Full text : Geschichte des Preußischen Staates

Vorwort  zur  ersten  Auflage.

Ciegt  dir  Gestern  klar  und  offen,

Wirkst  du  heuie  kraͤftig  frei,

Uanns  auch  auf  ein  Morgen  hoffen,

Das  nicht  minder  Hläücklich  jei.

Gocthe.
Noch  liegt  die  Feit  nicht  allzuweit  hinter  uns,  in  welcher  wir  die  Uenntnis  der

fremden  Staaten  für  weit  notwendiger  als  die  des  eigenen  hielten.  Der  preußische  Staat
galt  ja  nichts  anderes  als  eine  Episode  in  der  Geschichte  der  Jahrtausende,  welche  dem
Drange  nach  Erkenntnis  des  Universums,  wie  er  der  Wissenschaft  eigen  ist,  ein  würdiges
c#eld  nicht  zu  bieten  schien.  Man  übersah,  daß,  wie  Goethe  sagt,  keine  Nation  ein
Urteil  gewinnt,  als  wenm  sie  über  sich  selbst  urteilen  kann.  Freilich,  so  setzt  Goethe
hinzu,  „zu  diesem  Vorteil  gelangt  sie  aber  sehr  spät“.  Heute,  da  das  gute  Schwert
Uaiser  Wilhelms  uns  die  nationale  Selbständigkeit  und  Geltung  wiedergewonnen  hat,
wendet  sich  umgekehrt  das  Ausland  dem  Studium  unserer  Geschichte  zu.  Und  wenn  es
den  fremden  Gelehrten  bei  aller  Bereitwilligkeit,  die  männischen  Tugenden  unseres
Staates  anzuerkennen,  doch  nicht  geliugen  will,  seine  Eigenart,  sein  Wesen  recht  zu
erfassen,  so  scheint  dies  darin  begründet,  daß  sie  ebenso,  wie  dies  bis  vor  kurzem  in
Deutschland  geschah,  das  allmähliche  lvachstum  des  Staates  sich  im  Grunde  doch  nicht
anders  als  aus  einer,  durch  Glück  und  Talente  begünstigten,  Herrschsucht  erklären  können.
Das  Wesen  ihee  Staates  ist  in  Wirklichkeit  ein  solcher  Auschanung  ganz  entgegengesetztes.
  Wie  die  Gegenwart  das  Erzeugnis  der  Dergangenbeit,  so  ist  auch  die  Ver-Langenheit
  nicht  mm  Uenntnis  der  Gegenwart  zu  verstehen.  Mlit  Recht  ist  darauf
hingewiesen,  daß  Kant  die  Lehre  vom  kategorischen  Imperativ  nur  in  Hreußen  aufstellen
konnte.  Deun,  welche  Irrtümer  dieser  Staat,  als  ein  Gebilde  der  Menschenhand,  auch
aufweist,  so  ist  das  treibende  Motiv  seiner  Entstehung  in  der  That  nichts  anderes  als  eine
bis  zur  Stunde  fortgesetzte  Erfüllung  der  jeweiligen  HPflicht.  Ja,  wenn  die  Hflicht  als  „die
Forderung  des  Tages“  erläuntert  wird,  so  haben  die  Herrscher  ans  dem  Hohenzollernhause
in  staunenswerter  Folge,  mit  kaum  neunenswerten,  die  Regel  bestätigenden,  Ausnahmen
nicht  nur  der  Befriedigung  der  wahren  Bedürfnisse  ihrer  Seit  gelebt,  sondern,  den  Seitgenossen
  voran,  neue  Forderungen,  neue  Bedürfnisse  geschaffen.  Sie  haben,  indem  sie  in
ihrer  herrschenden  Stellung  nicht  sowohl  ein  nutzbares  Recht  als  vielmehr  ein  verpflichtendes
Amt  erkannten,  indem  sie  neben  dem  materiellen  vorzüglich  das  sittliche,  wie  staatliche  Wachstum
  des  Volkes  leiteten,  das  Gebot  der  Pflicht  zuerst  ihrem  Heere,  dann  ihren  Zeamten
und  zuletzt  ihrem  ganzen  Staat  eingepflanzt.  So  haben  sie  einen  Staat  geschaffen,  welcher,
ohne  „zu  den  uralten  nationalen  Hotenzen“  zu  gehören,  doch  dem  nationalen  Gedanken  die
reinste  Gestaltung  gab,  welcher  sowohl  die  Einheit  zwischen  Regierung  und  Unterthau,  wie
die  von  Alristoteles  geforderte  Einheit  zwischen  Ethik  und  Holitik  zur  lebendigen  Wahrheit
macht  und  in  der  politischen  zugleich  die  sittliche  Idee  zur  Erscheinung  bringt.  Die
Erfüllung  des  Hlichtgebotes  ist  somit  recht  eigentlich  das  Wesen  unseres  Staates,  und  darin,