Full text : Die Diätenfrage im Reichstag und im Preußischen Landtag.

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Während  von  Seydel  der  Strafgewalt  des  Reichstags  eine
enge  Grenze  zieht,  indem  er  dem  Präsidium  nur  ein  Rügerecht
zubilligen  will,  also  selbst  Wortentziehung  und  Ausschluß  von
einer  Sitzung  mangels  ihrer  praktischen  Anwendbarkeit  ablehnt,
im  übrigen  aber  meint,  daß  der  Reichstag  mit  seiner  Geschäfts—
ordnung  über  seine  Befugnisse  hinausgegangen  sei,  weil  der  Ausschluß
  von  der  Sitzung  einem  Mitgliede  das  ihm  verfassungsgemäß
  zustehende  Recht  auf  Teilnahme  von  den  Verhandlungen
entziehe,  wird  andererseits  die  Grenze  der  Disziplinargewalt
weit  ausgedehnt.  So  gibt  Arndt  dem  Reichstage  das  schranken—
lose  Recht,  selbst  seine  Geschäftsordnung  zu  regeln,  und  in  dieser
vorzuschreiben,  ob,  wie  lange  und  in  welchen  Fällen  ein  Mit—
glied  von  den  Sitzungen  ausgeschlossen  werden  könnte.  Wollte
man,  meint  Arndt,  hier  eine  Schranke  ziehen,  so  hätte  die  Reichsverfassung
  keine  allgemeine  Befugnis  zum  Erlasse  der  Geschäftsordnung
  und  zur  Regelung  der  Disziplin  gewähren  dürfen,  wie
es  tatsächlich  bei  uns  und  in  anderen  Ländern,  wie  Frankreich
und  England,  der  Fall  ist.  Auch  von  Mohl  steht  auf  dem  gleichen
  Standpunkte,  indem  er  dem  Reichstage  das  Recht  zugesteht,
seine  Geschäftsordnung  jederzeit  hinsichtlich  dessen,  was  er  für
die  Disziplin  für  nützlich  und  notwendig  erachtet,  zu  regeln  und
abzuändern.  So  könne  also  der  Reichstag,  wenn  er,  oder  besser
ausgedrückt,  die  Mehrheit  der  Wohlgesinnten  auf  Grund  übler
Erfahrungens)  die  Aberzeugung  der  Notwendigkeit  einer  weiteren
Ausdehnung  der  Disziplinarbefugnisse  des  Präsidiums  erlangt
habe,  hierzu  schlechterdings  schreiten.

8)  Solche  haben  wir  bei  uns  in  den  letzten  Jahren  leider  allzu  oft
gemacht,  indem  die  gemessene  vornehme  Redeweise  durch  den  sogenannten
„Sauherdenton“  verdrängt  worden  ist,  ein  Mißstand,  der  offenbar  dem
Vordrängen  sozialistischer  Elemente  zugeschrieben  werden  muß.