Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr.  49.  793
"  Oberfranken.

Festgesetzter
Kap.  8Tit.  Vortrag  Betrag

1

 

 

 

 

 

III  1  10Pensionen  und  Alimentationen:

a)  zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits
vor  dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quiesziert  waren  —  —

b)  zur  Unterstützung  des  dienstunfähig  gewordenen  Lehrpersonals

und  zwar:

aa)  Zuschuß  an  die  Kreis-Pensions-Anstalt  für  dienst-1

  unfähige  Lehrpersonen:

a)  aus  Zentralfloands  94  120

A

 

6)  aus  Kreisfonds  91  690  —
bb)  Pensionszulagen  nach  einem  Drittel  der  zuletzt  bezogenen
  Dienstalters-Zulagen  aus  Zentralfonds  43  000—

cc)  zur  Unterstützung  der  älteren  pensionierten  Lehr-.
  personen  und  zur  Gewährung  von  Züschüssen  an  die
Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
für  das  an  gemeindlichen  Pensionseinrichtungen  nicht
«  teilnehmende  Lehrpersonal  4  300—
i  dd)  zur  Gewährung  von  Pensions-Zuschüssen  an  das  vor
dem  1.  Januar  1904  zugegangene  Volksschul-Lehr-6


.  personal  aus  Kreisfonds  4  500|—

F)  Unterstützungsbeiträge  für  die  Hinterbliebenen  der  Volks-#

  schullehrer:

i  aa)  aus  Zentralfonds:

a)  im  allgemeinen  122  000  —

6)  zur  Unterstützung  der  älteren  Lehrer-Relikten  und
zur  Gewährung  von  Zuschüssen  an  die  Pensions--und
  Relikten--Unterstützungs-Zuschußkasse  für  das
an  gemeindlichen  Pensions-Einrichtungen  nicht  teil- 



 

nehmende  Lehrpersonal  6  400  —
7)  für  dürftige,  dem  1rnterstihungsalter  einwachiene  I
LehrerWaIfen..  20001..

bb)  aus  Kreisfonds:
d)  Zuschuß  an  den  Kreisverein  zur  Unterstützung  der  Hinterbliebenen
  der  Volksschullehrer
aa)  im  allgemeine  17000—
bb)  besonderer  Zuschuß  an  denselben  zur  Ergänzung  des
Stammvermögens  –  —

cc)  Zuschuß  an  denselben  für  oberfränkische  Lehrerwaisen  343—
dd)  Persönliche,  widerrufliche  Zulagen  aus  Kreisfonds  von
je  60  .X  jährlich  an  alle  Lehrerwitwdben  22  500—
e  Zuschuß  an  das  bayerische  Lehrer-Waisenstift  200—

11  untterstützungen  für  dürftige  Schulamtszöglinge  und  Schulpraktikanten:
Zur  Gewährung  von  Unterstützungen  an:
a)  dürftige  Schulamtszöglinge  (Schulpräparanden)  .  .  ..  5000|—
b)  dürftige  Schulpraktikanten  1  000—
i  c)  dürftige  Schulamtszöglinge  an  öfentlihen  und  privaten
Lehrerinnen-Bildungsanstalten  ,.  .  i  990  —