Reichstag. — Sachregister.
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—
Verfassung. 5. Reichskanzler, Stellvertreter (Forts.).
Bd. 311, 126. Steze S. 3880 A, 3882B,
3884 C.
— Verfassungerechtliche Gründe gegen die Ernennung
v. Payers zum Vizekanzler usw., Stellung der
Konservativen Partei:
Bd. 311, 127. Sitz. S. 3954 Aff., 3958 B,
3963 A.
134. Sitz. S. 4177 Bff., 4179 C.
135. Sitz. S. 4183 C ff., 4224 D.
136. Sitz. S. 4262 D ff.
Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung der
Reichsverfassung und des Gesetzes, betreffend
die Stellvertretung des Reichskanzlers,
vom 17. März 1878: Bd. 325,
Nr. 1936.
Erste Beratung: Bd.314, 193. Sitz. S. 6156B.
194.Sitz. S. 5181 D.
195. Sitz. S. 6209 D.
Zweite Beratung: Antr. Bd. 325, Nr. 1973,
1974:
Bd. 314, 195. Sitz. S. 6239 D.
Dritte Beratung: Bd. 314, 196. Sitz. S. 6253 A.
Gesetz vom 28. 10. 1918, ROB. 8. 1273.
Stellvertretung durch Parlamentarier ohne ein besonderes
Ressort:
Bd. 314, 193. Sitz. S. 61570D,
6169 D.
194. Sitz. S. 6201 A.
6. Reichsämter, Reichsministerien.
Schaffung neuer Reichsämter, Einwirkung auf die
Reichsverfassung, auf die Kompetenzen des
Bundesrats: Bd. 310, 121. Sitz. S. 3685 Bff.,
3691D, 36930D, 36980, 3700 Aff., 3702 A.
Verantwortlichkeit der Staatesekretäre, Ersetzung durch
Reicheminister, Errichtung einee Ministerkollegiums:
Bd. 310, 121. Sitz S. 3686, 3687B, 36898,
3695 A. 3696 A., 3700B, 3703 A, 37060.
Antrag Albrecht u. Gen. Der Reichstag wolle beschließen:
dem nachstehenden Gesetzentwurf die
verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen:
Einziger Artikel.
Im Artikel 18 wird zwischen Abs. 1 und
Abs. 2 folgender Absatz eingeschaltet:
Die Ernennung und Entlassung des
Reichskanzlers und der Staatssekretäre erfocgt
auf Beschluß des Reichstags: Bd. 325,
Nr. 1957. — Unerledigt.
Siehe auch „Staatssekretäre“ und die einzelnen
Reichsämter.
7. Auswärtige Politik,
Reichstag.
Verfassungsrechtliche Stellung des Reichstags siehe
auch „Reichstag“ unter I.
Antrag Dr. Liebknecht:
a) Ist der Regierung bekannt, daß die Masse des
deutschen Volkes die maßgebende Bestimmung über
die auswärtige Politik Deutschlands für sich beansprucht,
d. h. die Ersetzung der Geheimdiplomatie
durch eine unter dauernder Kontrolle der Oeffentkeit
stehende auswärtige Politik und deren
allgemeine Demokratisierung fordert?
b) Ist die Regierung bereit, dem Reichstag noch
während des jetzigen Tagungsabschnittes einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Forderung
erfüllt und die Entscheidung über Krieg und
Frieden der Volksvertretung überträgt?:
Bd. 316, Nr. 154.
Bd. 306 23. Sitz. S. 449B. — Beantwortet.
6159 C,
Krieg und Frieden,
Verfassung. 7. Auswärtige Politik, Krieg und Frieden,
Reichstag (Fortsetzung).
Resolution Bernstein u. Gen. zum Etat des
Reichskanzlers für 1917 den Herrn Reichskanzler
zu ersuchen: schleunigst einen Gesetzentwurf vorzulegen,
durch den die Einholung der Zustimmung
des Reichstags bei der Einleitung
und beim Abschluß von Bündnissen sowie
bei Kriegserklärungen und Friedensverträgen
sichergestellt und die verfassungsmäßige
Verantwortlichkeit des Reichskanzlers durch die
Bestimmung präzisiert wird, daß der Reichskanzler
zu entlassen ist, wenn der Reichstag es fordert:
Bd. 320 Nr. 690 unter A.
Bd. 309, 95. Sitz. S. 2863 A.
96. Sitz, S. 2891B, 2895B,29250,
2933B. — Dem Verfassungsausschuß
überwiesen.
II. Bericht des Verfassungsausschusses: Bd.321,
Nr. 1104, — siehe insbesondere den Gesetzentwurf
in der Anlage S. 28.
Beteiligung des Reichstags bei der Entscheidung
über Krieg und Frieden, Depeschenwechsel Kaiser
Wilhelms mit dem Zaren am 20. August 1905:
Bd. 310, 124. Sitz. S. 3811 A.
Verfassungsrechtliche Behandlung des Friedensvertrages
mit der Ukraine, gemäß Artikel 11 der Reichsverfassung,
Einschränkung der Rechte des Kaisers,
Vergleich mit der Behandlung des Friedensvertrages
vom 10. Mai 1871 im Reichetag: Bd. 311,
130. Sitz. S. 4025 Aff.
Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des
Artikels 11 der Reichsverfassung (Kriegserklärung
und Abschluß von Friedensverträgen): Bd. 325,
Nr. 1951.
Erste Beratung:
Bd. 314, 193. Sitz. S 6156 B.
194. Sitz. S. 61810.
195. Sitz. S. 6209 D.
Zweite Beratung: Ab. Antr. Bd. 325, Nr. 1939,
1969.
Bd. 314, 195. Sitz. S. 6241B.
196. Sitz. S. 62490, Absetzung
von der Tagesordnung.
Zusammenstellung des Gesetzentwurfs mit
den Beschlüssen des Reichetags in
zweiter Beratung: Bd. 325, Nr. 1982.
Dritte Beratung: Ab. Antr. Bd. 325, Nr. 1984,
1985
Bd. 314, 197. Sitz. S. 62750.
Gesetz vom 28. 10. 1918, RB. S. 1274.
Abänderungs-Anträge.
a) Albrecht u. Gen.:
Einziger Artikel.
Artikel 11 der Verfassung des Deutschen
Reichs erhält an Stelle der Absätze 2 und 3
folgenden Absatz 2:
Zur Erklärung des Krieges, zum Abschluß
des Friedens, zur Eingehung von
Bündnissen und anderen Verträgen mit
fremden Staaten ist die Zustimmung des
Reichstagserforderlich. Bd. 325, Nr. 1939.
Bd. 314, 195. Sitz. S. 6241B, C. — Abgelehnt.
b) Dr. Zehnter, Ebert, List (Eßlingen), Dr. Müller
(Meiningen): Der Reichstag wolle beschließen:
dem Text des Gesetzentwurfs folgende Fassung
zu geben: Im Artikel 11 der Reichsverfassung
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