Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

Die  Arbeiterfrage.  643

ter  Massen  vorgebracht  wird,  welche  Bezeichnung  ist  auch  hier  stark  genug
zur  Bezeichnung  einer  solchen  Niederträchtigkeit?  Freilich  hat  man  auf
dem  politischen  Gebiete  die  Entdeckung  gemacht,  dass  die  Stimme,  also
auch  das  Urtheil  und  der  Einfluss,  eines  jeden  Staatsgenossen  gleich
viel  werth  sei,  und  hat  hierauf  das  allgemeine  Stimmrecht  theils  bereits
gegründet  theils  wenigstens  vorbereitet;  und  es  mag  sein,  dass  wir  uns
den  Folgen  dieses  wundervollen  Gedankens  so  lange  unterwerfen  müssen,
bis  er  seine  Segnungen  hinreichend  fühlbar  gemacht  hat.  Hüten  wir  uns
aber  doch,  auch  auf  wirthschaftlichem  Gebiete  eine  gleiche  Thorheit  um  sich
greifen  zu  lassen.  Und  man  sollte  glauben,  dass  der  Widerstand  nicht
fruchtlos  sein  könne.  Hier  liegt  denn  doch  allzu  klar  vor,  dass  die  Leistung
eines  Steinschlägers  oder  eines  Maurergesellen  dem  Werthe  nach  verschieden
  ist  von  der  des  Erfinders  der  Dampfmaschine,  des  Entdeckers  eines
wohlfeilen  Gussstahles,  oder  des  Kaufmanns,  welcher  den  Absatz  einer
bisher  schwer  verkäuflichen  und  somit  die  Arbeiter  auch  nicht  nährenden
Waare  in  einem  anderen  Welttheil  ermöglicht  hat.  Es  mag  dahin  gestellt
bleiben,  ob  es  unter  den  Arbeitern  wirklich  welche  giebt,  welche  die
Leistungen  eines  Napoleon  oder  Wellington  völlig  auf  gleiche  Stufe  setzen
mit  denen  des  letzten  Trossknechtes  oder  Marketenders,  die  eines  Göthe
mit  denen  seines  Abschreibers;  allein  sicher  ist  keiner,  sei  er  noch  80  einfaltig
  und  noch  so  verbissen,  wirklich  der  Ansicht,  ein  Krupp  oder  Borsig
leiste  nicht  mehr  und  sei  keines  höheren  Lohnes  werth,  als  ein  Ablader
seiner  Kohlenwagen'').

1)  Nicht  nur  nicht  verbessert  sondern  sogar  noch  verschlechtert  Ist  der  Gedanke  einer
Gleichstellung  und  Gleichbezahlung  jeder  Art  von  Arbeit  in  der  Modification  des  Proudhon’-schen
  Mutuallsmus  Wenn  dieser  nämlich  (a.  zum  Beispiele  seine  Capaeltd  politigue  des
elasses  ouvriöres.  Par.,  1863,  8.  110  fg.)  einen  mittleren  Arbeitslohn,  gleich  entfernt  von
su  kleiner  und  zu  hoher  Bezahlung,  als  Ausgangspuukt,  nach  seinem  eigenen  Ausdrucke  als
Null  des  Thermometers,  aufstellen  nnd  nun  jedem  einzelnen  Menschen  durch  ein  gerechtez
Urtheil  seiner  Mitmenschen  einen  seinen  Individuellen  Leistungen  entzprechenden  Lohn,  (nach
Umständen  die  Hälfte,  oder  das  Doppelte,  Dreifache  des  Normalsatzes,)  zuerkennen  lassen
will;  so  liegen  doch  selbst  für  den  mässigsten  Scharfsion  Einwendungen  In  Monge  vor.
Mit  weichem  Rechte  soll  denn,  um  nur  einige  nnbeantwortbare  Fragen  auszuheben,  gerade
der  Werth  einer  mässigen  Tagesarbeit  des  gewöhnlichen  und  mit  den  eben  ausreichenden
Lebensnothwendigkeliten  zufriedenen  Ilandarbeiters  der  Normalsatz  für  alle  mensehliehe
Thätigkeit  sein,  und  heisst  diess  nicht  die  Fähigkeiten  nnd  Leistungen,  Ja  die  ganze  Bestimmung
  des  Menschen  auf  eine  wahrbaft  barbarische  Weise  unterschätzen  und  herabdrücken?
Weiche  Art  von  Maasstab  soll  angewendet  werden  zu  einer  rechtlich  verpflichtenden  Vergleichung
  und  Einschätsung  ganz  verschiedener  Arten  von  Thätigkelten?  Wer  soll  den
Ausspruch  über  den  relativen  Wertl  der  Leistungen  der  Einzelnen  thun?  So  viel  aus  dom
unklaren  Wortgeklingel  abgenommen  werden  kann,  scheint  eine  durch  allgemeines  Stimmrecht
  zusammengebrachte  Versammlung  dazu  bestimmt  zu  sein;  wer  garantirt  dann  aber  gegen
Unkenntniss  und  Rohheit,  gegen  Ne.d,  gegen  persönliche  Unbilligkeit  und  Abneigung  derselben?
  Wie  werden  Diejenigen,  weiche  um  den  ihnen  zugebilligten  Preis  nicht  arbeiten
wollen,  dazu  angehalten,  und  Ist  ein  Zwang  zu  geistiger  Arbeit  (ohne  welche  denn  doch
selbst  eine  solche  halbwilde  Gesellschaft  nicht  bestehen  kann)  überhaupt  denkbar?  Und  wie
soll  es  auf  der  anderen  Belte  werden,  wenn  der  die  Arbeit  Verlangende  nicht  den  Taxwerth
geben  will?  Wo  bleibt  auch  nur  eine  Bpur  von  Freiheit  unter  einem  solchen  aus  alilgemeinem
Stimmrechte  hervorgegangenen  souveränen  Gerichtshof  über  alle  menschliche  Thätigkeit  ?