzen Termin tibereilen, zumal die Kurfürsten und 
Fürsten die kaiserliche Bestätigung schwerlich so stark betreiben werden ; 
die Interessenten müssten sich zuerst unter einander vergleichen und 
könnten sich dann erst insgesamt um die Bestätigung anmelden; Pfalzgraf 
Wolfgang Wilhelm sei stets zu allem Gehorsam gegen den Kaiser geneigt; 
der Kaiser möge sich auch wegen der nachgesuchten Belehnung erklären 
(Me., Neuburger Archiv, Jülich-Berg, Fasz. 24,6’; Kopie). — Tatsächlich war 
aber Pfalzgraf Philipp Ludwig sehr kleinlaut geworden und ebenso wie 
sein Kanzler Fröhlich im äussersten Notfall zur Admission Sachsens dem 
Kaiser zu Ehren bereit, damit Neuburg nicht allein den Unglimpf zu tragen 
habe (Philipp Ludwig an Wolfgang Wilhelm am nn Me., a. a. O.).