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eine starke Kontradiktionsschrift eingegeben! Da zu besorgen ist, [Jali, erste
dass Sachsen auf diese Weise nur schwer und langsam zu seiner Intention Halfte.)
kommen wird, so muss man auf andere Wege dazu denken;
diese sind: 1. die kaiserlicbe Bestätigung des Vergleichs; 2. die
Benützung des kurpfälzischen Administrationsstreits.
I. Am kaiserlichen Hof wird wegen der Angelegenheiten des Kaisers
Jetzt besonderer Fleiss angewendet, den Kurfürstentag za befördern, dagegen
bleiben die jülicher Sachen und die Bestätigung des jüterbogker Vertrags
stecken. Das verursacht entweder die grosse Bestärzung, in die der
Kaiser und seine Räte geraten sind, oder es ist eine Absicht
dabei. Hat ersteres statt, so muss man fleissig erinnern und
sollizitirrn. Nun begehren die kaiserlichen Räte, dass vermöge des
jüterbogker Vertrags Brandenburg und Neuburg zugleich mit Sachsen
um Bestätigung anhalten sollen. Es kann aber Brandenburg dies
(Wolfgang Wilhelm an Kurbrandenburg am 16 Juni aus Cleve; Mc., Jülicher
Sucosssion, Fasz. 54, no. 100, II., f. 6; Kpt.). Inzwischen hatte Landgraf
Moriz noch einen zweiten Versuch bei Pfalzgraf Wolfgang Wilheln ge-
macht und ihm ein Schreiben der Königin-Regentin von Frankreich vom
14. Mai mitgeteilt, worin diese die Ratifikation des jüterbogker Vertrags
für notwendig erklärte (Königin an Landgraf Moriz; Bbg., A 9a, no. 85,
f. 11; Auszug); aber auch das verfieng nicht. Des Landgrafen letzte
Hoffnung blieb, durch seinen Sohn Otto, der eine Reise nach England
machte, dem Pfalzgrafen bei den Generalstaaten und bei Jakob I. den Weg zu
verlegen (Landgraf Moriz an Kursachsen am 10./20. Juni; Dres., 1. 8808,
24. Buch jülicher Sachen, f. 112; Or.).
ı Am 20. Juni war ein kaiserliches Dekret ergangen, das den alten
Pfalzgrafen verhielt, binnen sechs Wochen seine Erklärung wegen Bestätigung
des jüterbogker Vertrags abzugeben, sonst werde der Kaiser auch ohne diese
Erklärung einen Bescheid wegen des jüterbogker Vertrags herausgeben;
zugleich möge Pfalzgraf Philipp Ludwig seinen Sohn Wolfgang Wilhelm zu
mehrerm Respekt und Gehorsam gegen den Kaiser anhalten (Ma., 519,13,
f.57; Kopie). Neuburgs Suchen um Belehnung mit den jülicher Landen war
ignoriert worden. — Darauf schrieb am om der Pfalzgraf Philipp
Ludwig an den Kaiser: Er habe bisher weder den jüterbogker Rezess noch
einige wichtige Beilagen dazu in authentischer Form erhalten und habe
sich deshalb bisher nicht erklären können; es wäre befremdlich, dass er
etwas ratifizieren solle, was er nicht genau kenne; der Kaiser möge ihn daher
nicht durch einen so kurzen Termin tibereilen, zumal die Kurfürsten und
Fürsten die kaiserliche Bestätigung schwerlich so stark betreiben werden ;
die Interessenten müssten sich zuerst unter einander vergleichen und
könnten sich dann erst insgesamt um die Bestätigung anmelden; Pfalzgraf
Wolfgang Wilhelm sei stets zu allem Gehorsam gegen den Kaiser geneigt;
der Kaiser möge sich auch wegen der nachgesuchten Belehnung erklären
(Me., Neuburger Archiv, Jülich-Berg, Fasz. 24,6’; Kopie). — Tatsächlich war
aber Pfalzgraf Philipp Ludwig sehr kleinlaut geworden und ebenso wie
sein Kanzler Fröhlich im äussersten Notfall zur Admission Sachsens dem
Kaiser zu Ehren bereit, damit Neuburg nicht allein den Unglimpf zu tragen
habe (Philipp Ludwig an Wolfgang Wilhelm am nn Me., a. a. O.).