Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermögen.

Dessen  zu  Urkunde  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift

  ertheilt.

Domnau,  den  ....  ....  18.
(Stempel.)
Die  ständische  Kommission  des  Friedländer  Kreises.
Anmerkung.

Die  Unterschriften  sind  eigenhändig  zu  unterzeichnen.

 

Provinz  Preußen,  Negierungsbezirk  Königsberg.

Erster  (bis.....)  Zins-Kupon

I.  Serie
zu  der
Kreis-Obligation  des  Friedländer  Kreises
Littrt..  %  ...  uͤber  .  .  .  .  .  Thaler  zu  fuͤnf  Prozent  Zinsen
über  Thaler  .  .  Silbergroschen.
Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfaͤngt  gegen  dessen  Ruͤckgabe  vom
..  ten  ..  .  .  .  ..  bis  tten  .  Und  späterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten
Kreis-Obligation  fuͤr  das  Halbjahr  vom  ...  ..  .  ..  .  bis  .........  mit  (in  Buchstaben)
  .  .  .,.  Thalern  .  .  ..  .  Silbergroschen  bei  der  Kreis-Kommunalkasse  zu
Domnau.
Domnau,  den  ..ten  ...........  18.
(Stempel.)
Die  ständische  Kreiskommission  des  Friedländer  Kreises.
(Namen.)

Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren,  vom
Ablauf  des  Kalenderjahres  der  Fälligkeit  ab
gerechnet,  erhoben  wird.

 

Pro-